Mahnung betreffs Paypal-Konto obwohl kein Paypal-Konto in Besitz

Hallo Community,

gerade erhielt ich folgende E-Mail:

Sehr geehrte/r "mein Name",

Sie haben eine nicht bezahlte Forderung bei der Firma Paypal GmbH. Das von Ihnen gespeicherte Konto wurde im Moment der Abbuchung nicht genügend gedeckt um die Lastschrift vorzunehmen. Namens unseren Mandanten fordern wir Sie auf, die offene Gesamtforderung schnellstens zu begleichen.

Wir erwarten die Überweisung bis spätestens 12.08.2014 auf unser Bankkonto. Für Rückfragen oder Anregungen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb des gleichen Zeitraums. Aufgrund des bestehenden Zahlungsverzug sind Sie verpflichtet zusätzlich, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Kosten von 37,64 Euro zu tragen.

Die Rufnummer und weitere Informationen finden Sie in Ihrer Rechnung anbei. Es erfolgt keine weitere Mahnung. Nach Ablauf der Frist wird die Angelegenheit dem Gericht und der Schufa übergeben. Eine vollständige Forderungsausstellung, der Sie alle Einzelpositionen entnehmen können, fügen wir bei.

Mit freundlichen Grüßen

Paypal GmbH

Stellvertretender Sachbearbeiter Jannik Springinklee

Nun muss ich aber dazu sagen, dass ich noch nie ein Paypal-Konto hatte oder jemals irgendwas gekauft habe in Verbindung mit Paypal. Anhang ist eine ZIP-Datei welche ich aber nicht geöffnet habe. Absender kommt aus den Niederlanden.

Was nun? Anhang öffnen und nachsehen oder lieber ignorieren und das Unternehmen Paypal direkt kontaktieren?

Ich danke euch schon mal für Antworten...

Mahnung, PayPal, Phishing, Spam-mail, Virus im Anhang
Inkassoschreiben trotz Retour

Hallo zusammen,

meine Mutter hatte Anfang Mai etwas bei Rossmann online bestellt und das Geld direkt überwiesen. Die Lieferzeit sollte ein paar Werktage betragen. Als nach ca 2 Wochen die Ware noch nicht angekommen war und sie per DPD sehen konnte, dass das Paket noch nicht mal abgegeben wurde, schrieb sie an Rossmann eine Email mit der Erinnerung, dass sie noch kein Paket bekommen habe. Diese Email blieb unbeantwortet.

Als 2 Wochen später (also 4 Wochen nach Bestellung und Bezahlung) immer noch kein Liefereingang war und bei DPD immer noch kein Paket abgegeben wurde, schrieb sie erneut eine Email mit einer 1 wöchigen Frist, andernsfall werde sie ihr Geld zurückfordern. Diese Email wurde dann beantwortet, man würde sich darum kümmern und ihr Bescheid geben - die beauftragte Firma hätte offenbar Lieferschwierigkeiten.

Weitere 2 Wochen später am 17. Juni ohne eine weitere Antwort (also nun bereits 6 Wochen nach Bestellung und Bezahlung und einer angeblichen Lieferzeit von 3-5 Werktagen) forderte sie ihr Geld zurück. Genau einen Tag später kam dann die Ware direkt mit einer Mahnung, wo zu dem eigentlichen Betrag noch 8€ hinzugefügt wurden.

Sie rief bei Rossmann an, erklärte den Sachverhalt und man sagte ihr dann, dass sie die Mahnkosten rausnehmen könne. Allerdings sah sie nach eigenen Worten eine Mahnung nicht als Rechnung an und wartete entsprechend auf eine richtige Rechnung (warum auch immer, verstehe ich selbst nicht, aber ältere Leute haben offenbar eine merkwürdige Art zu denken).

Wie dem auch sei, die Ware war ihrer Meinung nach nicht wie online beschrieben und sie war über die ganze Situation so sauer, dass sie sie zurückgeben wollte. Gesagt, getan - sie ließ die Ware wieder abholen. Für sie war die Angelegenheit damit beendet. Sie hatte ihr Geld wieder und Rossmann die Ware..

Nun hat sie aber ein Inkassoschreiben bekommen, bei dem der Gesamtbetrag um rund 100€ gestiegen ist. Wie reagiert sie nun darauf. Verständlicherweise weigert sie sich diese Forderung zu bezahlen. Wozu auch, sie hat die Ware ja zurückgeschickt.

Und nun wird der Sohn angerufen, der sich darum kümmern soll, aber keinen blassen Schimmer hat wie.. Schreibe ich Rossmann, obwohl sie die Forderung bereits an ein Inkassobüro abgetreten haben? Schreibe ich jetzt dem Inkassobüro, dass die Ware fristgerecht zurückgeschickt wurde und die Forderung dadurch gegenstandslos? Oder soll sie sich direkt einen Anwalt suchen, auch wenn er am Ende vermutlich deutlich teurer wird (wobei ihr das vermutlich sogar egal wäre, hauptsache sie bekommt Recht (alte Leute eben)?

Ich hoffe auf eure Hilfe und Erfahrungsberichte und danke euch im Voraus.

P.S.: Sorry für die Textwall, aber dachte ich liefere alle Details, die mir zur Verfügung stehen.

Inkasso, Mahnung, Retoure
Paypal Inkasso Drohung - keine schritliche Mahnung erhalten was tun?

