Dürfen Autohändler ihre Fahrzeuge dauerhaft (>2 Wochen) auf öffentlichen Parkplätzen am Hause abstellen?

Hallo zusammen,

ein Autohaus aus der Nachbarschaft hat seit nunmehr über 2 Wochen insgesamt 3 neue Modelle seiner Transporter, alle drei blitzeblankgeputzt und teils mit Werbeschriftzug, auf den öffentlichen Parkplätzen direkt vor unserem Haus abgestellt. Er belegt damit 1/4 der ohnehin in der Großstadt knappen und zudem kostenlosen Parkplätze. Die 3 Fahrzeuge wurden in der gesamten Zeit kein Stück bewegt und stehen immer an der selben Stelle. Dies führt nicht zur bei den Bewohnern zu Unmut (teils ältere Leute, die dann weit weg parken müssen und alles den gesamten Weg schleppen müssen), sondern auch bei den Gewerbetreibenden. Zudem versperren die Transporter die Sicht beim herausfahren auf die ohnehin stark befahrene Straße, wo teils auch gerne mal schneller gefahren wird als erlaubt. Dies macht jeden Ausparkvorgang quasi zu einer Art "russischem Roulette". Sämtliche Argumente habe ich gestern früh jemandem vom Autohaus telefonisch mitgeteilt, der dies angeblich weitergeben wollte. Passiert ist bislang nichts.

Die Tatsache, dass die Fahrzeuge überhaupt nicht bewegt werden, blitzeblank sind und die neuesten Modelle darstellen inkl. Werbeschriftzug des Autohauses lässt für mich und andere im Hause/der Nachbarschaft den starken Eindruck entstehen, dass der Händler hier öffentliche Parkplätze als Werbefläche nutzt, da die Fahrzeuge ja auch überhaupt nicht bewegt werden. Daher wäre meine Frage, wie man evtl. dagegen vorgehen kann. Denn es kann nicht sein, dass eine gewerbliche Nutzung von öffentlich bezahlten Flächen einfach so durchgehen kann, denn soweit ich weiß, muss jeder Gewerbetreibende für soetwas eine Art Konzession haben bzw. der Stadt etwas entrichten. Was könnt Ihr empfehlen?

Besten Dank vorab und Grüße,

Marc

Nachbarschaft, parken
Wer kennt sich mit Straßenverkehrsrecht aus (zugeparkt)?

Hallo,

folgendes hat sich heute morgen um 06:30 Uhr abgespielt.

Die hochgeladene Skizze zeigt unser Auto in rot. Das Auto in gelb hat uns wieder einmal zugeparkt. Letztes Mal konnte man noch raus, da hinter uns keiner stand, aber dieses mal war es völlig unmöglich. Der Parkbereich befindet sich in einem Wohngebiet mit Häuserblocks. Es handelt sich um eine Seitenstraße (Sackgasse).

Aufgrund der Tatsache, dass wir nicht raus konnten, riefen wir die Polizei. Die werten Kollegen erst auch ganz freundlich, "Guten Morgen...". So, und nach der Erklärung der Situation, wo wir auch erwartet hätten, dass man uns eigentlich Recht gibt, und das gelbe Auto eigentlich entfernt werden müsse, sagte man uns, "Eigentlich dürfen wir hier auch nicht stehen...". Baff. Tja, ok. Wenn wir da nicht stehen dürfen, dann darf das der gelbe Wagen doch erst recht nicht? Der hatte nicht nur uns die Durchfahrt blockiert, sondern auch der Nachbar rechts neben ihn der auch dem Parkplatz parkte, konnte ja eigentlich auch nicht raus.

Tja, nach einer recht aufbrausenden Diskussion stellten wir dann fest, man wollte uns nicht helfen. Wir gingen dann wieder. Die Polizei (3 Mann in einem Streifenwagen) fuhren dann auch wieder davon, ohne das sich irgendetwas tat. Das gelbe Auto entfernte sich dann auch um 07:40 Uhr, das konnte ich dann noch beobachten.

