Meine Frau ist jetzt zu 100% schwerbehindert, mit Kennzeichen ag im Ausweise, was ihr in Verbindung mit der inzwischen vorliegenden Karte das Recht gibt, Behindertenparkplätze zu nutzen. Im öffentlichen Bereich ist das alles klar. Meine Frage bezieht sich aber auf Behindertenparkplätze auf den Geländen von Supermärkten.

Wer ist hier zu kontaktieren, wenn ein Behindertenparkplatz widerrechtlich von einem nicht behinderten Autofahrer blockiert wird ? Der Inhaber des Supermarkts ? Das Ordnungsamt ? Die Polizei ?

Was ist, wenn der Betreiber des Supermarkts sich weigert, den Behindertenparkplatz räumen zu lassen ? Leisten Ordnungsamt / Polizei hier dem Behinderten Hilfe ?