Zur Vorgeschichte, ich habe eine Goldmitgliedschaft bei xbox live diese wird jede 3 Monate von meinem Bankkonto abgezogen. Dieses mal war leider nix mehr drauf, habe das dann garnicht mitbekommen da es sich überschnitten hat und Gehalt wieder drauf kam! Ich dachte mir Paypal ist so schlau und zieht es dann normalerweise wieder ein wenn das Gehalt drauf geht aber das war wohl falsch heute kam ein Brief vom Inkasso Unternehmen ich soll nicht mehr 24,99€ bezahlen sondern 108,20€ !!!

Ich dachte ich werde nicht mehr! Ich habe das ganze am Donnerstag gesehen das mein paypal konto im Minus ist, und habe sofort eine Überweisung fertig gemacht damit die 24,99€ beglichen werden, und was sehe ich heute im Briefkasten ich soll 108,20€ an das Inkasso Unternehmen bezahlen!

Sie berufen sich angeblich darauf das sie mir Mahn Emails geschickt haben, aber die Emailadresse ist so alt das ich garkeine Emails mehr darauf empfangen kann! Ich meine es geht doch nicht das sie mir keine Schriftliche Mahnung geschickt haben was ist wenn wie in meinem Fall der Kunde diese Emails nicht bekommen kann?

Dann muss man doch erst eine Mahnung auf dem Postweg schicken oder irre ich mich da? Jetzt ist die Frage was ich machen kann, ich will keine 108,20€ bezahlen, denn die 24,99€ wurden ja schon am Donnerstag bei der Bank abgegeben als Überweisung auf das Paypal Konto. Ich verstehe Paypal nicht mehr, denn sie wissen doch das immer wieder Geld drauf kommt bin ja schon länger Paypal Kunde.

Was kann ich da machen?

Bitte um hilfreiche Antworten.

Bank, Inkasso, Mahnung, PayPal
Inkassobrief, keine Rechnung und Mahnungen erhalten

Hallo,

ich habe im letzten Jahr November in einem Versandhaus Kleidung bestellt. Die Lieferung kam auch ohne Probleme an, jedoch war keine Rechnung dabei.

Die nächsten Tage hatte ich noch auf eine Zustellung der Rechnung durch das Versandhaus gewartet, später allerdings habe ich es schlichtweg einfach vergessen.

Nun bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Aufforderung den offenen Rechnungsbetrag + 47 Mahngebühren!! + Inkassogebühren etc. binnen 10 Tage zu begleichen.

Ich habe darauf hin beim Versandhaus angerufen und nachgefragt, da mir der Sachverhalt nicht klar war (bzw. in Vergessenheit geraten war). Der Herr am Telefon erklärte mir dann, dass ich letztes Jahr wohl Ware bestellt habe (stimmt ja auch) und die Rechnung nicht gezahlt hätte. Ebenfalls hätte ich auch auf 5 Mahnungen nicht reagiert, daher wurden die Forderungen an das Inkassobüro abgetreten. Ich wies den Herrn darauf hin, dass ich weder Rechnung noch Mahnungen erhalten habe, es stellte sich dann anschließend heraus, dass die Rechnung und Mahnungen an eine ehemalige Adresse von mir versendet wurden (ich habe damals keine Nachsendeantrag gestellt, wohne dort aber seit 1,5 Jahren nicht mehr). Lieferung der Ware ging an die richtige(aktuelle) Adresse. Bin auch der Meinung, dass ich meine aktuellen Kundendaten sorgfältig dem Versandhaus mitgeteilt habe. Ich bekam ja auch Kataloge an die aktuelle Adresse. Der Herr von Otto hat mehr oder weniger zugegeben, dass meine aktuelle Adresse eigentlich bekannt sei, ich soll mich aber trotzdem mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, da das Versandhaus nicht mehr für mich zuständig sei bzw. auch keine Einsicht mehr auf mein Kundenkonto habe.

Wie verhalte ich mich jetzt?? Muss ich einen Widerspruch gegen das Schreiben des Inkassobüros einlegen? Oder sollte ich einfach die Hauptforderung an das Versandhaus überweisen?

Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnung, Zahlung, Verzug
Was tun, wenn mir jemand Geld schuldet?

Hallo, eine Person schuldet mir Geld!

Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einer ehm. Arbeitskollegin 800 Euro geliehen. Dumm nur, dass ich mir dieses nicht schriftlich bestätigen lassen habe, jedoch lief die Transaktion via Überweisung und das sogar vom Konto meiner Mutter. Nun hat sie mir in laufe der Zeit bereits 50 Euro zurück überwiesen, da wir eine Ratenzahlung ausgemacht hatten, da sie das Geld nicht in einer Summe zurück zahlen konnte. Dieses war übrigens die einzige Rate, mit dem Verwendungszweck, nächsten Monat gibt es mehr, welche sie mir überwies.

Es ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass die Summe auf das Konto ihres Sohnes ging.

Normalerweise habe ich das ganze bereits vergessen und unter Lebenserfahrung abgehakt. Nun ist es aber so, dass mir dieses gelegentlich nicht aus dem Kopf geht und ich mir darüber Gedanken mache und sogar davon Träume...

