Frage zu gespielter Belästigung und Umgang mit fremdem Eigentum?

Ich kann durch mein Fenster hier auf zwei öffentliche Parkplätze schauen (wohne in einem ruhigen Wohngebiet, nicht mitten in der Stadt). Jedenfalls steht auf einem dieser Parkplätze ein Auto mit auswärtigem Nummernschild und das wohl schon mehrere Tage - nehme ich an. Mir fällt es erst seit vorgestern auf. Jedenfalls sehe ich jetzt fast täglich Nachbarn aus meiner Straße, die dauernd in das Auto reinschauen, direkt daneben stehen und drüber reden (ich kann leider auch bei offenem Fenster nicht hören, was sie sagen, dafür bin ich zu weit weg). Und es hängt auch ein von irgendeinem Nachbarn geschriebener Zettel unter den Scheibenwischern... auch dieser Zettel wird von den anderen Nachbarn fast täglich vom Auto weggenommen, kurz durchgelesen und dann wieder hingehängt.

Mich nervt ehrlich gesagt dieses Verhalten meiner Nachbarn... da darf jeder Mensch parken der will und auch so lange er will. Und wenn er sein Auto 2 Monate da stehen lassen will... auch ok! Aber worüber sollen meine Nachbarn sonst reden, wenn sie unmittelbar neben dem Auto stehen und da dauernd reinglotzen und iwelche Zettel dranhängen?

Ich überlege mir, ob ich heute, wenn es dunkel ist, den Zettel vom Auto wegnehme... ich will wissen, was da drauf steht. Und ich hab auch nicht vor, den Zettel dort wieder unter die Wischer zu klemmen.

Was würdet ihr tun?

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Angeblicher Parkrempler?

Moin liebe Community,

ich habe eine Frage bezüglich eines angeblichen Parkremplers mit Fahrerflucht. Der angebliche Unfall ereignete sich auf einem öffentlichen Parkplatz vor meiner Arbeitsstelle. Als ich nach Feierabend zu meinem Auto zurückging fand ich einen Zettel an meiner Windschutzscheibe, dass mein Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde. Daraufhin habe ich mein Kfz auf das Gründlichste untersucht und keinerlei Schäden feststellen können. Einige Tage später habe ich in der Dienststelle angerufen und gefragt was es damit auf sich hat. Der Polizeibeamte konnte mir nicht wirklich weiterhelfen, da ein Praktikant/Azubi den Fall aufgenommen hat und er nicht genau wüsste worum es geht. Einige Zeit später kam ein Schreiben von der Dienststelle wo um Stellungnahme gebeten wurde. Also wer zu der Zeit den Wagen fuhr und ob und welche Schäden an meinem Fahrzeug entstanden sind. Habe den Zettel wahrheitsgemäß ausgefüllt und abgeschickt. Jetzt habe ich vor kurzem ein Schreiben von einer anderen Dienststelle bekommen wo ich beschuldigt werde ein Kfz beschädigt zu haben und mich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt zu habe. Also genau die umgekehrte Situation. Bin jetzt vorgeladen worden. Habe daraufhin die Dienststelle angerufen und denen meine Verwirrung erklärt, da ja angeblich mein Kfz beschädigt sein sollte. Der Polizeibeamte hat mir dann erzählt, dass der Unfallgegner, als er zu seinem Fahrzeug wiederkehrte, Kratzer an seinem Kfz entdeckt hatte die zu meinem Fahrzeug passen. Angeblich seien an meinem Fahrzeug unterhalb des Türgriffs Kratzer die darauf schließen, dass ich mit meiner Tür gegen sein Kotflügel gekommen sei. Fotos sein auch gemacht worden die dies belegen sollen, welche ich gerne mal sehen würde. Ich habe dieses Fahrzeug nicht beschädigt, da bin ich mir ganz sicher. Habe mein Kfz ja untersucht nachdem ich den Zettel gesehen habe, und die angeblichen Kratzer nicht gefunden. Hat jemand von euch eventuell Erfahrungen wie man sich am besten Verhalten sollte? Mir wird ja eine Straftat vorgeworfen und man lässt sich durch die Polizei ja ziemlich schnell verunsichern.

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Wie weit darf das auf dem eigenen Parkplatz vorm Haus stehende Auto in die Straße hineinragen?

Hallo zusammen,

es geht um einen großen Parkplatz direkt vorm Haus in einer verkehrsberuhigten Zone im Wohngebiet, der zu unserer von uns angemieteten Wohnung gehört. Da Parkraum in der Strasse begrenzt ist, parken wir auf dem Parkplatz mit zwei Autos im rechten Winkel zur Strasse. Eins unserer Autos ragt leicht (ca. 20cm) mit dem Hintern auf die Strasse hinaus. Die Räder stehen aber auf dem Parkplatz. Zwischen Parkplatz und Strasse ist kein Gehweg. Und von einer Gefährdung des Verkehrs oder eines Gehweges kann kaum die Rede sein. Links und rechts von unserem Parkplatz grenzen Parkplätze anderer Anwohner an.

Nun verlangt ein Eigentümer im Haus, der den Parkplatz links neben unserem hat, über die Eigentümergemeinschaft, dass wir eines unserer Autos in der Strasse parken und nur noch eines schräg auf unserem Parkplatz. - Ich vermute ja Neid als Beweggrund, weil seine beiden Kombis nicht gemeinsam auf seinen Parkplatz passen :-D - Darf er das?

