Kündigungfrist bei nicht angemeldeter Wohnung?

4 Antworten

Vertrag ist Vertrag, und Kündigungsfrist ist Kündigungsfrist.
Der Mietvertrag zwischen Deiner Mutter und dem Vermieter und die Anmeldungsgeschichte sind zwei Paar Schuhe, und würden auch getrennt voneinander verhandelt.

Würde es also Deine Mutter darauf ankommen lassen, und den Vermieter anschwärzen, in der Hoffnung, früher aus dem Vertrag herauszukommen, wäre das ein ziemliches Eigentor.

Zwar bekäme der Vermieter dann Stress mit dem Finanzamt,
Aber Deine Mutter trotzdem nicht eher aus dem Mietvertrag, da sie einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen hat.

Weiß jemand ob diese Regelung (3 Monate Kündigungsfrist) auch gilt wenn die Wohnung NICHT angemeldet ist?

Vor dem Gesetz sind wir alle gleich.

Also ja, da beißt die Maus kein Faden ab.

Der Vertrag gilt, und Zweifel greifen die gesetzlichen Bestimmungen.


DietmarBakel  19.11.2023, 21:30

PS

meine Frage lautet aber jedoch ob die Kündigungsfrist auch gilt wenn die Wohnung ja nicht mal angemeldet ist

Wenn Deine Mutter nachweislich Miete zahlt, dann ist ein Mietvertrag konkludent vorhanden.

Das Gesetz greift.

Das der Vermieter die Wohnung nicht "angemeldet" hat bzw. die Mieteinnahmen nicht versteuert ist ist völlig wurscht.

Mietrechtlich für die Kündigungsfrist BGB § 573c Absatz 1.

Ein mündlicher Mietvertag hat genauso Geltung wie ein schriftlicher, es gelten dort die Gesetzlichen Regelungen.

Das der Vermieter die Miete schwarz kassiert, ist nicht das Problem deiner Mutter, sondern des Vermieters und hat nichts mit dem Mündlichen Vertrag zu tun.


Surreal16 
Beitragsersteller
 19.11.2023, 21:21

Ich weiß das die Kündigungsfrist auch bei einem mündlichen Vertrag gilt meine Frage lautet aber jedoch ob die Kündigungsfrist auch gilt wenn die Wohnung ja nicht mal angemeldet ist

Vennesla  19.11.2023, 21:25
@Surreal16

Ja, da sie nichts damit zu tun hat das die Wohnung nicht angemeldet ist, die Kündigungsfrist gilt.