Nun kam mir die Überlegung, dass meine Mutter die nötige Zeugin sein könnte, dass ich der besagten Arbeitskollegin Geld geliehen habe. Im Internet bin ich bereits über den Begriff "Vollstreckungsbescheid" gestolpert und das ich damit evtl. die Möglichkeit habe, einen Teil des Geldes wieder zu sehen. Jedoch las ich, dass ich ersteinmal in Vorleistung gehen muss (Gerichtskosten, Anwaltskosten ...)

Was habe ich als privat Person für Möglichkeiten, unter Beachtung der Gegebenheiten, das Geld zurück zubekommen?

Im endeffekt ist es mir sogar egal, wenn ich von den 800 Euro nur einen geringen Teil wiedersehen würde, solange sie es nicht behält. Meinetwegen können sich Anwälte, Gericht, Inkasso usw. vom Geld bedienen und sich die nötigen Gebühren nehmen.

Ich wäre für Tipps, Hinweise und evtl. für gemachte Erfahrungen dankbar.

Schulden, Mahnbescheid, Mahnung, Privat, Vollstreckung, Arbeitskollegen
Nebenkostenabrechnung - Frist - Mahnbescheid innerhalb dieser Frist

Guten Tag,

folgende Fragestellung habe ich, was passiert im folgenden Fall

Mieter zieht bei dem Vermieter aus. Der ehemalige Vermieter schickt dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung und stellt dort eine Frist zur Begleichung innerhalb einer Zeitspanne von 17 Tagen. Mieter gibt diese Abrechnung an den Mieterverein, um alles prüfen zu lassen. Mieterverein rät dem Mieter noch nicht zu zahlen, sondern erst die Überprüfung abzuwarten. Das Ergebnis der Überprüfung kommt dem Mieter am Tag des Fristablaufes zu.

Mieterverein rät dem Mieter den Vermieter um Fristverlängerung.

24 Tage nach Erstellung der Nebenkostenabrechnung (nicht nach Zugang!) bekommt der Mieter einen Mahnbescheid über die Höhe der Abrechnung inkl. anfallender Gebühren. Am nächsten Werktag (27 Tage nach Erstellung der Abrechnung) hat der Mieter die Nebenkostenabrechnung beglichen, allerdings ohne die geltend gemachten Verfahrenskosten.

Laut § 535 BGB hat der Mieter eine Frist von 30 Tagen. Kann der Vermieter eine eigene Frist setzen, die dann über dem BGB steht? Bei dem Mahnbescheid anfallenden Kosten, wer von beiden Parteien kommt dafür auf? Welche Partei befindet sich im Recht? Mieter hat schließlich innerhalb der Überprüfungsfrist laut BGB die Rechnung beglichen.

Welchen Weg muss der Mieter nehmen, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzureichen? Muss der Mieter dem kompletten Mahnbescheid widersprechen oder nur einen Teil?

Vielen Dank im Vorraus

Mahnbescheid, Mahnung, Nebenkostenabrechnung, Mieterverein
Chefin hat versucht den Termin mein OP zuverlegen, ohne mein Einverständnis?!

Hallo ihr Lieben,

ich weiß nicht mehr was ich machen soll?

Der Unfall geschah auf der Arbeit, beim Putzen habe ich mein Knie irgendwie falsch gedreht, seit ca. 3 Monaten lebe ich mit diesen problem der Arzt meinte es handelt sich um mein Meniskus, seit letzte Woche steht fest, dass ich operiert werden muss. Der Termin ist Mittwoch 09.07.14.

Ich teilte letzte Woche dies meiner Chefin mit, die antwortete mir, dass es komisch sei, dass ich immer in den Sommerferien (NRW) Krank bin. Sie sagte mir, dass ich den Termin auf 3-4 Wochen verschieben soll, da viele im Urlaub sind und sie auf mich nicht verzichten kann. Ich versuchte ihr zu erkären das ich schmerzen habe und es wirklich nicht mehr geht, daraufhin rufte Sie beim Doktor an um den Termin für die OP zu verschieben. Sie erreichte den Doktor nicht und sagte mir, dass sie mich am Montag hier sehen möchte, ansonsten gäbe es Konsequenzen.

Am Montag habe ich mich Krank gemeldet und Sie sagte mir, dass Sie mein Arzt angerufen hat, sie vom Arzt mitgeteilt bekommen hat, dass die OP heute (Montag) nicht stattfindet. Ich teilte ihr mit, dass ich ab heute (Montag) Krankgeschrieben sei und morgen die Untersuchung im Krankenhaus sei und am Mittwoch die Operation. Sie sagte nur, dass es Konsequenzen für mich haben wird.

Was kann ich machen? Darf sie überhaupt mein Arzt anrufen?

Jeder Tipp kann mir wirklich helfen. Danke

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Gesetz, Arzt, Mahnung
Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide bei nicht gültiger Adresse!

