Einspruch wurde ignoriert, Mahnung kam - was tun? - Ursprüngliche Summe bezahlt, Einschreiben geschickt... noch eine Mahnung...!!!

Hallo an die Juristen etc.... ich habe hier eine Mahnung bekommen, weil mein Einspruch offenbar ignoriert wurde. Ich hatte vor einem Monat auf einem Privatparkplatz bei einem Discounter gestanden, vier Minuten zu lang, und bekam direkt einen Strafzettel von 29 Euro. Auf diesem stand, man könne schriftlich Einspruch einlegen, an diese ominöse Parkplatzvermietung mit Postfach. Dies tat ich umgehend. Lange kam nichts. Nun aber kam ein Standardschreiben, es sei keine Zahlung eingegangen, ich solle nun 42,50 Euro bezahlen. Mein Einspruch wurde nicht erwähnt. Meine Güte..... was tu ich nun? Zahle ich die 29 Euro..... oder die 42,50? Einen erneuten Brief wollte ich auf jeden Fall schicken. Diesmal per Einschreiben??? Diese Abzocker!!!!! Danke für Rat....

Ergänzung: Es ist eine Firma mit Sitz in London, hier nur Postfach, keine Telefonnummer. Ich hatte einen kostenlosen Parkschein für 40 min. gezogen und war vier Minuten drüber. Ich hatte eine gehbehinderte Person, die ich betreue, zur Krankenkasse begleitet, die in der Nähe ist aber keine Parkplätze hat.

Da auf dem Strafzettel stand, man könne Einspruch einlegen, tat ich das halt. Ich erwartete mir nicht viel davon, wollte aber die Möglichkeit nutzen. Normalerweise ist  dann die Frist gestoppt!!

Heute kam wieder so ein freundlicher Brief. (A.T.B.G. LTD nennen sie sich, sitzen in London, keine Telefonnummer. Haben hier aber auch ein Postfach). Auf mein Einschreiben plus ursprünglichem Brief haben sie nicht reagiert. Sie fordern wieder die Erhöhung von 13,50 Euro. Drohen mit gerichtlichen Schritten.

Vier Minuten parken zu lang (12:15 statt 12:11 Uhr zurück ) - 42,50 Euro. Darauf stoßen die mit Champagner an.......

Einspruch, Mahnung, Parkplatz
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