Soll ein gesetzlicher Anspruch auf eine Umsatzbeteilugung für Mitarbeiter geben?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Absolut nicht 64%
Bedingt ja 36%

6 Antworten

Bedingt ja

Aber keine Umsatz-, sondern eine Gewinnbeteiligung. Dann aber gleichzeitig natuerlich auch eine Verlustbeteiligung. Ob das aber wirklich viele Arbeitnehmer wollen?

Absolut nicht

Umsatz nicht Gewinn.

Dann muss der Arbeitnehmer mit sein Vermögen auch für Verluste gegenüber dem Unternehmen haften.

Absolut nicht
Denn der Umsatz wird nicht vom Chef generiert sondern von Facharbeiter die die Aufträge der Kunden bearbeiten

Und woher bekommen die Facharbeiter die Aufträge? Wer zieht die an Land? Je nach Firma, haften dann auch die Facharbeiter persönlich wenn die Firma den Bach runtergeht? Kann der Facharbeiter, neben dem Ausführen seiner Arbeit auch die rechtlichen Belange seiner Arbeit klären? Und dafür auch gerade stehen? Haftet der Facharbeiter bei mangelnder Ausführung und Vertragsstrafen auch persönlich? Und wirkt der Facharbeiter auch bei den sonstigen Aufgaben der Firma mit, oder lässt ihn das kalt, weil er ja weder Bürokraft, Sales, Hausmeister oder Putzfrau ist?

Die Facharbeiter bekommen ihren Lohn. Wenn ihnen das zu wenig ist, müssen sie eben dort arbeiten, wo sie besser bezahlt werden.

Absolut nicht

Vielleicht erklärt Dir bei Gelegenheit mal jemand den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn.

Absolut nicht

Nein, das finde ich regelrecht absurd.

Der Unternehmer und Arbeitnehmer gehen doch einen Vertrag ein, der für beide gut ist. Sonst würden sie es nicht tun. Damit ist die Arbeitsleistung abgegolten.

Sollen denn deiner Meinung nach auch die Mitarbeiter an Verlusten beteiligt werden und anteilig in die Firma einzahlen müssen, wenn ein Jahr nicht so gut gelaufen ist? Sind dafür nicht genau so auch die Mitarbeiter verantwortlich wie für die Gewinne?! Was sagst du dazu?