öffentlichen parkplatz privat machen/mieten

hallo.

hier meine frage..

könnte ich einen öffentlichen parkplatz b.z.w. straße zum privatparkplatz anmieten ?

hier einmal der grund und ein paar daten dazu. wir haben hier so ein eingebildeten nachbar der sein hauseingang um die ecke hat . er hat eine zimmerei und der eingang zu seinem lager oder was auch immer (ist nur eine garage mit kleinem hof) ist bei uns in der einfahrt (öffentliche straße aber sackgasse). er hat auch schon für ein haufen geld parkverbotsschilder aufstellen lassen.für die länge seiner garage und hofeinfahrt.was mich aber nicht stört. der springende punkt ist, wir müssen uns mit unserem auto schräg hinstellen damit die anderen anwohner unseres hauses bequem hinter uns vorbeifahren können.ich stnd wohl ein paar mal zu schräg sodas ich 10-20 cm zu weit vor seinem hoftor stand..najgut seh ich auch noch ein..aber er hat sich jedes mal gleich aufgeführt. nun stand er mal ein tag auf "unseres parkplatz" ist eigentlich öffentlich ,,und dann mal 3 tage auf unseren. nun quatscht er mich an ob ich mich beschwert hätte.ich so ja denn er stand auch ungünstig da ich neben ihm schlecht ausparken konnte.nöllt er mich dann voll..es ist ja öffentlich und er könne ja auch gleich die ganze strase sperren lassen , wäre ja kein problem.ich bin dann vor wut einfach weiter gefahren.was will er denn ? er hat eine garage 2 m neben an???? und wir parken schon immer auf ein und dem selben platz wohlbemerkt direkt an unserer hauswand!!!

also könnte ich diesen platz eventuell anmieten ???? ich habe keine lust auf ein sinnlosen nachbarschaftsstreit ..aber nur weil ich eine frau bin und klein uss man nicht sinnlos auf mir rumhacken.

Parkplatz
Feiertag = Sonntag (verkehrsrechtlich)?

Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich parken mit meinem Auto. Man stelle sich vor: ein Auto wird abgestellt an einem Tag vor einem Feiertag (Hl.3 Könige in Bayern). Und jetzt 2 Fragen / 2 Situationen: 

1. 19:32 Uhr: Das Auto wird abgestellt. Es ist laut Schild erlaubt, das Auto ab 20 Uhr dort ohne Parkscheibe od. Anwohnerausweis für 2 Std. zu parken, welche sonst vonnöten wären. Die Parkscheibe wird vom Fahrer aber NICHT auf diese Uhrzeit eingestellt, weil man ja bei angefangener halben stunden die Uhr auf die folgende halbe Stunde (hier 20:00 Uhr) einstellen darf und ab 20:00 Uhr ja nicht mehr nötig ist, etwas auszulegen. Ein Anwohnerparkausweis ist auch nicht vorhanden. Ist der Fahrer auf der sicheren Seite, ist das logisch (nicht für den Ottonormalbürger, sondern für die Stadtverwaltung)?

2. Am folgenden Tag möchte das Auto immer noch ohne Strafe auf diesem Platz stehen. Deshalb wurde die Parkscheibe am unter 1. genannten tag klugerweise schon auf 09:30 gestellt. (Ab 09:00 muss eine Parkscheibe ausliegen, aber es wird angenommen dass die Wächter erst kurz nach 9 loslaufen ^^) Jetzt ist aber FEIERTAG hier und heute. Auf dem Parkregelungsschild steht, dass Sonntags frei geparkt werden kann. Gilt das dann auch für feiertags (dann könnte das Auto nämlich juchuu stehen bleiben)? (Ich bitte darum, nicht zu berücksichtigen, dass man die Parkscheibe nicht nachstellen darf, ohne den Platz zu wechseln)

Auto, Verkehr, Recht, Feiertag, parken, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung
Als Mieter auf Privatgrundstück parken

Hallo.

Ich habe heute einen Brief hinter dem Scheibenwischer meines Autos entdeckt auf dem ein Geschäftsinhaber eines Ladens in unserem Hause um 35€ bittet da ich angeblich auf seinem Parkplatz stehe.

Ich sehe nun nicht vor das zu zahlen (werde ich auch nicht) und frage nun nach einem rechtlichen Hintergrund was die Kennzeichnung von privaten Parkplätzen angeht.

