Recht auf ausreichend viele Parkplätze am Wohnort?

Ich habe heute zum xten Mal ein Knöllchen im eigenen Wohngebiet bekommen. Nun ist die Situation hier aber die, dass zu bestimmten Zeiten einfach ALLES zugeparkt ist. Wenn nämlich alle Ärzte im benachbartem Ärztehaus Dienst haben, dann steht die ganze Strasse zu (Wohngebiet mit 30er Zone). Dementsprechend bin ich oft gezwungen, halb auf Gehwegen zu stehen oder einfach nur in nicht gekennzeichneten Flächen. Neulich habe ich sogar ein Knöllchen bekommen, weil die Vorderreifen über die Markierung ging. Bei dem herrschenden Parkplatzmangel hatte ich es aber eigentlich nur gut gemeint, da so auf der Fläche 3 statt 2 Autos stehen können...(Außerdem verhindert ein Baum bei korrektem Parken das Aussteigen aus dem Heckbereich) FRAGE: kann ich mich beim Ordnungsamt dahingehend beschweren, dass es nicht genügend Parkplätze für Anwohner gibt? Gibt es da ein Recht drauf. Wie z.B. x Parkplätze auf y Anwohner ? Wenn ja, wäre ich dankbar für genaue Bezeichnung des Gesetzes, damit ich etwas in der Hand habe. Gibt es vielleicht auch soetwas wie eine Zumutbarkeits-Regelung. Kann die Stadt also z.B. sagen, es ist zumutbar, dass ich so und so weit vom Haus entfernt parken muß (wobei in meinem Fall das heißen würde, dass ich auf Parkplätze mit Parkschein zurückgreifen müsste, die ca. 500m vom Haus beginnen. Das wäre dann ja wohl auch finanziell nicht tragbar !!)

Recht, Ordnungsamt, parken
verbotswidrig Parken, linke Fahrbahnseite, Verkehrsinsel, keine Einbahnstraße aber kein Gegenverkehr

Muss ich die 15 EUR bezahlen?

Grund: Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG

es ist abends, ich finde kein Parkplatz, also mach ich es wie viele jeden Abend, ich parke an einer Verkehrsinsel. Es war kein anderer Parkplatz in Reichweite, ich war genötigt, so zu parken. Ich hielt min. 5m Abstand von den beiden Einmündungen.

die Verkehrsinsel ist gekennzeichnet mit Schildern: links und rechts an der Verkehrsinsel vorbeifahren. Somit sind die beiden Fahrbahnen links und rechts von der Verkehrsinsel als Einbahnstraßen zu benutzen, ohne dass ausdrücklich Einbahnstraße ausgeschildert ist. Es ist also kein Gegenverkehr auf den jeweiligen Fahrbahnen möglich.

Die Verkehrsinsel weist keine Park(bzw. Halte-)verbotsschilder vor.

Es ist üblich, dass jeden Abend dort Autos parken.

Die Fahrbahn ist nur für ein Kfz ausgelegt, nicht für 2 nebeneinander fahrende, somit stellt das links und rechts Parken neben der Verkehrsinsel keine Behinderung für die durchfahrenden Kfz dar.

ich habe versucht, persönlich mit der Frau Winkler zu sprechen, aber sie wies meine Begründung ab und meinte, es müsse die Einbahnstraße eindeutig ausgeschildert sein.

Das kanns doch nicht sein, wenn es nur diese eine Möglichkeit gibt, diese Fahrbahn in eine Richtung zu befahren, dann muss es doch wie bei der Einbahnstraße auch eine linke PArkmöglichkeit geben.

Das würde sonst ja bedeuten, ich könnte erlaubterweise Parken, müsste dafür aber mein Auto um 180° wenden und bei späteren Fahrtantritt wieder um 180° wenden, da ich sonst ja die einfahrenden Kfz gefährde, die würden ja nicht damit rechnen, dass einer entgegen kommt, das würde doch den Sinn entbehren.

Nur finde ich nun gar nichts hier im Internet, wo ich per Link hinweisen kann, wie das nun genau geregelt ist. Ich kann dann also nur mit Vernunft argumentieren, oder wie?

Kann mir jemand helfen, die entsprechende Regelung herauszufinden, um meinen Widerspruch klar zu begründen?

Verkehrsrecht, parken, Einbahnstraße
Be und Entladen in 2ter Reihe.

Hallo. Das Be- oder Entladen bezieht sich auf den Transport von Gütern (sog. Lieferverkehr). durch Gewerbetreibende von und zu den Kunden.

