Ummelden beim Bürgeramt?

Hallo liebe Community,

Ich möchte mich ummelden von meiner Mutter zu meinem Bruder.

ich habe in der Frage zuvor herausfinden können, dass ich, um mich ummelden zu können, eine Wohnungsgeberbestätigung brauche.. habe mal eine Vorlage im Internet gefunden. Dort soll der wohnungsgeber mir schriftlich ausstellen, dass ich dort einziehen darf.

Man kann dort ankreuzen

• Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder

• Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:

in dem Fall ist mein Bruder nur Mieter, bedeutet doch dass er nicht Eigentümer ist sondern der Vermieter, oder?

dürfte mein Bruder eigenwillig als hauptmieter der Wohnung, mir diese Bescheinigung ausfüllen die ich dann beim bürgeramt abgebe? Dort steht nämlich

lch bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die näher bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. lch habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handele, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

kann mir da jemand weiterhelfen?

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Kann mich mich der Betrieb kurz vor der Prüfung kündigen?

Hallo zusammen

Ich steh jetzt kurz vor meiner Gesellenprüfung zum Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik. Prüfung ist Anfang Februar 2024
Habe jetzt aber mit einigen Schwiriegkeiten zu kämpfen.
Zum einem bin ich oft krank gewesen während der Ausbilungszeit, jetzt auch wieder. Ein mal auch für 6 wochen wegen einem Arbeitsunfall.
( Kann ich wegen vieler Krankheitstage gekündigt werden? )
Mein Chef musste eine Erklärung unterschreiben das ich an der Gesellenprüfung trotz vieler Krankheitstage teilnehmen kann. Es liegt bereits alles beim der HWK zur Zulassung und die Dame von der HWK meinte wenn die Unterlagen vollständig sind kann ich auch an der Prüfung teilnehmen wenn mich der Betrieb vorher kündigt.
Hat jemand Erfahrung damit ob das wirklich der Fall ist? Will mich da absichern.

Ein anderes Thema ist noch das Werkzeug das mir für die Ausbildung zur verfügung gestellt wurde. Heute morgen hat mir mein Chef eine Nachricht geschrieben das ich nächste Woche Montag mein gesamtes Werkzeug mitbringen soll weil der Koffer nicht vollständig ist. Ich hab einiges von dem Werkzeug zu hause, aber leider nicht alles da sich in meiner Abwesenheit immer mal wieder "Kolegen" am Koffer bedient haben und nicht wieder zurückgelegt haben. Muss ich dann dafür aufkommen?
Oder ist das sogar ein Kündigungsgrund? Und falls ich dafür aufkommen muss, kann er es mir einfach so vom Lohn abziehen?
Ich hab meinen Chef auch gefragt ob ich das Werkzeug in 2 wochen mitbringen kann, da ich nächste Woche einen Handwerkskammerkurs hab und nicht im Geschäfft bin. Aber er meinte Nein. Ist das rechtens?
Ihr könnt es sicher schon erahnen, das Verhältniss zwischen mir und dem Chef ist nicht das beste.

Danke schon mal für hilfrteiche Antworten

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Kennt sich jemand mit der PiA Ausbildung aus?

Hi Leute,

ich möchte gerne nächstes Jahr eine PiA Ausbildung anfangen und brauche dafür einige Voraussetzungen. Irgendwie sagt gefühlt jede Quelle was anderes.

Ich habe die mittlere Reife und bräuchte auf jeden Fall noch ein Praktikum. Das weiß ich schon mal. Wie lange das Praktikum sein soll ist bisschen unklar. Manche Quellen sagen 6 Monate , manche 6 Wochen und manche ein Jahr... das verwirrt mich iwie.

Ich bin gerade in einer Ausbildung die ich diese Jahr angefangen habe, eine ganz andere Richtung (Lebensmittelhandwerk). ich habe vor meine die Ausbildung abzubrechen und bin bis Ende November noch in der Probezeit. In der Probezeit kann ich noch fristlos kündigen aber ich will nicht kündigen bevor ich keine feste neue Stelle habe. Ab Dezember läuft es so das wenn ich kündige ich noch vier Wochen in meinem betrieb arbeiten muss. Ein Aufhebungsvertrag (also eine Kündigung von heute auf morgen) wird nicht ermöglicht.

Aus dem Grund bräuchte ich möglichst schnell Klarheit da ich gerne bald mein Praktikum anfangen will und wenn es 6 Monate betragen muss, dann müsste ich eigentlich schon im Dezember anfangen, weil die meisten Kitas und Schulen in denen ich das Praktikum machen kann in den Ferien geschlossen haben und ich bis August (Ausbildungsanfang) das Praktikum beendet haben muss.

Das hieße ich müsste innerhalb der nächsten zwei Wochen kündigen um im Dezember anfangen falls ich so spontan überhaupt noch eine Stelle für das Praktikum finde. Wenn das Praktikum nur 6 Wochen betragen muss wäre das um einiges leichter weil ich dann besser planen kann wann ich kündige weil es einen Monat bevor ich gehe sein muss.

Würde mich über Hilfe freuen 😊

Kündigung, Praktikum, Probezeit
Arbeit Abmahnung gerechtfertigt? Azubi braucht Hilfe?

Hallo ich habe Folgendes Problem.

ich mach zurzeit eine Ausbildung und bin leider gestern krank geworden hab ne gute Grippe mir eingefangen.

ich hab gestern mein Arbeitgeber Bescheid gegeben das ich ne Grippe hätte und krank sei und zum Arzt gehen werde.

heute hab ich mein Chef angerufen um ihn mitzuteilen das meine au bis Mittwoch geht.

er fing an mit das wird ne Abmahnung geben weil ich zuspät ihm Bescheid gegeben hab wie lange ich krank wäre.

ps konnte gestern nicht mehr anrufen da er um 15 Uhr Feierabend hat und ich nur seine Dienstnehmer habe

folgendes

ich bin Asthmatiker und Allergiker und nehme dementsprechend Medikamente die morgens sehr müde und schlaflos mich machen aber ich krieg es noch auf die Reihe. Ich habe gestern codein vom Arzt bekommen und mit den anderen Medikamenten war es für mich unmöglich morgens aufzustehen. Ich habe mein Wecker um 6:00 gehabt und bin erst 8:25 aufgestanden da ich nicht aufstehen konnte irgendwie plus ich bin noch erkältet. mein arbeits/Schulbeginn ist um 8:00 heute war Berufsschule also nicht mal was betriebliches wo ich gebraucht war oder sonstiges. ist die Abmahnung rechtens weil ich 25 min zu spät ihm mitgeteilt habe das meine au bis Mittwoch geht weil hab mich ja gestern schon krank gemeldet und wenn man sagt man hat ne Grippe geht man doch davon das das es mehrere Tage sind oder ?

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