Ich bin wegen laufendem Motor aufgeschrieben worden. Was kann ich tun?

Hallo und Guten Morgen,

der Tag ist zwar noch recht jung aber ich bzw wir haben uns schon wieder tierisch über eine Nachbarin von der anderen Straßenseite aufgeregt.

Mein Freund hat um ca. 7.40 für höchstens 5 minuten mit seinem 7,5 T Firmen LKW am Rand der anderen Straßenseite mit laufendem Motor gestanden, da er mir schnell was hoch auf den Balkon geworfen hat.

Er wollte grade zu seinem LKW zurück laufen um weiter zufahren, da kam auch schon unsere "super nette Nachbarin" raus und hat ihn aufgeschrieben, als er sie drauf ansprechen wollte, was Ihr das nun bringt, maulte sie nur irgendwas weil er den Motor laufen lassen würde, deswegen hätte Sie ihn nun aufgeschrieben, und ist danach ganz schnell wieder ins Haus rein gegangen, ohne das mein Freund irgendeine Möglichkeit gehabt hätte in Ruhe kurz mit ihr darüber zu sprechen.

Nun wollt ich mal fragen was meinem Freund nun passieren könnte, weil er da für ca. 5 minuten stand.

Ps: Diese Nachbarin hab ich vor ca. 2 Jahren schon gefressen gehabt, da ich damals auf unserem Balkon im Sommer mal stand (wir wohnen auf gegenüber vor dieser Dame) und mich etwas lauter mit meinem Freund unterhalten hatte, da ich mich über was anderes geärgert hatte, und da kam sie auch schon aus Ihrer Wohnung gekrochen und hat vor dem Haus gestanden und mich total böse angeschaut, ich denk mal am aller liebsten hätte sie mir den Mund da schon verboten, obwohl ich noch nicht einmal geschrieen hatte.

Reden können wir mit dieser Dame nicht, da wir sie ansonsten überhaupt nicht kennen, und auch leider keinen Namen von ihr haben.

Auf dem Bild hab ich mit einem blauen Pfeil mal makiert wo er ungefähr stand.

Bild zum Beitrag
Verkehr, Verkehrsrecht, LKW, parken, Straßenverkehr
undefinierbare arbeitszeiten und urlaubstage LKW-fahrer

guten tag an euch alle, ich komme heute mit einem etwas kompliziertem anliegen zu euch und brauche eure kompetente hilfe:

mein freund ist lkw-fahrer und arbeitet bei einer sehr großen spedition, die niederlassungen in BARBY, RHEINE (hauptsitz) und KREFELD hat. im arbeitsvertrag ist als arbeitgeber die niederlassung in BARBY genannt (ca. 180 km von berlin). trotzdem hat er mit dieser niederlassung nie etwas zu tun. sein abfahrts- und ankunftspunkt ist GROßBEEREN bei berlin - ca. 35 km von zu hause. hier hat er auch seinen pkw stehen. doch in den seltensten fällen kann er mit dem lkw nach großbeeren - hauptsächlich wird er nach RHEINE (ca. 500 km von berlin) geschickt nach seinen touren und muß von dort auch wieder los.

lt. vertrag hat mein freund eine 48-stunden-woche und die sind mit folgenden zeiten festgehalten: arbeitsbeginn sonntag 22:00 uhr/arbeitsschluß samstag 06:00uhr. daß diese 48 stunden immer oft sehr weit überschritten werden (die gesetzlichen arbeits- und lenkzeiten werden aber eingehalten), brauche ich ja nicht zu erwähnen - ist in diesem beruf ja nichts neues. ein regelmäßiger ausgleich für die mehrstunden findet kaum statt, obwohl auch gesetzlich geregelt.

das nächste problem ist folgendes: wenn er z.b. freitags nach RHEINE muß (manchmal auch KREFELD und das ist noch weiter weg von berlin) und den lkw abstellt, um 16:00 feierabend hat, muß er dort meistens noch bis ca. 20:00 uhr warten, um dann noch mit anderen kollegen mit dem hauseigenen shuttle nach GROSSBEEREN/bei berlin zu fahren, gehen ca. 5 stunden fahrtzeit drauf - wenn sie noch über BARBY fahren müssen um noch kollegen einzuladen, sind das dann mind. 6 stunden an fahrzeit. und für die rückfahrt gilt ja das gleiche: abfahrt mit shuttle von großbeeren nach rheine (evtl. auch wieder über barby) zwischen 5 und 6 stunden fahrt.

nun komme ich zu den eigentlichen fragen:

  1. sind diese zeiten von so 22 uhr bis sa 6 uhr eine 5- oder 6-tage-woche?