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Verlobten in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Zuvor wohnten wir Beide in einer WG! Die Meldungen bei sämtlichen Gesellschaften und eine Ummeldung bei der Stadt liegen selbstverständlich vor! Die alte Wohnung ist in Besitz einer Wohnungsgesellschaft (Mehrfamilienhaus ca. 14 Parteien). Nach fast einem halben Jahr, ziehen die ehemaligen Mitbewohner meines Verlobten aus und haben ihn gebeten nochmals vorbei zu schauen. Gesagt, Getan! Ein riesen Berg an Post wartete auf uns! Darunter Mahnungen bis hin zu Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Vorladung zum Gericht etc. Vorort haben wir gesehen, dass das Klingelschild nicht verändert wurde! Dieses kann lediglich durch die Wohnungsgesellschaft verändert werden, da es sich hier um ein Schloss handelt, welches aufgemacht werden muss, dieses sollte bei Auszug vom Hausmeister erledigt werden! Es sind wirklich ganz böse Briefe darunter! Natürlich ist heute der erste Gang zum Anwalt. Allerdings bin ich etwas ungeduldig und wollte vorab mal Fragen, was ihr davon haltet. Können die Verfahren eingestellt werden? Könnte man die Wohnungsgesellschaften und die Mitbewohner auf Schadensersatz verklagen? Immerhin haben die Mitbewohner die Briefe, trotz Vermerk auf dem Umschlag nicht an die Poststelle zurück gegeben oder meinen Verlobten über diese in Kenntniss gesetzt. Hier ensteht nicht nur ein finanzieller Schaden sondern auch ein wirtschaftlicher, da mein Verlobter in der Finanzbranche selbstständig ist.

Schadensersatz, Umzug, Anwalt, Vermietung, Haft, Mahnbescheid, Mahnung, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
Mahngebühren wenn Rechnung nur an Windschutzscheibe?

Folgender Fall:

Person A hat für einen P & R Parkplatz der Stadtwerke S eine gültige Fahrzeuggebundene Dauerparkkarte mit dem es den Parkplatz seit mehreren Jahren benutzt. Nun verrutscht eines Tages die Parkkarte so stark, dass Kontrolleur B den Zeitraum und das Nummernschild nicht lesen kann. Daraufhin bring Kontrolleur B einen Strafzettel "Verstoß gegen die Einstellbedingungen" in Höhe von 30 € am Fahrzeug an. Durch einen ungeklärten Umstand z.B. eine dritte Person wird der Strafzettel vor Eintreffen von Person A vom Fahrzeug entfernt, so dass Person A nicht erfährt, dass die Strafe verhängt wurde.

Zwei Monate später erhält Person A von den Stadtwerken S eine Mahnung in Höhe von 38,10 € (5,10 € Halterfeststellung + 3 € Mahngebühren). Person A wenden sich an die Stadtwerke S mit dem Hinweis niemals eine Rechnung erhalten zu haben und die Mahnung als ungerechtfertigt anzusehen. Ausserdem weist er nach für den damaligen Tag einen gültige Parkkarte besessen zu haben. Die Stadtwerke S meinen, dass der am Auto hinterlassene Zettel die Rechnung darstellte und die dort angegebene Frist für das nachreichen der Parkkarte bereits verstrichen ist.

Nun meine Frage:

Reicht das Anbringen am Auto wirklich als Rechnungsstellung? Muss nicht erst mal eine Mahngebührfreie Zahlungserinnerung mit Hinweis, dass die Parkkarte nachgereicht werden kann, bei Person A eingehen oder sind die Stadtwerke S voll im Recht.

MfG MasterChristian

Recht, Mahnung, parken, Rechtsfrage, Strafzettel, Mahngebühren
Mahnung von Elitepartner über fast 400 EUR obwohl keine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen wurde

Liebe Gemeinde,

vll. hat der eine oder andere schon selbst Erfahrungen mit ElitePartner gemacht.

Hier wurde vergangenen Juni eine Registrierung vollzogen, ohne eine Premiummitgliedschaft abzuschließen. Elitepartner wurde nicht genutzt. Vergangenes Jahr habe ich bereits per Mail mitgeteilt, dass kein Interesse an einer Nutzung von Elitepartner besteht.

Nun kommen ständig E-Mails von Katharina Allendorff, in denen der Jahresbeitrag für die Premiummitgliedschaft eingefordert wird (fast 400 EUR). Elitepartner möchte jetzt nach der dritten Mahnung die Forderung an einen Inkassodienstleister abtreten.

Elitepartner kennt nur meinen Namen und meine E-Mail-Adresse. Für die Löschung des Nutzerkontos fordert Elitepartner eine unterschriebene Kündigung mit meinen Daten. Sehe ich aber nicht ein, weil ich ja gar keine Premiummitgliedschaft gekauft habe und Elitepartner durch eine solche Kündigung noch mehr Daten von mir hätte.

Elitepartner behauptet nun auf Nachfrage: "Sie haben am xx.06.2013 unter der Chiffre xxxxxxx eine 12-monatige Premium-Mitgliedschaft im Wert von 3xx,x0 Euro erworben. Sie haben eine Laufzeit und eine Zahlungsweise ausgewählt und auf - kaufen- geklickt. Damit haben Sie einen Kauf getätigt." Das stimmt nicht.

Wie sollte ich mich verhalten?

Wie ich es schon gelesen habe: Alle weiteren Mahnungen ignorieren und auch Inkassoschreiben ignorieren und erst falls ein gerichtliches Mahnschreiben (gelber Brief) kommt, diesem dann widersprechen?

Hat jemand schon ein so geartetes Problem mit EP gehabt? Kam es jemals zu einer Pfändung etc. durch EP?

Anbei ein Bild vom Auswahlprozess der Mitgliedschaft. Habe eine Registrierung mit Fakedaten durchgeführt und gleich darauf gelöscht, um den Prozess noch einmal nachvollziehen zu können. So ein Mitgliedschaftsauswahl-Fenster inkl. Preisliste hatte ich bei der Registrierung, die nun angemahnt wird, nie gesehen...