Tja. Ich sitze hier nun etwas ratlos am PC. Ich weiß jetzt nicht, ob wir im Recht gewesen sind. Man erwartet ja doch eigentlich etwas Hilfe. Unsere Einschätzung war ja eigentlich "Du bist zugeparkt" der gelbe Wagen muss weg. Oder sind wir einfach im Unrecht und die Polizei waren hier einfach die Hände gebunden oder wollten dich nicht helfen. Wir ist hier die Rechtslage? Kann jemand dazu was sagen?

Was ich noch nachträglich erwähnen muss. Wir parken schon seit Jahren dort und wurden noch nie bestraft. Leute die links daneben parken, also in der Mitte des Wendekreises, wurden dort schon verwarnt. Auch wir bekamen zwei Mal eine Verwarnung, weil wir in der Mitte des Wendekreises geparkt hatten. Aber wie gesagt, an der Seite des Bordsteines hat noch nie irgendjemand was gesagt.

Danke und Gruß

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Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, parken, Straßenverkehr
Welche Rechte habe ich hier, wenn ich parken möchte (Gewerbegebiet)?

Mir ist grundsätzlich bewusst, dass der Eigentümer eines Privatgrundstückes das Recht hat, über die Nutzung seiner Fläche zu bestimmen.

Die Situation stellt sich wie folgt dar:

Fakt: Keine Parkfläche ist als solche mit Linien oder Schildern markiert.

Firma A hat eine Nachbarfirma B, die großzügig anbaut. Im Rahmen des Bauvorhabens herrscht Parkplatzmangel, auch weil die Bauarbeiter mit ihren Wagen Stellplätze brauchen.

Firma A braucht ihren Parkplatz den ganzen Tag für sich, die Stellplätze reichen gerade so für den Eigenbedarf. Es stellen aber trotzdem Bauarbeiter ihre Autos ab. Diese bekommen einen Zettel mit der freundlichen Bitte, das Auto das nächste Mal woanders anzustellen.

Gegenüber von A und B hat Firma C eine Halle. Vor der Halle ist eine riesige Fläche, die zum Parken komplett reichen würde. Es hängt dort irgendwo ein laminiertes Din A4-Blatt mit dem Logo der Firma. Der Geschäftsführer hat mit Abschleppen gedroht, wenn dort geparkt würde. 2-3 Mal die Woche bekommt Firma C für je maximal 2 Stunden Besuch von hunderten Schneeballsystem-Hausfrauen. Die Fläche soll ihnen zum Parken dienen. Sonst steht der Platz leer.

Zwischen den "Straßenseiten" befindet sich keine Straße! Von den Gebäuden an ist es so gepflastert, dass sich die Pflasterung in der Mitte zu einer Rinne trifft. Man kann also an der Infrastruktur nicht erkennen, wo die Grundstücke aufhören. Straßenschilder stehen auch nirgends welche.

Müsste jemand, der von dem Problem keine Ahnung hat, bei Abschleppung die Kosten befürchten, oder kann er darauf bestehen "Hier ist nichts kenntlich gemacht und im ganzen Gewerbegebiet sieht die Infrastruktur so aus, ich habe mein Auto nach bestem Wissen und Gewissen hingestellt und sehe nicht ein, für ein Versäumnis des Eigentümers zu bezahlen! "

Recht, abschleppen, Eigentum, Gewerbe, Kraftfahrzeug, parken, Straßenverkehrsordnung, Gewerbegebiet, Privatgrundstück
Was passiert wenn ich auf Anwohnerparkplatz parke?

Guten Tag,

Ich habe für zwei Wochen Berfusschule in Erfurt. Aufgrund der miserablen Parkplatzsituation, überlege ich seit langem an der rechten Straßenseite zu parken. Da diese aber eigentlich für Anwohner mit einem entsprechenden Ausweis ausgelegt sind, wollte ich wissen was passieren kann, sollte eine Politesse oder ein Polizist vorbeikommen?

Ich finde rings herum keinen einzigen, öffentlichen Parkplatz, es ist aussichtslos.

Zur besseren Veranschaulichung habe ich hier mal Google Maps geöffnet und euch den Standort markiert: https://www.google.de/maps/place/Weidengasse+8,+99084+Erfurt/@50.9821565,11.0275985,223m/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x47a472974012d991:0x13cd25bc97670511

Seht ihr die Parkenden Autos in der Straße 'Am Hügel' ? Dort sind jeden Tag mindestens 3-5 Plätze frei. Daher würde ich über die Schulzeit von 8:00 - 14:30 dort Parken, anders geht es leider nicht. Ich hätte zwar die Möglichkeit auf meinem Firmenplatz zu parken, müsste dann aber 30 Minuten eher losfahren/aufstehen und mit der Bahn 17 Minuten durch Erfurt kurven um rechtzeitig zum Unterricht zu kommen.

