Kündigung?
Hallo liebe Community.
Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten.
Im nächsten Satz steht allerdings, hilfsweise zur fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis fristgerecht unter Einhaltung der arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nach unserer Berechnung ist das der 31.01.2024.
Wie darf ich das jetzt verstehen.
Kündigung ab sofort oder zum 31.01.2024
Liebe Grüße und Dank im vorraus
Hast du eine Abmahnung bekommen, wo durch die fristlose Kündigung begründet wäre ?
Nein.
4 Antworten
Ich bin kein Anwalt, aber dieses Schreiben wird wahrscheinlich nicht korrekt sein.
Bei einer fristlosen Kündigung muss ein sehr guter Grund vorliegen, wie z.b. Diebstahl oder Gewalt am Arbeitsplatz.
Das schließe ich einfach mal aus.
Da du noch keine Abmahnung erhalten hast, kann es damit also auch nichts zu tun haben.
Ich gehe davon aus, dass die sich verschrieben haben und eine ordentliche Kündigung meinen, so wie es aus dem restlichen Schreiben ja auch hervorgeht.
Ich würde die Personalabteilung um Aufklärung bitten und ggf. einen Anwalt einschalten, da die Kündigung eventuell rechtlich anfechtbar ist.
Falls die Fragestellerin eine Rechtschutzversicherung hat, würde ich auf jeden Fall mit der Versicherung sprechen.
Falls die Fragestellerin eine Rechtschutzversicherung hat
Danach hattest Du nicht gefragt geschweige denn, sie darauf hingewiesen.
Um Gottes Willen , ich habe nichts derartiges gemacht . Lediglich hab ich mich über Missstände beschwert.
Aber alles berechtigt .
Ich habe auch bereits eine neue Stelle , die ich in Kürze antreten werde.
Also gekündigt hätte ich so oder natürlich fristgerecht.
Glückwunsch zur neuen Stelle.
Falls du diese im Februar antreten kannst, dann brauchst du dir ohnehin keinen Stress machen.
Behalt aber im Hinterkopf, dass du beim Arbeitsamt eine Sperre für das Arbeitslosengeld bekommst, falls du fristlos gekündigt wurdest.
Deshalb würde ich mir vom aktuellen Arbeitgeber auf jeden Fall erklären lassen, warum es sich um eine fristlose Kündigung handelt.
Dankeschön 😊
Das werde ich auch morgen gleich aufsetzen , dass ich eine Begründung haben möchte.
Das habe ich bereits eindeutig recherchieren können ,dass sie mir das nennen müssen. .
Das werde ich auch morgen gleich aufsetzen , dass ich eine Begründung haben möchte.
Mit dem Warten auf eine Antwort versäumst Du möglicherweise die Klagefrist (von 3 Wochen)
Ich denke nicht das ich gegen Klagen werde, da ich bereits eine neue Stelle habe. Und die Nerven dazu auch nicht habe. Und ich auch nicht in die alte Stelle zurück gehen würde wollen. Ich wäre wie schon gesagt ,sobald ich etwas neues gefunden hätte in naher Zukunft eh gegangen, dass sich das so schnell entwickelt konnte ich nicht ahnen.
Aber bin auch froh das es fast nahtlos übergeht . Und kann wieder mit Freude zur Arbeit gehen. Statt mit Bauch weh. Nur das Team hat mich solange gehalten der Arbeitgeber an sich war sch.... Bzw die Anforderungen
Am besten direkt mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Warum immer diese (sinnlosen ?) Ratschläge, die nichts als Geld kosten?
Sie wollen dich auf jeden Fall loswerden.
Sollten gründe gegen die fristlose Kündigung sprechen wirst du auf jedenfall fristgerecht gekündigt.
Ob nun das ein oder andere zutrifft kann man nicht beurteilen da wir keine EInzelheiten kennen
In dem Schreiben steht nur . fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Hiermit kündigen wir das mit ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos.
Dann kommt der Satz mit dem hilfsweise...... Wie oben schon geschrieben. .
Und dann der Zusatz das ich verpflichtet bin mich arbeitslos zu melden.
Erstmal hat man Dich fristlos gefeuert. Dafür muss man Gründe haben.
Dieses "hilfsweise"- Konstrukt dient der Sicherheit. Falls ein Arbeitsgericht die fristlose Kündigung als nicht rechtens einschätzen sollte, bist Du unter Einhaltung der Kündigungsfrist dennoch entlassen. Das ist ein übliches Vorgehen, wenn man jemanden wirklich loswerden will.
Wie darf ich das jetzt verstehen
- die fristlose Kündigung gilt ... sofern Du nicht gegen diese fristlose Kündigung beim Arbeitsgericht Klage erhebst
- Klagst Du und das Arbeitsgericht entscheidet, dass es für eine "fristlose / außerordentliche Kündigung nicht ausreicht, würde dies zum "fristgerechten" Ende des Beschäftigungsverhältnisses wirken .
Diese Rat kann teuer werden, zumal man die Anwaltskosten selbst bezahlen muss.
Klage vor dem Arbeitsgericht kann man auch ohne Anwalt.
Ein Gang zur Geschäftsstelle und Klage formulieren (... dort wird dazu auch geholfen).