verbotswidrig Parken, linke Fahrbahnseite, Verkehrsinsel, keine Einbahnstraße aber kein Gegenverkehr

Muss ich die 15 EUR bezahlen?

Grund: Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG

es ist abends, ich finde kein Parkplatz, also mach ich es wie viele jeden Abend, ich parke an einer Verkehrsinsel. Es war kein anderer Parkplatz in Reichweite, ich war genötigt, so zu parken. Ich hielt min. 5m Abstand von den beiden Einmündungen.

die Verkehrsinsel ist gekennzeichnet mit Schildern: links und rechts an der Verkehrsinsel vorbeifahren. Somit sind die beiden Fahrbahnen links und rechts von der Verkehrsinsel als Einbahnstraßen zu benutzen, ohne dass ausdrücklich Einbahnstraße ausgeschildert ist. Es ist also kein Gegenverkehr auf den jeweiligen Fahrbahnen möglich.

Die Verkehrsinsel weist keine Park(bzw. Halte-)verbotsschilder vor.

Es ist üblich, dass jeden Abend dort Autos parken.

Die Fahrbahn ist nur für ein Kfz ausgelegt, nicht für 2 nebeneinander fahrende, somit stellt das links und rechts Parken neben der Verkehrsinsel keine Behinderung für die durchfahrenden Kfz dar.

ich habe versucht, persönlich mit der Frau Winkler zu sprechen, aber sie wies meine Begründung ab und meinte, es müsse die Einbahnstraße eindeutig ausgeschildert sein.

Das kanns doch nicht sein, wenn es nur diese eine Möglichkeit gibt, diese Fahrbahn in eine Richtung zu befahren, dann muss es doch wie bei der Einbahnstraße auch eine linke PArkmöglichkeit geben.

Das würde sonst ja bedeuten, ich könnte erlaubterweise Parken, müsste dafür aber mein Auto um 180° wenden und bei späteren Fahrtantritt wieder um 180° wenden, da ich sonst ja die einfahrenden Kfz gefährde, die würden ja nicht damit rechnen, dass einer entgegen kommt, das würde doch den Sinn entbehren.

Nur finde ich nun gar nichts hier im Internet, wo ich per Link hinweisen kann, wie das nun genau geregelt ist. Ich kann dann also nur mit Vernunft argumentieren, oder wie?

Kann mir jemand helfen, die entsprechende Regelung herauszufinden, um meinen Widerspruch klar zu begründen?

Verkehrsrecht, parken, Einbahnstraße
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