Inkasso Mahnung GFKL (Base). Weißt da jemanden Rat, wie ich dagegen vorgehen/wehren kann?

6 Antworten

Die Forderung ist verjährt (Ich halte anhand deiner Schilderung verjährungshemmende Umstände für ausgeschlossen). Du kannst das also problemlos zurückweisen und Einrede der Verjährung erklären.

Zudem wäre eine außerordentliche Kündigung wegen derart geringer Rückstände ohnehin nicht wirksam. Du kannst also wieder sofortige Aufhebung der Kündigung fordern.


EXInkassoMA  25.04.2016, 21:53

Forderung ist aus 2013 , ist erst am 1.1.2017 verjährt

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Das ist schon sehr unverschämt, zumal Du dafür überhaupt nichts kannst.

Ich verstehe es so, daß Du ohnehin den Basevertrag loswerden willst (falls nicht müsste man anders vorgehen, als ich nun beschreibe). Weiter unten hast Du geschrieben, dass es sich um eine Teilkündigung handelt und Du hast die Forderung aufgestellt.

Überweise die ursprünglichen 18,50 € zweckgebunden. Entweder direkt an Base ("Kundennummer, Forderung aus Ihrem Schreiben vom Datum") oder an das Inkassounternehmen ("Aktenzeichen, nur Hauptpforderung").

Zum einen würde ich gegenüber dem Inkassounternehmen schriftlich per Einschreiben-Einwurf widersprechen.


--------- schnipp --------


Absender

Einschreiben-Einwurf Empfänger (Inkasso)

Ort, Datum

Aktenzeichen
Base / sissi8910
Ihre Mahnung vom Datum Widerspruch gegen Ihre Forderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die ursprüngliche Hauptforderung über 18,50 € habe ich am Datum überwiesen.

Ich widerspreche der restlichen Hauptforderung Ihrer Auftraggeberin als auch die von Ihnen aufgestellten Verzugs-/Mahnkosten. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.

Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Ihrer Auftraggeberin wurde mit Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung erteilt. Daraus ergibt sich, dass der Rechnungsbetrag aus dem Jahr 2013 von meinem Konto hätte abgebucht werden sollen. Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Daraus ergibt sich, dass sich Ihre Auftraggeberin im Gläubigerannahmeverzug befindet (§ 293 BGB). Ein Zahlungsverzug meinerseits ist nicht eingetreten, da Ihre Auftraggeberin nicht ausdrücklich erklärt hat, von der Einzugsermächtigung keinen Gebrauch zu machen. Ferner verweise ich Sie auch auf § 300 Abs. 1 BGB.

Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf.

Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einen solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihrer Auftraggeberin unberechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

---------- schnapp -----------

Zum anderen würde ich Base gegenüber schriftlich per Einschreiben-Einwurf fristlos kündigen.

---------- schnupp ------------



Absender

Einschreiben-Einwurf Empfänger (Base)

Ort, Datum

Kundennummer
Ihre Teilkündigung vom Datum Fristlose Kündigung Widerruf Einzugsermächtigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Teilkündigung betrachte ich als Leistungsverweigerung und als Verstoß gegen § 45k Abs. 1 u. 2 TKG. Daher spreche ich hiermit eine fristlose Kündigung aus und widerrufe gleichzeitig die erteilte Einzugsermächtigung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift


------------ schwupp ----------

Etwaige noch offene Positionen an Mobilfunkkosten müsstest Du natürlich noch (ggf. anteilig) zahlen.


Xipolis  26.04.2016, 15:03

Beim Schreiben an Base wäre im zweiten Satz noch einzufügen: "Daher spreche ich hiermit eine fristlose Kündigung aus (§ 314 BGB) und widerrufe gleichzeitig die erteilte Einzugsermächtigung."

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Xipolis  26.04.2016, 15:07

Und denke daran, dass Du nur in einer angemessenen Frist eine fristlose Kündigung aussprechen kannst,

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sissi8910 
Beitragsersteller
 27.04.2016, 12:06
@Xipolis

Ich bedanke mich wirklich herzlich! Da ich mich nie mit sowas in Berührung kam, war ich überfrag und auch teilweise überfordert. Mir kam diese Forderung von den Inkassounternehmen sehr dubiös. Ich werde den Anschreiben heute noch abschicken! Vielen Dank und werde euch, wenn etwas neues ergibt natürlich weitergeben!

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Xipolis  27.04.2016, 18:05
@sissi8910

Du musst allerdings damit rechnen, dass das Inkassounternehmen vermutlich nicht einfach locker lässt und auch das Base hartnäckig bleibt (Teilkündigung bedeutet meist, Du bist gesperrt, sollst aber trotzdem monatlich zahlen).

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Zahle das nicht das ist ein Fake !

Die Forderung, sollte sie tatsächlich bestehen, ist verjährt !

Rufe bei BASE an und sage das den Leuten dort (wobei ich Zweifel habe, dass das von BASE kommt) !


sissi8910 
Beitragsersteller
 25.04.2016, 10:00

habe Base heute angerufen und sie haben mir bestätigt. Mein Vertrag wurde zu ein Teilkündigungsvertrag.

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Lumpazi77  25.04.2016, 10:30
@sissi8910

wenn Du das von Base schriftlich bekommst, kannst Du schriftlich widersprechen oder Du schreibst, dass Du sofort aus dem Vertrag entlassen werden willst

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Xipolis  26.04.2016, 11:58
@sissi8910

Das bedeutet, dass sie Dich sperren, aber weiter Geld von Dir wollen.

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Xipolis  26.04.2016, 11:48

Die Forderung aus 2013 verjährt erst am 01.01.2017!!!

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Ich würde dem Inkasso folgendes schicken:
"Wertes Inkasso. Forderungen aus 2012 sind verjährt. Ich spreche hiermit eine fristlose Kündigung aus wegen Leistungsverweigerung in Verbindung mit einem Verstoß gegen das TKG (75€-Grenze). Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht, einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Begründung findest du hier schon. :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mitglied AK Inkassowatch

Xipolis  26.04.2016, 11:44

mepeisen, die Forderung ist aus 2013 und damit noch nicht verjährt.

Der Hinweis auf TKG ist korrekt. Es reicht aber, wenn Sie die Kündigung von Base annimmt.



§ 45k Abs. 2 Satz 1 TKG

Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. 



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mepeisen  26.04.2016, 14:35

Hmmm. Wie komme ich nur auf 2012. War wohl gestern schon spät. Hast Recht. Oder die TE hat zwischendrin mal 2012 geschrieben. Irgendwer fing von 2012 an. Weiß nicht mehr, wer.

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Xipolis  27.04.2016, 17:58
@mepeisen

Ich glaube sie hat erst 2012 geschrieben und es dann korrigiert auf 2013.

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Überweise gerundet und zweckgebunden 25 € direkt an Telefonica

Zusatz : Nur Hauptforderung 18,50 plus 6,50 Verzugskosten

Die Inkassokosten kannst Du knicken


Xipolis  26.04.2016, 12:00

Wie kommst Du auf 6,50 € Mahnkosten?

Verzug kann ja frühestens mit der Mahnung über 18,50 € eingetreten sein, wobei ja eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Ich würde nur die 18,50 € zweckgebunden überweisen und dem Inkasso schriftlich widersprechen.

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