C1 für den Rettungswagen und ausnahmen?

Hallo liebe gutefrage-net Community ;)

Ich habe mal eine kleine Frage zum Rettungsdienst. Es geht um den Führerschein C1. Ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht und herausgefunden, dass man während der Ausbildung zum Rettungsassistenten/Notfallsanitäter den Führerschein C1 erwirbt.

Ich habe mich aber immer etwas gefragt. Der RTW (Rettungswagen) basiert ja auf 3,5 Tonnen. Ist allerdings schwerer, da hinten noch die ganzen medizinischen Geräte drauf geladen sind. Der Wagen ist also schwerer als 3,5 Tonnen.

Angenommen ich möchte jetzt den Schein erwerben und bin schon im 2 Jahr der Ausbildung. Doch habe ein Problem. (Es geht um ein Augen Problem). Nehmen wir mal an das ich ein eingeschränktes räumliches sehen habe, da ich schon von klein auf schiele. Ich wurde Operiert und sehe nun weder Doppelbilder, noch ist mein Schielwinkel groß.

Ich gehe nun zum Sehtest für den LKW Schein. Darf ich trotzdem einen Rettungswagen fahren? Der Wagen basiert ja auf 3,5 Tonnen. Wird das durchgelassen, da es sich nur um einen Rettungswagen handelt? Und was ist mit der Ausbildung? Wenn ich den Schein nicht habe, bekomme ich doch auch keinen Job als Rettungsassistent oder als Notfallsanitäter (je nach Ausbildung).

Mich würde das ganze echt interessieren. Ich bitte euch alle Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen; MuhkuhBrotchen

Beruf, LKW, Rettungsassistent, Rettungsdienst, C1, räumliches sehen, Notfallsanitäter
Lkw mit Anhänger rückwärts fahren ohne weitere Leitperson?

Hallo liebe User,

mir ist heute ein lkw ins motorrad gefahren. Nachdem er erst ohne Warnblinklicht, Warnschilder oder einer weiteren Person, die ihm beim rangieren des lkws mit anhänger(mind. 12m) auf den firmengrund fahren wollte.

Alles geschieh aus einer nicht einsehbaren straße (öffentlich) auf den Firmengrund (privat).

Mein freund und ich (beide auf je einem motorrad unterwegs) sahen anfangs wie ein anhänger ohne warnung aus der mit "Ausschau..." gekennzeichneten straße zurücksetze, worauf wir bremsten und an der gekennzeichneten linie warteten.

Nach einigen momenten,nach denen der lkw und der hänger komplett ersichtlich waren fuhr mein freund, wie es in etwa der Bogen zeigt um den lkw hervor, um eine stelle zu suchen an der wir evtl. am lkw vorbei kommen konnten. Und ich fuhr meinem Freund im schritttempo, wie er selbst auch hinterher.

Nun standen wir seitlich zur front des lkw als er plötzlich wie aus dem nichts nach vorne setze. Als mein freund und ich dies sahen versuchten wir noch vor dem lkw wegzukommen, wobei es bei mir nicht mehr reichte und er mich umputzte.

Als nun die polizei dazu kam sagten sie das der fahrer der unfallverursacher ist und sich eher eine Leitperson dazuziehen hätte sollen oder zumindest die stelle hätte kennzeichnen sollen. Was er jedoch nicht einsah und uns mit dem gefahrenen schritttempo als gnadenloser "Raser" bezeichnete.

Nun stellt sich mir die frage ist der lkw fahrer nicht von vorneherein schuld, da man ja selbst ab einer PKW+Anhänger Kobination(7-8m) eine weitere einweisende Person braucht?

PS : Sorry für Rechtschreib- und Gramatikfehler stehe noch sehr unter schock.

Bild zum Beitrag
Der LKW fahrer bzw die Versicherung der Spedition haften 100%
beide haften eigenverantwortlich 0%
ich hafte 0%
Motorrad, Unfall, Versicherung, Anhänger, LKW, Schaden, Schuld, Straßenverkehrsordnung
Wer muss einen LKW Führerschein verlängern lassen?

Hallo - mein Nachbar hat mir erzählt, dass er seinen LKW-Führerschein verlängert hat und das dieser plötzlich nicht mehr gültig sein soll, wenn man das 50ste Lebensjahr erreicht hat.

Hintergrund: Ich habe den Führerschein BCE 1984 mit 19 Jahren bei der Bundeswehr gemacht und diesen dann mit 21 auf den Führerschein Klasse 2 zivil umschreiben lassen. Also grauer Lappen weg - ich bekam dann dieses rosa Exemplar.

Nun benötige ich den Führerschein nicht beruflich und bin seit der Zeit wenige Male "Just for Fun" einen LKW - meist ohne Trailer gefahren. Wenn sich dazu in den nächsten 20 Jahren vielleicht auch nur 3x wieder die Gelegenheit bietet, so würde ich dies natürlich gerne wahrnehmen.

Das was ich im WEB gefunden habe, ist ziemlich unklar. Diese neuen Führerscheine sollen sowieso auf 15 Jahre begrenzt sein, müssen bis 2033 umgeschreiben werden.... bestimmte Regelungen betreffen Führerscheine ab 1999... usw. Der TüV Süd bietet ärtztlche Untersuchungen an (Sehtest), um Führerscheine zu verlängern usw....

Ich hab da bis dato noch nichts von gehört und gehe doch von einem gewissen Bestandsschutz aus. Nicht das ich irgendwann mal mit 65 wg. Fahren ohne Führerschein belangt werden soll, nur weil ich mal eine Spazierfahrt mit einem Sattelzug mache.

Aber wenn das so wäre, müsste einen die Führerscheinstelle ja mal rechtzeitig informieren. Mag aber auch keine schlafenden Hunde wecken. Bin jetzt im 52sten Lebensjahr!

Weiß da jemand Genaueres?

Führerschein, LKW, Nachschulung, Klasse 2

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