  2. ist der samstag als voller urlaubstag bei 24 tagen jahresurlaub anzurechnen?

  3. werden die fahrtstunden zwischen rheine/großbeeren und großbeeren/rheine wirklich als freizeit gerechnet oder muß ein teil der zeit als arbeitszeit angerechnet werden?

ich weiß, das klingt alles sehr wirr ... aber vielleicht ist ja jemand unter euch, der auch im güterverkehr arbeitet oder gearbeitet hat und evtl. versteht, was ich hier gechrieben habe. es wäre super, wenn ihr meine fragen beantworten könntet. ihr könnt auch ruhig nachfragen, vielleicht kann ich dann auch gezielter antworten.

vielen dank erstmal :-)

Auto, Urlaub, Arbeitszeit, LKW
LED und Glühbirne - 24V - Parallelschaltung

Hallo,

ich brauche mal eine Auffrischung in Sachen Elektrik..

Ich habe ein Auto mit 24V (Gleichspannung) und daran eine Anhängersteckdose für 24V und eine für 12V. Zwischen der Autoelektrik und der Steckdose für 12V sind 5 Spannungregler geschaltet, die die 24V auf 12V reduzieren für die beiden Blinker, Rücklicht, Bremslicht, etc. Der TÜV verlangt nun eine Art Kontrollleuchte oder Summer, mit dem ich im Auto konrollieren kann, ob der Anhänger mitblinkt oder ob dessen Blinkbirnen defekt sind.

Nun kann ich leider kein zweites Leuchtmittel mit 21W in Reihe schalten und innen montieren, da das Blinkrelais das nicht mitmacht. Das Blinkrelais gegen ein modernes Relais tauschen (die das können und für die Kontrollleuchte einen extra Anschluss haben) in auch keine echte Option, da die Schaltung im Auto eher kompliziert ist mit dem Warnblinker etc. und ich da eigentlich nichts ändern möchte - es funktioniert ja sonst alles :)

Was passiert, wenn ich eine LED, einen Piezo-Summer oder sonstwas in Reihe zum Anhängerblinker schalte? Würde das funktionieren?

Eine exotische Lösungsvariante wäre noch eine Lösung mit einem Reed-Kontakt und einer Wicklung um das Blinkerkabel..

Gibt es dafür eine bessere und einfache Lösung? Im Grunde reicht mir erstmal eine Lösung für den 12V Anschluss. Die 24V-Dose wird eher selten benötigt - die könnte ich auch stilllegen.

Danke schön!!!

Auto, 12V, ahk, autoelektrik, Glühbirne, Kfz Elektrik, LED, LKW, Blinker
Beim entladen des LKWs, wohin mit Fremdware?

Guten Abend zusammen,

bei uns in der Logistik-Branche haben wir es ja häufig mit Anlieferungen (LKW) zu tun. Auf unseren letzten Ladungssicherungs-Lehrgang wurde uns vermittelt, dass wir auch für die Weiterfahrt des LKWs zuständig sind, auch wenn er von uns nichts geladen hat.

Ein Beispiel:

Heute kam ein LKW mit diversen Gestellen, hinter unserer Ware, waren noch 5 Europaletten mit Reifen. Laut Lehrgang, müsste ich nach dem Entladen, die Paletten nach vorne laden, damit sie ordentlich gesichert werden können, andernfalls würden sie ja mitten (3. Viertel) auf dem LKW "ungesichert" stehen. Würde ich ihn so weiter fahren lassen, würde ich Mitschuld tragen und Punkte kassieren!

Nun sagte mir ein anderer LKW-Fahrer 3 Dinge dazu:

  1. Der Fahrer hätte erst die Reifen weg fahren sollen
  2. Der Fahrer ist für die Sicherung zuständig, da wir mit der Ladung nichts zu tun haben
  3. Sollten wir die Fremdware bewegen, kann man uns zur Haftung bringen, wenn etwas beschädigt wird, bzw. bleib ich am Ende auf die Kosten sitzen, weil in dem Fall wohl keine Versicherung ( Arbeit oder Haft) eintrifft!

Was ist also zu tun, wenn der Fahrer ohne meine Hilfe keine ordentliche Ladungssicherung mehr herstellen kann? Darf / muss ich dafür sorge tragen, dass der weitere Verlauf der Fahrt, auch unserer Seits abgesichert ist? Oder habe ich meinen Teil erledigt und er ist alleine verantwortlich?

Über passende § wäre ich sehr dankbar, damit ich Zukünftig was in der Hand habe.

Danke

Arbeit, Versicherung, Lagerung, Recht, Arbeitsrecht, Sicherung, Kraftfahrer, LKW, LKW-Fahrer

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