In der Strasse wird links und rechts am Strassenrand wild geparkt und ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Ordnungsamtes ist, wenn ein weiteres Auto am Strassenrand parkt und die Durchfahrt erschwert.

Ein Mieter/Eigentümer zwei Häuser weiter parkt übrigens ebenso. Sein Auto ragt noch weiter in die Strasse hinein, da der Parkplatz einfach nicht tief genug ist.

Vielen lieben Dank vorab!

parken, Straßenverkehr
Nachbarschaftsstreit wegen Parkplätzen, gibt es Gewohnheitsrecht?

Hallo, seit dem wir umgezogen sind haben wir Ärger mit den Nachbarn wegen Parkplätzen. Zwischen den Häusern sind Flächen mit öffentlichen Parkplätzen. Schon am 3. Tag nach unserem Einzug wurde uns die Fahrertür zu geparkt sodass wir in der Nachbarschaft klingeln mussten um überhaupt in das Auto zu kommen.. dort wurde uns trotzdem dass wir ganz nett fragten ob man vielleicht ein bisschen zu Seite fahren könnte,wurde uns nicht wirklich nett klar gemacht das wir auf diesem einem Parkplatz nicht mehr Parken sollen da wir uns sonst Feinde machen. Dies kam jetzt schon öfter vor, wir wurden auch schon auf der Strasse von diesen Nachbarn angeschrien das wir nicht mehr da parken sollen und wir würden Parkplätze klauen. Heute habe ich nur 5 Minuten auf diesem einen Parkplatz geparkt auf dem wir nicht parken sollen, weil ich etwas vergessen hatte und nochmal heim musste. Als ich wieder raus kam stand schon der Nachbar an meinem Auto und schüttelte den Kopf. Ich hatte es total eilig und er stellte sich mir in den weg und meinte ich wüsste doch das wir da nicht parken soll und es sei sein Parkplatz. Am Abend wurde meine Mutter dann sogar auf einem anderen der Parkplätze von der Tochter der Nachbars so zu geparkt das sie nicht mehr in ihr auto kam, als sie diese darauf ansprach das sie weg müsste, wurde sie angepöbelt. Es wurde uns auch schon mehrmals gesagt wir sollen im Hof parken, jedoch kommen auf unseren Haushalt 3 Autos und es gibt nur 2 Stellplätze in unserem Hof. (Es sind 2 Familien die sehr gut befreundet sind und sich scheinbar gegen uns verbündet haben) die eine Familie die Ärger macht hat vier Autos und parkt davon nur ab und an mal eins davon im Hof trotzdem dass sie auch zwei Stellplätze haben und die andere Familie hat zwei Autos und diese stehen beide nicht im Hof trotz Garage und Stellplatz ( dies ist der Herr der denkt das der eine Parkplatz ihm gehört)

Wir sind total entsetzt da wir ja niemanden etwas getan haben und auch Anfangs echt sehr nett waren trotz der einparkt Aktionen. Doch trotz Zurückhaltung unserseits wird der Tonfall und die Art der Nachbarn uns gegenüber immer asozialer.

Hat vielleicht jemand eine Datei zum ausdrucken mit den Rechten für solch einen Fall ? Dann könnte ich dies ausdrucken und in den Briefkasten werfen, denn leider denken die Nachbarn dass sie im Recht sind.

Soweit ich weiss gibt es in dem Sinne kein Gewohnheitsrecht, oder irre ich mich ?

Mit freundlichen grüßen

Recht, Stadt, Gewohnheitsrecht, Nachbarn, parken, Streit
Versicherung besteht nach Parkschaden auf Gutachten trotz Kostenvoranschlag?

Mir ist letztens eine junge Fahrerin auf dem Parkplatz ins Auto gefahren. Nichts wildes - hat meine Stoßstange vorne links und meine Felge vorne links erwischt. Daraufhin habe ich mich mit der Fahrerin bzw. dem Halter des Fahrzeugs geeinigt, einen Kostenvoranschlag für den entstandenen Schaden durchführen zu lassen.

Grob sind es jetzt 1000€ inkl. Steuern. Den Schaden hat der Fahrzeughalter seiner Versicherung gemeldet, welche sich daraufhin bei mir gemeldet hat. Das Geld möchte ich mir auszahlen machen (abzgl. Steuern usw. natürlich), was ja auch völlig legitim ist. Die Versicherung besteht nun aber darauf, ein Gutachten durchführen zu lassen (der Sachverständige ist mir überlassen). Ist ein Gutachten wirklich nötig bei solch einem geringen Schaden? Und da ein Gutachten gegenüber einem simplen Kostenvoranschlag erheblich teurer ist, frage ich mich, ob die gegnerische Versicherung die Kosten ebenfalls übernimmt? Müsste ich mir dafür eine Kostenübernahmegarantie o.ä. von der Versicherung einholen?

Das Auto ist definitiv mehr wert, als der entstandene Schaden und durchgeführt wurde der Kostenvoranschlag ebenfalls von einer örtlichen TÜV zertifizierten Lackiererei. Bei meiner Internetrecherche zum Thema habe ich teils widersprüchliche Aussagen gefunden, daher frage ich an dieser Stelle noch einmal persönlich.

Versicherung, lackieren, Recht, Verkehrsrecht, Instandsetzung, parken, PKW, Unfallversicherung

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