Hallo Zusammen!

Im Mai erreichte mich ein gerichtlicher Mahnbescheid bezüglich des Inkasso-Unternehmens Ugv (und deren Anwälte). Das Unternehmen bezog sich in den vorangegangenen Mahnungen auf eine Rechnung von Klarna um ca. 19 Euro - diese habe ich NACHDEM der Mahnbescheid bei mir eintraf und ich diesem vollständig widersprochen habe direkt an Klarna (inklusvie deren Mahnungsgebühren von ca. 24 Euro) - alles abgesprochen mit einem Mitarbeiter, mit richtigem Betreff in der Überweisung etc. Die gesamte Forderung von der UGV überschritt mit Inkassogebühren und sonstigen Willkürbeträgen aber 200 Euro. Heute kam dann von der UGV ein Brief, in dem das Inkassounternehmen schildert, dass eine Weiterleitung an das zuständige Gericht nun unmittelbar bevorsteht - außer, ich überweise 112 Euro - die Inkassokosten wurden also ohne weitere Erklärung dazu vom Unternehmen geschmälert. Auch eine Ratenzahlung wird mir ohne Gebühren Angeboten und ein Schreiben, in dem ich mich ggf. noch einmal dazu äußern kann, liegt bei.

FRAGE: Wie soll ich mich verhalten? Dass ich es vermeiden will, die Inkassogebühren tatsächlich zu zahlen, sollte klar sein. Die Hauptforderung und die Mahnungsgebühren von Klarna sind beglichen und eigentlich sollte die UGV auch davon in Kenntniss gesetzt worden sein. Soll ich mich noch in dem beigefügtem Schreiben äußern, es ganz ignorieren oder einen Beleg von meiner Überweisung an Klarna (NACH dem gerichtlichen Mahnbescheid) zuschicken?