Ich bin ehrenamtlich in einem Verein tätig. Bei minderjährigen Mitgliedern verpflichten sich mit Aufnahmeantrag/entsprechender Regelung in Satzung/Finanzordnung der/die gesetzliche(n) Vertreter für alle Forderungen gegen das Mitglied aufzukommen.

Wir haben nun natürlich Fälle, wo minderjährige Mitglieder in Beitragsrückstand kommen.

Konkret läuft ein Mahnverfahren, in dem schon ein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde und daraufhin ein Pfändungs-/Überweisungsbeschluss eingereicht wurde. Im PfÜB sind Schuldner (minderjähriges Mitglied) und Vertreter eingetragen. Da das Konto des gesetzlichen Vertreters bekannt ist (von diesem wird monatlich der Beitrag eingezogen), ist dieser an das kontoführende Kreditinstitut als Drittschuldner zugestellt worden.

Nun habe ich als Antwort eine Drittschuldnererklärung des Kreditinstituts bekommen, in der angegeben wird der Schuldner stehe mit ihnen nicht/nicht mehr in Geschäftsverbindung. In der Erklärung ist allerdings nur vom PfÜB gegen das Kind die Rede, der gesetzliche Vertreter tauch nirgendwo auf. Ich vermute, dass das Kind tatsächlich kein eigenes Konto besitzt und das Kreditinstitut tatsächlich nur über diesen Umstand Auskunft gegeben hat. Die Beiträge werden nach wie vor vom Konto des Vertreters eingezogen.

Bin ich falsch vorgegangen, bzw. wie kann ich weiter vorgehen?