Danke vorab für die Infos!

Bild zum Beitrag
Betrug, elitepartner, Mahnung, Mitgliedschaft
Santanderbank und ihr Verzugsschaden

Am 14.04.2014 erhielt ich, ohne je eine Rechnung diesbezüglich zu erhalten, eine Mahnung von der Bank wegen Gebühren von Kontoauszügen. Sie verlangen von mir zusätzlich 1,20EUR Portokosten und 39,00EUR Verzugsschaden. Darauf hin meldete ich mich bei der Hotline und bat um Stornierung der Verzugskosten, da ich mich in keiener Weise im Verzug befinde, da ich keine Rechnung erhalten habe. Die Dame sah dies ein und stornierte den viel zu hohen Betrag von 39,00EUR Verzugsschaden + Porto. Ich informierte die Mitarbeiterin, das ich den Betrag für die Kontoauszüge mit der nächsten fälligen Kreditrate bezahle. Sie war damit einverstanden... ^^ dachte ich zumindest... Zur Sicherheit schrieb ich noch eine Forderungsabwehr per E-Mail an die Bank. Nach ca. 7 Tagen kam die nächste Mahnung mit weiteren 39,00EUR Vertugsschaden.... wer hätte das gedacht.... Erneut bat ich um Klärung. Der SV soll wohl in Bearbeitung sein... Am 02.05. bekam ich eine weitere Mahnung mit weiterem Verzugsschaden.... Na toll... So einmählig wurde ich sehr wütend. Gut gelaunt rief ich mal wieder in der Hotline an und bat erneut um Klärung, weil der SV ja bereits geklärt war und bereits der Betrag für die Kontoauszüge wie auch die fällige Kreditrate am 29.05. überwiesen wurde.... Die nette Dame meint, dass ich eine Frist von 7 Tagen bekommen hatte. Ich teilte der Dame mit, dass sies nicht so sei und ich der Kollegin mitteilt, dass ich dies mit der nächsten Rate überweise.... Sie meint das währe egal. Dann drohte ich ihr an, einen Anwalt vorzeitig ( beachte Mail...) einzuschalten, da die Forderungen rechtlich gesehen nicht richtig sind, da ich 1. keine Rechnung erhalten habe und ich mich somit nicht im Verzug befinden kann. 2. Nur Mahngebühren in Form von Porto und Papier erhoben werden können, da rein logisch, der Firma kein Schaden entstanden sein kann. Wie soll das gehen??? Ein Schaden wegen Rückbuchung? Nicht möglich, da ich j selbst überweise und die Bank keine Einzugsberächtigung hat...

Jetzt die Frage: Gibt es zu diesem Thema jemanden, der sich da auskennt und evtl. sogar ein Beschluss oder § dazu geben kann??? Danke im vorraus...

Bank, Gesetz, Mahnung, santander
Darf mir mein Chef RedBull verbieten?

Hallo liebe Community,

meine frage heute: Darf mir mein Chef RedBull verbieten?

Zur Situation: Ich bin Azubi bei einem mittelständischen Unternehmen mit ca. 250 Angestellten. Unsere Firma hat eine Kooperation mit RedBull, deshalb stehen überall in den Kühlschränken RedBull´s in allen Variationen herum. Jeder darf sich da bedienen. Ich hatte kürzlich ein gespräch mit meinem Chef und dem Personalleiter, bei dem wir unter irgendwelchen umständen darauf gekommen sind dass ich teilweise schlecht schlafe und deshalb bereits mit meiner Ärztin gesprochen habe. Jetzt hat mich der Personalleiter einmal mit RedBull gesehen und mich gefragt wie oft ich das trike. Ich meinte nur nicht so häufig und dass ich das nur trinke wenn ich müde bin. Darauf hin hat er mir mit einer Abmahnung gedroht wenn ich weiterhin in der firma RedBull trinke. Als Begründung meinte er nur dass das in meinem eigenen interesse ist und meine Schlafstörungen daher kämen. Als ich einige Tage später auf ihn zukam und versuchte die Situation möglichst problemlos zu klären, hat er nur gesagt dass er sich bei dem Thema auf keine Diksussion einlässt und ich enorme probleme mit ihm bekommen würde angefangen mit abmahnung bis hin zur kündigung wenn ich den Konsum von RedBull oder anderen energy drinks nicht einstelle. Die Frage ist nun inwieweit ist der Personalleiter berechtigt mir den Konsum von RedBull zu untersagen oder welche Konsequenzen muss ich fürchte falls ich mich nicht an das "Verbot" halte? Danke für eure Hilfe. PS: Kaffee und Cola hat er mir nicht verboten was meinermeinung nach komplett sinnfrei ist. Liebe Grüße,

Pur3G4m3

trinken, Ausbildung, Abmahnung, Arbeitsrecht, Azubi, Firma, Mahnung, Red Bull, Verbot
Sparkasse schaltet Amtsgericht ein.

