Hallo,

kann jemand beurteilen ob folgende Kosten für eine Mahnung auf eine Krankenhausrechnung von Creditreform gerechtfertigt sind:

1.2.16 Rechnung vom Krankenhaus / Hauptforderung 465,31 € 4,17% Zinsen vom 9.3 bis 30.3 auf Hauptforderung 1,13 € 31.3.16 Auskunftskosten gemäß §§ 280, 286 BGB 10,00 € " Geschäftsgebühr nach Nr. 2300VV RVG gemäß §§280, 286 BGB 58,50 € " Mahnkosten des Gläubigers 20,00 € " Pauschale Post / Telekommunikationskosten nach 7002 RVG gemäß §§ 280, 286 BGB 11,70 € " Umsatzsteuer auf 80,20 €, der Gläubiger ist nicht vorsteuer- abzugsberechtigt 15,24 €

Sind insbesondere die 10,00 € Auskunftskosten nach §§ 280, 286 BGB gerechtfertigt, obwohl das Krankenhaus meine Adresse hat und sind 20 € Mahnkosten des Krankenhauses bei einem Verzug von 8 Wochen gerechtfertigt?