Personalausweis abgelaufen Strafe deswegen?
mein Ausweis ist im April abgelaufen, den neuen hol ich nächste Woche beim Einwohnermeldeamt ab. Was is bei einer Polizeikontrolle, muss man gleich zahlen, falls ja wie viel?
Oder lieber nur den Führerschein mitnehmen, eigentlich braucht man ja nicht zwingend einen dabei oder?
6 Antworten
Wenn der Ausweis abgelaufen ist, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wenn das erst im April war, brauchst Du aber keine Angst zu haben! Nur wenn er länger abgelaufen ist, dann kostet das was, sagen wir 1 Jahr.
Ich denke die Polizei würde Dich nur darauf aufmerksam machen, dass der Ausweis abgelaufen ist. Aber Du müsstest keine Strafe bezahlen. Also: Alles halb so schlimm.
Denke ich auch...vor allem da der neue bereits unterwegs ist und nächste Woche da.
Gerade in Corona sind da die meisten wohl sowieso etwas großzügiger, weil ja auch diverse Ämter geschlossen waren und sie selbst teilweise mit den Anträgen kaum hinterher kommen.
Ich weiss nicht wer "Wir" sind.
Regelmäßig werden in den dafür zuständigen Behörden Bußgelder erst erhoben, wenn der Ausweis mindestens 1 Jahr lang abgelaufen ist. Vorher nicht. Bei Bußgelder haben die Behörden ein Ermessen.
Das gilt um so mehr, als dass derzeit die Innenministerien der Bundesländer seit vergangenem Jahr jegliche Bußgeldverfahren wegen abgelaufener Ausweise ausgesetzt haben. Das soll so lange gelten, bis die Behörden (wegen Korona) wieder einen regulären Dienstbetrieb aufnehmen können.
Also: Der Fragesteller braucht sich keine Sorgen zu machen.
Ja, und da wir wieder einen regulären Dienstbetrieb haben, gibt's bei uns auch Bußgelder.
Wann und ob Bußgelder erhoben werden entscheidet jede Behörde selbst. Da kannst du nicht pauschal von einem Jahr sprechen. In unserem Landkreis haben sich alle Meldeämter auf eine Ahndung ab einem Monat verständigt.
Zudem weist du auch nicht wie der Dienstbetrieb in seiner Behörde aussieht.
Wie schön für Dich, dass es bei "Euch" wieder Bußgelder gibt. Da fühlt sich der kleine Sachbearbeiter gleich wieder richtig groß und mächtig.
Bei uns wird das nicht so stahlhart gehandhabt. Es kann auch nicht jede Behörde oder jeder Landkreis selber frei entscheiden, wie ein Ermessen ausgeübt wird. Das verstößt gegen den Gleichheitssatz und ist offensichtlich ermessensfehlerhaft.
Wenn der Fragesteller einen Bußgeldbescheid bekommen sollte, (üblich wären vielleicht 5 bis 20 Euro), dann soll er ein Rechtsmittel einlegen. Er wird mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben. Ansonsten soll er das von einem Anwalt erledigen lassen.
Es kann auch nicht jede Behörde oder jeder Landkreis selber frei entscheiden, wie ein Ermessen ausgeübt wird. Das verstößt gegen den Gleichheitssatz und ist offensichtlich ermessensfehlerhaft.
Anscheinend weißt du nicht wovon du redest.
§ 32 Bußgeldvorschriften
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann [...] mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
Der Gesetzgeber gibt also erstmal die OPTION (kann) Bußgelder zu erlassen, und dann noch den Rahmen (bis zu) vor. Daher kannst du in Berlin für einen Ausweis der einen Monat abgelaufen ist 50 EUR Bußgeld bekommen, in München nur 25 EUR und in Hamburg vielleicht gar keins. Das hat nichts mit dem Gleichheitsgrundsatz zu tun.
Darauf kann man sich auch nicht bei Gericht berufen, da per Gesetz ganz klar den Ausweisbehörden das "kann" und "bis zu" überlassen ist.
Was unser Amtsgericht betrifft kann ich dir sagen, dass die bisher noch jedes Rechtsmittel verworfen haben. Das Bußgeld war also rechtmäßig.
Zunächst erstmal ist ein über Monate abgelaufener Perso eine Ordnungswidrigkeit und für die Verfolgung dieser ist zunächst das Einwohnermeldeamt zuständig und nicht die Polizei. Aus beruflicher Erfahrung wird aber nach Monaten (ca halbes Jahr) ein netter Brief zur Erinnerung geschickt. Danach noch einer und irgendwann mal ist ein Ordnungsgeld im unteren zweistelligen Bereich fällig. Trotzdem wäre es gut wenn du dich ausweisen könntest, das geht alternativ auch mit einem gültigen Reisepass. Beachten werden sollte dass entgegen der landläufigen Laienauffassung ein Führerschein kein ausweisgültiges Dokument ist. Es belegt lediglich dass du eine Fahrerlaubnis besitzt, bei Behördengängen darf es zb bei einer Ummeldung nicht als Ausweisdokument akzeptiert werden.
Zunächst erstmal ist ein über Monate abgelaufener Perso eine Ordnungswidrigkeit
Zunächst erstmal ist ein ein Tag abgelaufener Perso bereits eine Ordnungswidrigkeit.
Wie die Behörden diese ahnden, bzw. ob, ist überall anders. Wir schreiben dich zum Beispiel nach einem Monat 1x an. Meldest du dich einen Monat nicht gibts ein Bußgeld von 48,50 EUR.
Im Fall der Fälle würde man das Ganze nur Aufnehmen und an deine zuständige Meldebehörde weiterleiten. Das könnte dein Nachbar theoretisch genauso machen.
Der Führerschein ist zwar kein Ausweisdokument, aber besser als gar nichts dabei zu haben.
Da du bereits einen neuen Ausweis beantragt hast musst du dir in der Regel keine Sorgen machen. Zwar erfüllst du deine Ausweispflicht erst dann, wenn du den Ausweis abgeholt hast, aber mit der Neubeantragung hast du erstmal dein nötigstes getan.
Du bist verpflichtet dich immer Ausweisen zu können, das muß aber nicht Zwangsläufig mit dem Perso sein. Da du ja bald deinen Neuen bekommst brauchst du dir keine Gedanken machen.
Wenn es ein Problem wäre hätten sie dich schon auf dem Amt abkassiert. Die Polizei würde dich nur darauf hinweisen.
Nicht einfach so daher sagen!
Angenommen der Ausweis läuft am 01.05.2021 ab. Ab dem 02.05.2021 kannst du ein Bußgeld bekommen.
Wir stellen schon Bußgelder aus wenn er einen Monat abgelaufen ist.