Hallo,

Zu diesem Thema muss Ich etwas ausholen. Die erste Bank in mein Leben war die Sparkasse. 2007 habe Ich dann eine Überbetriebliche Lehre angefangen und diese auch abgeschlossen dennoch fing alles in der Lehre an. Jung und dumm wie man ist hatt man natürlich ein wenig über seine verhältnisse gelebt und bereits gegen ende des 1 Lehrjahr`s ging mein Kontostand immer gegen ende des monats ins minus und dann anfang des Monats wieder ins +. Das gingeine Zeitlang gut bis mir die Sparkasse aufeinmal mir das Konto ohne vorwarnung so gesperrt hatt das Ich nicht mehr 250 euro max. ins minus gehen kann. Natürlich ging dann alles krachen Mahnbescheide kahmen von Überall her Internetanbieter Amazon usw usw. Nun steckte Ich in den Schulden. Aber jetzt kommt das was Ich unrecht finde. Die Sparkasse hatt mir ein Brief zukommen lassen das Ich jetzt mit mein Konto 500 euro ins minus gehen kann. Was natürlich passiert ist durch die anderen Schulden die Ich hatte und durch die Sparkasse selbst Das hatt Sich alles hingezogen. Hab auch mein Internetanbieter komplett bezahlt , Amazon und eben die kleineren Beträge und bei der Sparkasse hab Ich auch immer ein wenig abgestottert in Monat und war dann Irgendwann von irgendwas von 700 Euro auf 400 Euro runter aber durch einen sagen wir es mal schicksalsschlag konnte Ich da erstmal nichts mehr hinüberweisen und es ging von vorne los. Ende vom Lied ist Amtsgericht Aschersleben meldet sich bei mir per Brief mit ein beiliegenden Wiederspruchsschreiben. Die gesamtforderung beträgt jetzt ca. 550 Euro. Bin derzeit Hartz 4 empfänger und kann das unmöglich tragen bzw. nicht auf einmal. Daher meine fragen: Darf die Sparkasse das? Die müssten doch schon gemerkt habe das Ich schwierigkeiten mit den Geld hab und das es für mich nicht möglich ist das Konto auszugleichen. Zumahl Sie mir dann die den "kredit" von 250 sperren aber dann ein 500 Euro "Kredit" draus machen.? Was schreib Ich jetzt dem Amtsgericht? Bitte um ernstgemeinte Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Finanzen, Amtsgericht, Mahnung, Sparkasse
Inkasso-Unternehmen von OTTO.de beauftragt worden, was habe ich zu erwarten?

Hi Leute,

habe etwas "Mist" gebaut,durch eine Reihe sehr unglücklicher Umstände (will jetzt nicht näher drauf eingehen, Fehler liegt auch bei mir!) hab ich eine OTTO-Rechnung nicht bezahlt und da ich umgezogen bin dann keine Mahnungen per Post erhalten. Hab neulich dann mal wieder auf Otto.de geschaut und sah den Kontorückständ online in meinem Kundenkonto, plus ziemlich viele Mahngebühren. Hab mich dann beim Kundenservice erkundigt, woher die Kosten kommen (konnte man nicht alles online einsehen), hab meine Adresse aktualisiert und bekam dann auch Post, ca. 100€ soll ich zahlen, die Mahngebühren wurden sogar abgezogen.

Da ich ein anscheinend dummer inkonsequenter schlampiger Mensch bin, hab ich diesen Betrag auch nicht gleich bezahlt (fragt nicht warum, ich weiß es selbst nicht..), habe den Betrag erst jetzt gerade gezahlt, wollte mich dann gerade nochmal online bei otto einloggen um den ausstehenden Betrag zu überprüfen, dann heißt es dort, mein Konto wurde dem Inkasso-Unternehmen übergeben, ich solle dort anrufen.

Was genau heißt das denn jetzt? Was habe ich zu erwarten? Und wann?

Hab das Gefühl, wenn ich noch länger warte, wird's nur noch schlimmer (ja, ist ja logisch...), aber wurde ja nun schon ans Inkassobüro übergeben, wann melden die sich? Und was sind die Konsequenzen? Was wollen die von mir? Hatte sowas bisher noch nicht (zum Glück) kann mir das mal jemand kurz erklären? Wäre cool, danke.

Gebühren, Inkasso, Inkassounternehmen, Mahnung, Online-Shopping, Otto
Vodafone, Kosten für Mahnung trotz Zahlung innerhalb von 5 Tagen?

Hallo Leute, ich hab zwar über das Thema schon einiges gelesen, jedoch bin ich noch nicht ganz sicher ob es nun rechtens ist oder noch. Zum 21.01. Sollte mein rechnungsbetrag von 24,99 von Vodafone eingezogen werden. Wurde leider von der Bank zurück gewiesen, da der Teil des kontos zu wenig Deckung aufwies. Am Freitag, den 24.01. Bekam ich diese Nachricht von Vodafone... "Lieber Vodafone-Kunde, bitte zahlen sie Ihre Rechnung, da es beim Einzug des Betrages Probleme gab. Weitere Infos unter + 49 172 12443, Ihr Vodafone-Team" Nach einigen Recherchen im Internet fand ich die richtigen Kontodaten und überwies am 27.01. Vormittag den rechnungsbetrag.... Also müsste das Geld am 28.01 bei Vodafone angekommen sein.