Und ja, bevor ich fragt: Die umliegenden Parkplätze sind nicht verfügbar. Der eine ist für Lehrer, der andere für die Kirche mit einer Schranke versperrt. Der Schülerparkplatz ist mit 8-10 Autos prinzipiell voll. Daher besteht auch dahingehend keine Möglichkeit.

Daher wollte ich euch lieber mal fragen, was mir passieren kann wenn ich dort beim Parken 'erwischt' werde. Danke.

Gruß, Philipp

Auto, parken, Parkplatz
Einfahrt ständig zugeparkt - trotz Schild. Was kann man dagegen tun?

Ich wohne in einem Privathaus, zu welchem ein größeres Grundstück inklusive Hof gehört. Dieser kann als Kundenparkplatz für das im Haus ansässige Geschäft genutzt werden. Über den Hof führt die Einfahrt zu den Parkplätzen der Bewohner und der Anlieferzone für eilige Waren. Folgende Schilder sind gut sichtbar im Bereich der Einfahrt aufgestellt: 1) "Einfahrt Tag und Nacht freihalten! Wichtige medizinische Waren werden angeliefert." 2) "Durchfahrt verboten!" 3) "Kundenparkplatz nur für Geschäft XY, Parken nur während den Geschäftszeiten, Einfahrt immer freihalten!"

Nun gibt es täglich folgende Probleme: A) Die Einfahrt ist ständig zugeparkt, sodass weder die Bewohner das Grundstück verlassen können, noch auf das Grundstück fahren können. Auch die Lieferdienste haben keine Möglichkeit zur Laderampe zu fahren. Zum Teil wird die Einfahrt zugeparkt, obwohl der restliche große Parkplatz frei ist. Oft ist dadurch die Einfahrt 10-15 Minuten versperrt, teils auch länger als eine halbe Stunde. Die Falschparker sind meist uneinsichtig und fahren ihr Auto trotz freundlicher (!) Aufforderung nicht zur Seite, da sie meinen im Recht zu sein. Das machen sie nicht nur bei den Bewohnern, sondern auch bei den Lieferfahrzeugen. Da es hier um minutengenaue Lieferung bzw. Abrechnung geht, ist das für alle Beteiligten sehr unangenehm - nur die Falschparker stört es nicht.

B) Einige Leute fahren durch die Einfahrt, trotz des Verbotes und wenden auf dem Privatparkplatz. Dabei sind bereits Fahrzeuge der Bewohner und auch andere Gegenstände zu Schaden gekommen. Natürlich konnte der Verantwortliche nicht ermittelt werden und wir blieben jedes Mal auf dem Schaden sitzen.

Nun die Frage: Was kann man gegen diese Probleme unternehmen? In letzter Zeit hängen wir auch Zettel mit dem Hinweise auf die Blockade der Einfahrt etc. an das Auto mit dem Hinweis, dass beim nächsten Mal abgeschleppt wird. Das interessiert die Autofahrer allerdings herzlich wenig. Würde ich aber das Fahrzeug abschleppen lassen, müsste ich in Vorkasse gehen und bliebe eventuell auf den Kosten sitzen. Bringt es etwas, die Situation fotografisch festzuhalten und dies der Polizei zu übergeben? Welche Folgen würde das für die Falschparker haben. Meiner Meinung nach tritt hier der Tatbestand der Nötigung in den Vordergrund, da die Bewohner darin gehindert werden, das Grundstück zu verlassen.

Polizei, Falschparken, parken, Straßenverkehrsordnung
Auto steht dauernd im Halteverbot, wieso muss ich den abschlepper zahlen?

