Kündigungfrist bei nicht angemeldeter Wohnung?
Hallo zusammen,
Meine Mutti hat eine Wohnung von einen Bekannten bezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich gemacht, es ist ja kein muss das schriftlich zu haben. Jedenfalls zieht meine Mama aus und erfuhr das die Wohnung beim Finanzamt NICHT angemeldet somit kassiert der Vermieter die Miete schwarz. Das wusste sie beim Einzug nicht.
Selbst bei einem mündlichen Mietvertrag gibt es ja die 3 Monatige Kündigungsfrist.
Weiß jemand ob diese Regelung (3 Monate Kündigungsfrist) auch gilt wenn die Wohnung NICHT angemeldet ist?
Und bitte keine Belehrungen etc warum es kein schriftlicher Vertrag ist.
4 Antworten
Vertrag ist Vertrag, und Kündigungsfrist ist Kündigungsfrist.
Der Mietvertrag zwischen Deiner Mutter und dem Vermieter und die Anmeldungsgeschichte sind zwei Paar Schuhe, und würden auch getrennt voneinander verhandelt.
Würde es also Deine Mutter darauf ankommen lassen, und den Vermieter anschwärzen, in der Hoffnung, früher aus dem Vertrag herauszukommen, wäre das ein ziemliches Eigentor.
Zwar bekäme der Vermieter dann Stress mit dem Finanzamt,
Aber Deine Mutter trotzdem nicht eher aus dem Mietvertrag, da sie einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen hat.
Weiß jemand ob diese Regelung (3 Monate Kündigungsfrist) auch gilt wenn die Wohnung NICHT angemeldet ist?
Vor dem Gesetz sind wir alle gleich.
Also ja, da beißt die Maus kein Faden ab.
Der Vertrag gilt, und Zweifel greifen die gesetzlichen Bestimmungen.
PS
meine Frage lautet aber jedoch ob die Kündigungsfrist auch gilt wenn die Wohnung ja nicht mal angemeldet ist
Wenn Deine Mutter nachweislich Miete zahlt, dann ist ein Mietvertrag konkludent vorhanden.
Das Gesetz greift.
Das der Vermieter die Wohnung nicht "angemeldet" hat bzw. die Mieteinnahmen nicht versteuert ist ist völlig wurscht.
Mietrechtlich für die Kündigungsfrist BGB § 573c Absatz 1.
Ein mündlicher Mietvertag hat genauso Geltung wie ein schriftlicher, es gelten dort die Gesetzlichen Regelungen.
Das der Vermieter die Miete schwarz kassiert, ist nicht das Problem deiner Mutter, sondern des Vermieters und hat nichts mit dem Mündlichen Vertrag zu tun.
Ja, da sie nichts damit zu tun hat das die Wohnung nicht angemeldet ist, die Kündigungsfrist gilt.
Ich weiß das die Kündigungsfrist auch bei einem mündlichen Vertrag gilt meine Frage lautet aber jedoch ob die Kündigungsfrist auch gilt wenn die Wohnung ja nicht mal angemeldet ist