Hallo, ich möchte mein neues Auto über den Verkäufer, welcher wiederum ein Autohaus beauftragt, zulassen. Es ist mir klar, dass ich dem Autohaus eine Vollmacht ausstellen muss, meine EVB-Nummer hinterlassen muss etc. Doch der Verkäufer bzw. das Autohaus verlangt meine Personalausweis im original. Eine Kopie würde mittlerweile nicht mehr genügen. Nun ist meine Frage stimmt diese Aussage? Wie gefährlich ist es den Perso in fremde Hände zu geben?