Musste heute um einen Kunden zu beliefern kurz in 2 reihe stehenbleben. Bin also stehengeblieben und ausgestiegen da hielten auch schon 2 vom Trachtenverein in grün hinter mir und sagten ich darf da nicht stehen bleiben und solle weiterfahren. Ich sagte das ich nur 2 Minuten brauche und ich sei gleich wieder weg. Hab dann einfach angefangen auszuladen ohne wegzufahren. Daraufhin sagten sie mir ich bekomme ne Strafe von 25 Euro. Hab gesagt Zahl ich eh nicht.:-)) Also dann Führerschein und Fahrzeugschein. Haben dann ein bischen rumdebatiert usw. Wollte ihnen erklären das ich nunmal Ware liefern muss wie andere Lieferanten auch. Und hier in der Innenstadt von München steht alle 50m ein Lieferfahrzeug in 2ter Reihe. Wollten Sie nicht hören. Hab mich dann leicht aufgeregt und ne Anzeige bekommen. Keine Ahnung wegen was. Hab niemanden beleidigt oder so. Werd ich dann sehen wenn ich Post bekomme. Hab das hier im Internet gefunden.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php

Nur bezieht sich das auf das Verkehrszeichen 286 ( Eingeschränktes Halteverbot). In meinem Fall war da aber kein Halteverbotszeichen. Meine Frage wäre nun. Trifft das auch auf Halten in 2 ter reihe zu,oder nur wenn das VZ 286 dort steht? Bzw. Durfte ich da jetzt zum Entladen stehenbleiben oder nicht?

Vielen Dank für Info und Tipps.

Verkehrsrecht, parken
Gilt absolutes Halteverbot auch für Feuerwehr?

Hallo :)

Das Gelände der örtlichen Feuerwehr ist mit absoluten Halteverbotsschildern mit dem Zusatz "Frei für Feuerwehr" ausgestattet. Es kommt zwar ab und an vor dass hier Privatpersonen parken, aber bisher störte das keinen - man kann als Aussenstehender zwar erkennen ob es sich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt, aber nicht ob es ein Privatfahrzeug eines Feuerwehrangehörigen ist oder ein illegal abgestelltes Fahrzeug.

Illegal ist der Begriff zur Frage!

Ein dort falsch Parkender Bürger hatte einen Strafzettel bekommen, da er dort beobachtet wurde und nicht in das Feuerwehrhaus ging. Dieser hat Beschwerde eingereicht.

In Folge dessen wurde die Feuerwehr von der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt, dass dieses Zusatzschild "Frei für Feuerwehr" ohne Berechtigung angebreacht sei. Noch sei aber zu klären wie die Stadt dies beheben kann.

Bis auf Weiteres würde daher lediglich das absolute Halteverbot gelten und die parkenden Angehörigen der Feuerwehr (bei Übungsbesuchen, etc.) würden eine Ordnungswidrigkeit begehen - analog zu anderen Falschparkern.

Es gibt gegenwärtig 2 vorgeschlagene Möglichkeiten:

Alle Schilder komplett entfernen und die Fläche darf von Jedermann genutzt werden oder das Zusatzschild kommt weg und jeder der Parkt könnte belangt werden.

Das beschriebene Schilderdrama wird umso mehr interessant weil vor der Polizeistation ein ähnliches Zusatzschild angebracht ist ("Polizeifahrzeuge frei"), aber hiergegen nichts einzuwenden sei!


Sind solche Zusatzschilder besonders Zulassungspflichtig? Wer entscheidet wo welches Schild angebracht wird? Gemeinde oder LRA?

Wird tatsächlich zwischen den einzelnen BOS-Kräften hinsichtlich der Parkgenehmigung unterschieden?

Kommt es darauf an ob es Dienstfahrzeuge sind oder Privatfahrzeuge? Falls ja: befindet sich ein freiwilliger Feuerwehrmann im Dienst wenn er sich mit seinem Privat-Kfz zum Dienstbesuch begibt?


Hoffe Ihr könnt mir helfen :) Danke für alles Nützliche!

Auto, Feuerwehr, Polizei, Recht, Anwalt, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Feiertag = Sonntag (verkehrsrechtlich)?

Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich parken mit meinem Auto. Man stelle sich vor: ein Auto wird abgestellt an einem Tag vor einem Feiertag (Hl.3 Könige in Bayern). Und jetzt 2 Fragen / 2 Situationen: 

1. 19:32 Uhr: Das Auto wird abgestellt. Es ist laut Schild erlaubt, das Auto ab 20 Uhr dort ohne Parkscheibe od. Anwohnerausweis für 2 Std. zu parken, welche sonst vonnöten wären. Die Parkscheibe wird vom Fahrer aber NICHT auf diese Uhrzeit eingestellt, weil man ja bei angefangener halben stunden die Uhr auf die folgende halbe Stunde (hier 20:00 Uhr) einstellen darf und ab 20:00 Uhr ja nicht mehr nötig ist, etwas auszulegen. Ein Anwohnerparkausweis ist auch nicht vorhanden. Ist der Fahrer auf der sicheren Seite, ist das logisch (nicht für den Ottonormalbürger, sondern für die Stadtverwaltung)?

