Hallo. Das Be- oder Entladen bezieht sich auf den Transport von Gütern (sog. Lieferverkehr). durch Gewerbetreibende von und zu den Kunden.

Musste heute um einen Kunden zu beliefern kurz in 2 reihe stehenbleben. Bin also stehengeblieben und ausgestiegen da hielten auch schon 2 vom Trachtenverein in grün hinter mir und sagten ich darf da nicht stehen bleiben und solle weiterfahren. Ich sagte das ich nur 2 Minuten brauche und ich sei gleich wieder weg. Hab dann einfach angefangen auszuladen ohne wegzufahren. Daraufhin sagten sie mir ich bekomme ne Strafe von 25 Euro. Hab gesagt Zahl ich eh nicht.:-)) Also dann Führerschein und Fahrzeugschein. Haben dann ein bischen rumdebatiert usw. Wollte ihnen erklären das ich nunmal Ware liefern muss wie andere Lieferanten auch. Und hier in der Innenstadt von München steht alle 50m ein Lieferfahrzeug in 2ter Reihe. Wollten Sie nicht hören. Hab mich dann leicht aufgeregt und ne Anzeige bekommen. Keine Ahnung wegen was. Hab niemanden beleidigt oder so. Werd ich dann sehen wenn ich Post bekomme. Hab das hier im Internet gefunden.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php

Nur bezieht sich das auf das Verkehrszeichen 286 ( Eingeschränktes Halteverbot). In meinem Fall war da aber kein Halteverbotszeichen. Meine Frage wäre nun. Trifft das auch auf Halten in 2 ter reihe zu,oder nur wenn das VZ 286 dort steht? Bzw. Durfte ich da jetzt zum Entladen stehenbleiben oder nicht?

Vielen Dank für Info und Tipps.