Wir wohnen in einer sehr schmalen Seitenstraße, parken ist hier nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Nun der Nachbar bekommt immer besuch und die Besucher parken vor seiner Einfahrt und blockieren damit auch meine weil ich nicht heraus komme. Ich klingel und bitte die immer weg zu fahren aber manchmal reagieren die auch garnicht vielleicht gehe ich denen einfach auf die nerven. Ich habe die örtliche Polizei angerufen, die kennt das problem und ich habe nachgefragt ob sie vor ihrer einfahrt parken darf, nein darf sie nicht denn ihre einfahrt ist keine gekennzeichnete fläche, wer da steht bekommt einen Strafzettel momentan seien die kollegen aber zu beschäftigt und zu weit weg als das sie vorbei fahren könnten. Ich habe gefragt ob man den wagen abschleppen lassen kann daraufhin der Polizist: "Ja aber wahrscheinlich bleiben sie auf ihren kosten sitzen" "Ach ICH muss den abschlepper bezahlen? Wieso muss ich den denn bezahlen?" "Naja weil sie ihn gerufen haben dann müssen sie auch die kosten für den einsatz tragen können dann aber über den anwalt die kosten vom fahrzeughalter wieder zurück verlangen aber in der regel bleiben sie auf ihren kosten sitzen deswegen würde ich mir das nochmal gut überlegen".

Wo gibts denn sowas? Ich kenne das aus amerika das da ein abschlepper kommt und autos die im halteverbot stehen einfach abschleppt. Wer den abschlepper gerufen hat ist ihm egal er nimmt das auto mit und fährt es in seine zentrale, wer immer das auto nun abholen will muss den einsatz und auch die strafe zahlen + standgebühren (je nachdem wielange das auto dort stand). Das ist zumindest so in amerika und hier in Deutschland muss ich das zahlen??? Kann ich irgendwie nicht glauben, ist das tatsächlich so? Wieso muss ich denn zahlen? Ich bin doch hier quasi das opfer.

Auto, Polizei, Gesetz, abschleppen, Jura, Justiz, Ordnungsamt, parken
Dürfen wir so zugeparkt werden?

Wir haben eine Garageneinfahrt in einer schmalen Straße, rechtwinklig zur Straße hin und ebenfalls recht schmal (wenig Raum zum rangieren, Mäuerchen an einer Seite zum Nachbarn hin auf dessen Grundstück.. Uns gegenüber ist ein Bürgersteig, auf unserer Seite keiner. Mit den Nachbarn gibt es keine Probleme, jeder hat hier seine eigene Einfahrt/Garage, es gibt aber dauernd Besucher, die gegenüber unserer Einfahrt parken, halb auf dem Bürgersteig. Das ist nicht nur für die Fußgänger lästig, die keinen Gehweg mehr haben, wir kommen auch kaum rein und raus. Wir haben einen ziemlich langen 7Sitzer, nutzen dazu teilweise noch einen Anhänger und müssen in nächster Zeit auf die Fläche auch einige Schuttcontainer nacheinander stellen lassen. Wenn ich normal herausfahre, benötige ich nach vorne die komplette Fläche bis zur Borsteinkante, sonst muß ich mehrfach rangieren. Mit Anhänger ist das Ganze unzumutbar, Container stellen unmöglich, selbst wenn die Firma mit einem 2Achser kommt. Prinzipiell dürfte es ja komplett verboten sein, halb auf dem Gehweg zu parken. Ganz auf die Straße kann man sich dort nicht stellen, weil dann keiner mehr durchkäme. Meist wird selbst so die vorgeschriebene Durchfahrbreite von 3,05 m schon unterschritten. Zudem müssen die Autos extrem nah an unserem Stellplatz vor der Garage vorbei, wenn unser Auto da steht (Garage renovierungstechnisch noch voll mit Schutt) ist es nur eine Frage der Zeit, bis jemand in unser Auto fährt. Und es staut sich auch komplett vor unserem Haus, weil immer nur einer knapp vorbeikommt. Was für Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen? Dazu muß ich noch sagen, daß ich mich ein klein wenig scheue, die Polizei zu rufen, weil unsere Nachbarn von ggü in ähnlicher Manier parken, nur daß sie dort niemanden stören. Kann ich Anzeige erstatten? Das Ordnungsamt bitten, Pfähle dort zu stellen, davon gibt es schon 3 oder 4 in unserer Straße?

Garage, einfahrt, parken, Straße, Straßenverkehr

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