Neben FSJ beim DRK einen Minijob ausüben?

1 Antwort

Warum solltest du das nicht dürfen ?

Wenn der Träger deines FSJ - nichts dagegen hat bzw.dein Nebenjob deine Tätigkeit beim FSJ - nicht beeinflusst,dann sollte das normalerweise gehen.

Denn ein normal versicherungspflichtig Berufstätiger kann ja auch einen Nebenjob bis 450 € nachgehen,warum also sollte das bei dir dann nicht gehen.

Aufpassen müsstest du dann nur,wenn du noch ALG - 2 beziehst.


Mal1108 
Beitragsersteller
 07.02.2016, 21:46

Vielen Dank für die Antwort.

Die Frage ist, ob das FSJ als geringfügig beschäftigt gilt, deshalb frage ich :)

Aber hört sich logisch an !

0
isomatte  08.02.2016, 08:34
@Mal1108

Als geringfügig beschäftigt gilt das nicht,es ist ja ein freiwilliger Dienst und wenn es dann doch zählen sollte ( was es meiner Ansicht nach nicht macht ),dann unter versicherungspflichtig,denn der Träger des Dienstes zahlt ja Beiträge für dich und das sogar in die Arbeitslosenversicherung,sodass du dir nach 1 Jahr ( 360 Tagen ) sogar einen Anspruch auf ALG - 1 erworben hast !

Und dann wären wir wieder bei einem Vollzeitbeschäftigten bzw.versicherungspflichtigen,der neben seiner Beschäftigung bis 450 € nebenbei verdienen kann.

1
Mal1108 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 17:39
@isomatte

Vielen Dank! Ichhabe heute angerufen und es hieß, dass ich es genehmigen lassen muss von meinem Träger.

Dann darf ich einen Minijob nebenbei ausführen. Um aber immernoch Kindergeld beantragen zu können,  darf ich im Jahr nicht über 8004 € kommen.

Das habe ich aus dem heutigen Gespräch mitbekommen

0
isomatte  09.02.2016, 04:54
@Mal1108

Das hatte ich in meiner Antwort ja schon geschrieben,wenn der Träger keine Einwände hat,sollte das kein Problem sein !

Wann hast du denn da angerufen ?

Es kann meines Wissens nur vor 2012 gewesen sein,denn die Einkommensgrenze für das Kindergeld ist am 01.01.2012 gefallen,dein Einkommen hat also keinen Einfluss mehr darauf,wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind.

Davor lag die Einkommensgrenze bei 8004 € Brutto pro Jahr.

Da hast du bestimmt etwas falsch verstanden ?

Wenn dann könnte nur die Arbeitszeit in deinem Nebenjob einen Einfluss auf den Anspruch haben,nämlich dann,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben würdest.

Dann dürftest du nebenbei in einem Nebenjob nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche arbeiten.

0