2. Am folgenden Tag möchte das Auto immer noch ohne Strafe auf diesem Platz stehen. Deshalb wurde die Parkscheibe am unter 1. genannten tag klugerweise schon auf 09:30 gestellt. (Ab 09:00 muss eine Parkscheibe ausliegen, aber es wird angenommen dass die Wächter erst kurz nach 9 loslaufen ^^) Jetzt ist aber FEIERTAG hier und heute. Auf dem Parkregelungsschild steht, dass Sonntags frei geparkt werden kann. Gilt das dann auch für feiertags (dann könnte das Auto nämlich juchuu stehen bleiben)? (Ich bitte darum, nicht zu berücksichtigen, dass man die Parkscheibe nicht nachstellen darf, ohne den Platz zu wechseln)

Auto, Verkehr, Recht, Feiertag, parken, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung
hat er fahrerflucht begangen?

hallo ihr lieben, ein guter freund von mir hat mir erzählt, das er heute bei uns in der stadt beim rückwärtsfahren ein auto angestupst hat, ohne einen einzigen kratzer/beule an dem auto sowie von den anderen. vor ne gaststätte standen 2 frauen. er fragte, ob was passiert ist, die so ja aber ohne ein schaden/kratzer usw.. und sagten, entweder schreibt er ein zettel oder die machens. ihn gaben ihm ein zettel und hatte folgenes geschrieben: lieber autonutzer vom dem automarke, ich bin ausversehen an ihren auto angestupst ........ und ich bitte um entschuldigung. und darunter seine daten sowie handynummer. ein kumpel von ihm kam und hat sich den zettel angeguckt und sagte, so würde ich es lassen und haben den zettel mit eine folie drüber auf seine windschutzscheibe gelegt. der freund ist noch in der probezeit. die eine dame sagte, es ist immer gut was drauf zu schreiben, wenn was passiert ist. in der 15 min kam der fahrer nicht und die beiden sind weiter gefahren. nun macht er sich voll fertig, ob er fahrerflucht begangen hat. er erzählte noch, das das auto nicht mehr stand, der angestupst wurde. und seine eltern sagten ihm, das es besser wäre die polizei zu holen. aber er hat wohl aus angst nicht angerufen, da er in probezeit ist und sonstigen strafen kommen könnte evtl. wegen unfallverursachter.

die frage wäre: hat er fahrerflucht begangen? hat er es evtl doch richtig gemacht oder was hätte er noch machen sollen usw.? und wie soll er sich jetzt verhalten zwecks das anstupsen? (abgesehen von sich selbst fertig machen)

bitte helft mir. danke

Verkehrsrecht, Fahrerflucht, parken, Anstupsen
Strafzettel vor eigenem Haus in Spielstraße

Hello,

vor ungefähr einem Jahr wurde aus meiner Straße eine Spielstraße gemacht(super). Ich weiß nicht welcher Idiot das entschieden hat, aber gefragt wurde ich als Hausbesitzer auf jedenfall nicht.

Problematisch ist es, da nur begrenzte Flächen zum parken eingeräumt wurden. Ich habe jetzt schon öfters einen Strafzettel bekommen, da ich vor meiner Einfahrt geparkt habe, und dort niemanden behindert habe. Seit einem halben Jahr blockiert der liebe Nachbar 3 Parkplätze mit einem überlangen Anhänger, welchen er alle 2-4 Wochen 2cm bewegt oder umdreht. Er hat einen großen Carport wo er alle seine Autos und seinen Wohnwagen unterbringen kann.

Gestern war das Parkangebot wieder mal ausgeschöpft und mehrere Autos parkten außerhalb der Parkflächen. Ich kam nicht in meine Einfahrt rein, weil gegenüber ein Auto parkte. Also parkte ich vor meinem Hauseingang, vor dem Anhänger des Nachbarn. Heute morgen durfte ich mich mal wieder über ein Parkticket an meiner Windschutzscheibe freuen.

Ich habe meinen Nachbarn jetzt schon mehrmals darauf angesprochen seinen Anhänger bitte zu entfernen, oder auf seinem Grundstück unterzubringen, da er damit 3 Parkplätze blockiert. Er weigert sich aber. Da er seinen Hänger auch regelmäßig "bewegt", ist es wahrscheinlich auch sehr schwer ihn wegen der 2 wöchigen Frist für Anhänger dran zu bekommen.

Meint ihr es lohnt sich gegen den Strafzettel vorzugehen? Ich kam nicht in meine Einfahrt rein und musste notgedrungen außerhalb der Parkfläche parken. Dafür habe ich auch Zeugen. Da Weihnachten ist habe ich auch relativ wenig Lust mal wieder diese 15EUR zu bezahlen.

parken, Spielstraße

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