Nun, auf der Rechnung für Februar wurden mir folgende Kosten in Rechnung gestellt: Rücklastschrift inkl bankgebühr : 9,50Euro Mahngebühren: 6,50Euro

Und hier kommt meine eigentliche Frage. Wofür soll ich 6,50 Euro Mahngebühren bezahlen. Ich hab nie Post, eine "mahn-sms" oder ähnliches bekommen... Den oberen Posten versteh ich, meine schuld, aber der Rest? Ich hab in der Schule mal gelernt das eine erste Mahnung niemals Kosten darf, stimmt das? Bzw. Kommt ja die erste Mahnung erst nach einer zahlungserinnerung. Und wie geschildert hab ich innerhalb von 4 Tagen nach der Erinnerung den rechnungsbetrag gezahlt....

Könnt ihr mir erklären ob und warum es rechtens oder nicht ist?

Rechnung, Mahnung, Vodafone, Mahngebühren
Teschinkasso gibt falsche Rechnung?

Guten Tag, ich bin 18 und habe gerade von der Teschinkasso eine Forderung erhalten. Es soll eine Forderung von der HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG sein, in der Höhe von 318,19 €. Sie meinten, dass sie mich schon sehr oft kontaktiert hätten, ich aber noch nicht dazu bereit gewesen wäre zu zahlen. Ich wurde allerdings nicht einmal kontaktiert. Da fällt auch der Satz:"Von allein löst sich die Forderung jedenfalls nicht auf." Das klingt auch etwas unseriös für mich. Sie haben mir eine Frist bis zum 10. Januar gesetzt, einen Teil oder die ganze Forderung zu begleichen.

Am Ende steht noch: "Der Ordnung halber möchten wir Sie nochmals darüber in Kenntnis setzen, dass Ihre Daten gespeichert wurden und wir bei wiederholtem Stillschweigen beauftragt sind, ihre aktuelle wirtschaftliche Lage über eine (ERNEUTE) Vollstreckung zu prüfen und Sie sodann zur Abgabe der Vermögensauskunft laden zu lassen. Somit wären Sie dann auch im öffentlichen Schuldnerregister verzeichnet! Vermeiden Sie die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und reagieren Sie diesmal fristgemäß.

Ich bin bei der Sparkasse und trotzdem steht da auch ganz unten was von der Volksbank. Bei mir wurde auch noch nie eine Vollstreckung durchgezogen. Ist es eine Falle oder könnten sie damit meinen Vater meinen? Ich habe keinen Kontakt zu ihm aber er hat Schulden und es könnte auch gut sein, dass sie schon mal eine Vollstreckung bei ihm gemacht haben. Wie soll ich reagieren?

Forderung, Mahnung, Spam-mail, Virus im Anhang
Rechtsanwalt wegen bereits bezahlter Rechnung

Hallo, im Juli habe ich bei bücher.de ein Buch für 10 Euro bestellt. Habe dummerweise vergessen zu bezahlen! Dann kam die Mahnung über 20 Euro. Habe ich natürlich bezahlt! Bin ja selber Schuld. Das war im Oktober. Anschließend kam ein Brief von Infoscore Forderungsmanagement über eben diese Summe. Habe ich gar nicht reagiert, weil ich ja bereits bezahlt habe. Bis dann der 2. Brief von denen kam. Habe angerufen und das erklärt. Die Frau wusste nichts von einer zahlung meinerseits und wollte die Daten die ich in der Überweisung angegeben habe von mir. hab ich ihr alles gesagt, hat auch gestimmt. Sie wollte dann den Beleg. Email geht aber nicht nur Fax. Allerdings wurde mir das zu bunt, hab ja schließlich bezahlt und war immer ein guter Kunde bei bücher.de. So am Montag kam jetzt Post vom RA Haas und Kollegen.über 90 Euro. gerade eben ruft mich die gute Frau von diesem Anwalt an. Habe ihr erklärt was los ist und dass ich dachte das sei geklärt. Da schnauzt die mich an in einem Ton! Habe mehrmals NETT erklärt dass ich bezahlt habe schon bevor Infoscore sich eingeschaltet hatte und das auch dem Infoscore mitgeteilt habe. Sagt sie: Aber sie waren in Zahlungsverzug! Hin und her...bis ich sie irgendwann mal gefragt habe wie sie eigentlich mit mir redet? Und wenn sie ihren Ton nicht besser wählt gebe ich die Sache meinem Anwalt. Sie meinte daraufhin: Gut, dann klären wir das gerichtlich und hat aufgelegt. Habe heute Abend jetzt den termin bei meinem RA. habe die Firma auch gegoogelt und da steht nichts gutes über die. Was meint ihr? Kann ich jetzt doch noch Ärger bekommen oder zählt es, dass ich ja bereits VOR den ganzen Briefen bezahlt hatte???

Anwalt, Inkasso, Mahnung
Erst zahlt Kunde nicht, dann nur einen Teil - Hilfe - Was können wir machen?=

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann ist selbstständig und führt einen Malermeisterbetrieb. Leider liegt nun folgender Sachverhalt vor:

Ein Kunde hat ihn beauftragt eine Mauer zu streichen. Rechnungsbetrag dabei war 240,00 € zzgl. MwSt. Die Rechnung hat der Kunde auch erhalten (es liegt dazu eine schriftliche Bestätigung vor). Allerdings äußerte sich der Kunde, dass er die Rechnung erst begleichen will, wenn er Fotos von der Wand nach dem Anstrich zusätzlich bekommt.