Nun zum Hintergrund: Vor unserem Haus auf dem Grundstück des Hauses befinden sich 5 Parkplätze welche durch ein Schild "Privatgrundstück. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt." gekennzeichnet sind. Nun bin ich Mieter des Hauses und dort ist nirgends eine Kennzeichnung, dass diese Parkplätze ausschließlich für Besucher oder Mitarbeiter des Geschäfts bzw. des Kochstudios sind.

Es waren mal Schilder am Zaun angebracht. Da diese aber vom Geschäftsinhaber selbst entfernt wurden waren diese Plätze wieder frei für alle Mieter und Besucher. Daher habe ich mein Auto dort abgestellt sofern am Straßenrand kein Parkplatz frei war... und nach einer Nachtschicht sucht man morgens gegen 7h auch keine Parkplätze in der Umgebung und ist froh wenn man sich da hinstellen kann.

Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen um dem Geschäftsinhaber Einhalt zu gebieten? Es steht doch irgendwo etwas von einer Kennzeichnungspflich, oder?

MfG

JT

Recht, Gesetz, abschleppen, parken, Parkplatz, Privatrecht, Privatgrundstück, Privatparkplatz
Unfall beim Ausparken - wer ist schuld?

Hallo, ich hatte gerade einen kleinen Unfall. Und zwar wollte ich auf einem Supermarkt-Parktplatz aus der Parklücke rückwärts nach rechts ausparken. Ich war schon zu ca. 3/4 draußen als ich von links ein Auto wahrnahm. Ich habe gebremst und in dem Moment wo ich zum stehen kam (das können nur ein paar Zentimeter gewesen sein) knallte es schon. Bilanz: An meinem Auto ist die hintere linke Ecke verkratzt, am anderen Fahrzeug sind Kratzer von vorne links bis zur Felge und Stoßfänger und Kotflügel sind gebrochen. Wir haben dann die Polizei geholt, die hat alles aufgenommen und gemeint, alleine aufgrund der Tatsache, dass ich rückwärts gefahren bin, wäre ich schuld (besondere Sorgfaltspflicht). Aber kann man das wirklich so pauschal sagen ? Wer rückwärts ausparkrt ist automatisch schuld ? Zu 100% ? Zu dem Zeitpunkt war der Parkplatz vereist und sehr glatt (wurde von der Polizei auch so aufgenommen), schon deshalb bin ich sehr langsam gefahren und habe zwischendurch 1-2x angehalten um mich umzuschauen. Ein schnelles anfahren und "herausschießen" aus der Parklücke war gar nicht möglich. Mein Gegner behauptet natürlich ebenfalls auch er sei nur Schrittgeschwindkeit gefahren und konnte nix mehr machen... Aber da ich schon fast draußen war und er quasi auf der Gegenfahrbahn fuhr, muss er mich doch gesehen haben ? Meine Versicherung ist erst am Montag erreichbar.

Unfall, Versicherung, Parkplatz
Wo kann mich vergewissen, ob die Geschichte stimmt?Komisch, das Euro statt Pfund da stehen

«Veröffentlicht in der London Times»

Außerhalb des London Bristol Zoo existiert ein Parkplatz für 150 Autos und 8 Reisebusse.

Innerhalb von 25 Jahren, wurden die Parkplatzgebühren von einem sehr sympathischen Mann eingenommen. Die Gebühren für ein Auto entsprechend 1,40 € und 7,00 € für einen Reisebus.

Eines Tages, nach gut 25 Jahren ununterbrochener Arbeit ohne einen einzigen Tag Ausfall, ist der Kassierer verschwunden. Die Geschäftsleitung des Zoos wandte sich an die Stadtverwaltung und bittet um eine Ersatzperson. Die Stadtverwaltung forschte ein wenig nach und antwortete dem Zoo, dass die Verantwortung für den Parkplatz selbst beim Zoo liege. Die Geschäftsleitung des Zoos erwiderte, dass der Kassierer ein städtischer Angestellter sei.

Die Stadtverwaltung wiederum antwortete, das dieser Mann niemals im Dienste der Stadtverwaltung war und kein Geld in die Stadtkasse abgeführt wurde.

Während dessen, entspannt und zufrieden in seiner Villa an einer schönen spanischen Küste , gibt es einen Mann, der ein Drehkreuz am Parkplatz vor dem Zoo installierte und einfach begann, jeden Tag zu kommen und die Parkgebühren für sich zu kassieren. Nach Abschätzung der Behörden, beliefen sich die Einnahmen bei ca. 560,- € am Tag...und zwar 25 Jahre lang!!!

Davon ausgehend, dass er auch noch 7 Tage die Woche gearbeitet hat, hat er ungefähr eine Summe von 7 Millionen E

London, England, Parkplatz

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