Ich parke meine Zugmaschine ab und an, meistens am Wochenende auf einem privaten Parkplatz vor meinem Haus. In einem Zeitraum von einem Jahr war es ca. 10 Mal. Vor kurzem erhielt ich vom zuständigen Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld i. H. v. 30€ verpasst.
Nach meinen Recherchen im Netz habe ich einige Aussagen (auch von Anwälten) gefunden, die besagen, dass das Parken auf Privatgrundstücken auch in "reinen Wohngebieten" erlaubt ist. Quasi würde §12 Abs. 3a auf Privatparkplätzen keine Anwendung finden.
Ich hatte gegen diesen Ordnungswidrigkeitenbescheid Widerspruch eingelegt. Nach drei Wochen erhielt ich Antwort., das der Gesetzgeber nicht zwischen öffentlicher oder privater Fläche unterscheidet. Im selben Schreiben wird angekündigt, dass die Sache ohne weiteres ans zuständige Gericht abgegeben wird, falls ich gegen den nun kommenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen werde.
Wie ist hier die Rechtslage?
Zu §12 Abs. 3a bleibt noch zu bemerken, dass das "regelmäßige Parken" zwischen 22:00 Uhr und 06:00 verboten ist. Wie muss/kann ich in diesem Fall "regelmäßig" definieren?