Hintergrund dazu ist: der Kunde selbst lebt bei Bielefeld und das Haus, wo die Mauer gestrichen wurde, befindet sich in Ostdeutschland. Gesagt - getan. Kunde hat natürlich die gewünschten Bilder erhalten. Nach einiger Zeit musste mein Mann allerdings feststellen, dass der Kunde nicht zahlt. Demnach haben wir diesen eine Mahnung geschickt (per Mail sowie per Post), da der Kunde weder auf E-Mails noch auf Anrufe reagierte.

Leider hat sich nach Fristablauf immer noch nichts. Mein Mann hat den Kunden dann nochmal versucht anzurufen (diesmal mit unterdrückter Nummer). Natürlich ist er an das Telefon gegangen und äußerte sich wie folgt: "Sie erhalten das Geld im Laufe der nächsten Woche." Wir glauben an das Gute und warteten ab. Allerdings erfolglos. Daraufhin haben wir nun die 2. Mahnung abgeschickt. Diese Frist dafür ist auch abgelaufen. Wir dachten, dass wir es trotzdem nochmal telefonisch versuchen sollten: Der Kunde äußerte sich nun wie folgt: "Ganz Ostdeutschland hat mich über den Tisch gezogen. Sie bekommen schon Ihr Geld." Dann legte er einfach auf. Man muss zusätzlich noch erwähnen, dass der Kunde aktuell als Bürgermeister für die SPD seiner Gemeinde kandidiert.

Nachdem Telefonat hat der Kunde nun 100,00 €(inkl. MwSt) überwiesen. Leider nicht den vollständigen Rechnungsbetrag. Ich verstehe einfach nicht, wie ein kandidierender Bürgermeister erstens offene Rechnungen nicht zahlt, obwohl er sich in seinem Wahlprogramm für wirtschaftliche und soziale Aspekte "einsetzt" und zweitens sich so diskriminierend für "Ossis" äußert.

Wie kann gegen den Kunden vorgegangen werden? Ich bitte um dringende Hilfe! Wir bestehen auf die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages!

Vielen Dank vorab.

Rechnung, Handwerk, Inkasso, Mahnung, Handwerkerrechnung
Strafzettel aus Ungarn/London- EPC-Einspruch-Abgelehnt- was nun?

Hallo meine Lieben! Nach meinem Einspruch habe ich dieses Schreiben von diesen Verbrechnern bekommen. Wie soll ich nun reagieren? einfach nix machen??? Haben die hier Inkasso Recht?? Vielen Dank !

Einspruch abgelehnt-Begründung: Das Fahrzeug mit dem obigen Kennzeichen beging einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies führte dazu, dass ein Verwarnungsgeldbescheid von Euro Parking Collection plc (EPC) ausgestellt wurde. EPC ist ein autorisierter Dienstleistungsanbieter mit behördlicher Vollmacht zur Verfolgung und Ausstellung von Bescheiden und zur Eintreibung ausstehender Verwarnungsgelder/Gebühren im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, die für Fahrzeuge ausgestellt wurden, die außerhalb der Rechtsgewalt der ausstellenden Organisation registriert sind. Dem Verkehrssünder wurde aufgrund dieser Vollmacht ein Bescheid ausgestellt. Da der Verstoß unter der rechtlichen Zuständigkeit der ausgebenden Stelle stattfand, gilt das Landesrecht (, in diesem Fall das Ungarische). In diesem Fall trägt der registrierte Fahrzeughalter/-mieter die Verantwortung unabhängig davon wer das Fahrzeug gefahren hat.

Obgleich die Gesetzgebung des Landes, in dem der Verkehrssünder seinen Wohnsitz hat, hinsichtlich des Ablaufs des Rechtsverfahrens von Bedeutung ist, gilt bezüglich der Anwendbarkeit das Rechtsprinzip des Landes, in dem der Verstoß stattfand. Dieser Grundsatz ist relevant in Bezug auf die Verfolgung der Verstöße und die Durchsetzung der Verwarnungsgeldbescheide. Der Verweis auf die Verordnung des Europarats Nr. 44/2001 dient zur Demonstration der Vollmachten, welche die ausstellende Organisation bei der Verfolgung von Verkehrssündern hat, deren Wohnsitz außerhalb ihrer Rechtsgewalt liegt. Das hindert die ausstellende Organisation jedoch nicht an der Ausübung ihres Rechts zur Verwendung ihrer landesüblichen Methoden zur Durchsetzung des Rechts. In Abhängigkeit von der ausstellenden Organisation können außerdem Maßnahmen wie das Anbringen von Parkkrallen und das Abschleppen oder die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an der Grenze angewandt werden.

Das letztendliche Ziel der ausstellenden Organisation ist nicht die unfaire Diskriminierung gegen im Ausland registrierte Fahrzeuge, sondern die Anwendung der Verkehrsbestimmungen im fairen Maß für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig vom Ort der Fahrzeugregistrierung. Auf diese Weise soll die Einhaltung und Respektierung der inländischen Straßenverkehrsordnung garantiert werden. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie bei Ihrer Fahrt durch ein Ihnen ungewohntes Land die entsprechenden Maßnahmen treffen, um die geltende Straßenverkehrsordnung vollständig zu verstehen. Achten Sie bei der Zahlung der entsprechenden Park- oder Mautgebühren darauf, die Quittung zur zukünftigen Referenz aufzubewahren.

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Betrag beglichen wird, damit Ihnen zusätzliche Kosten erspart bleiben. Die Zahlung kann gemäß den Anweisungen auf dem Bescheid erfolgen. Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben,

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