GEZ nervt mich ständig mit Briefen?

3 Antworten

Du bist vorläufig beitragspflichtig und musst zahlen. Sonst könnte jeder kommen und behaupten: Ja, aber das Amt ... ! 

Das bedeutet aber nicht, dass du dein Geld nicht wieder bekommst, sobald du deine Bescheinigung hast, einfach diese mit einem formlosen Brief an den Beitragsservice senden mit Angabe wohin das Guthaben erstattet werden soll.

Falls du das Geld nicht überweist, kann es natürlich passieren das der Beitrag mit einem Säumniszuschlag von 8,00 EUR festgesetzt wird. Und die Aussage:"Ich bin doch befreit" stimmt in dem Moment nicht ! Man wird erst befreit, wenn man die Befreiungsunterlagen zusendet und der Beitragsservice diese überprüft hat und die Befreiung bestätigt.

  1. es gibt keine GEZ, das Dingen heißt Beitragsservice. GEZ war etwas, dass sich auf ein Rechtsgebilde gestützt hat, dass es seit dem 01.01.2013 nicht mehr gibt. Die Grundlagen für den Rundfunkbeitrag sind andere.
  2. Schulbesuch bringt dir keinen Anspruch auf Befreiung, sondern nur der Bezug von BAB oder BAFöG.
  3. Bezug von Arbeitslosengeld I bringt dir ebenfalls keinen Anspruch auf Befreiung, nur Arbeitslosengeld II (Hartz IV) würde dies.
  4. Bei den Briefen solltest du Ausschau halten nach einem auf dem das Wort "Bescheid" steht. Dieser kann nämlich unmittelbare Rechtsfolgen auslösen, wenn man diesen missachtet und keine Rechtsmittel einlegt.
  5. Warum hast du nebst deinem Antrag auf Leistungen keinen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I gestellt und dir diesen quittieren lassen, dann hättest du etwas, dass du dem Beitragsservice hättest einreichen können?

Ruf doch mal direkt an. Je nach Mitarbeit lassen die mit sich reden.