Hallo,
was ich schon immer mal wissen wollte:
Darf man z.B., sagen wir einen Geburtstag, in einem öffentlichen Park feiern, WENN:
- dadurch keine Lärmbelästigung für die anliegenden Bewohner anfällt.
- Kein kommerzieller Nutzen vorhanden ist (und schon gar nicht alkohol verkauft wird).
- Keine Minderjährigen an der Party teilnehmen.
- Nur Bekannte aus dem Freundeskreis eingeladen sind und auch an der Party teilnehmen und diese alle vom Veranstalter bekannt sind.
- Die Teilnehmerzahl unter 100 liegt.
?
Falls die Antwort auf diese Frage JA lautet:
Gilt dies auch in der Nacht nach 22 Uhr?
Darf man im öffentlichen Park einen Stromgenerator betreiben? Falls nicht, dürfte man dies auf dem Parkplatz des Stadtparks? Denn dort sollten Motoren/Generatoren logischerweise keine Einschränkung darstellen.
Ich danke euch für eure Antworten!
Aki