Hallo zusammen,
mein Mann und ich sind kurz davor ein Haus zu erwerben. Nun ist es so, dass in diesem Haus die Einliegerwohnung vermietet ist. Jetzt ist unsere Frage : können wir dem jetzigen Mieter direkt nach dem Erwerb der Immobilie eine Kündigung wegen Eigenbedarf aushändigen ( für meine Pflegebedürftige Mama und Ihrer Pflegekraft). Oder muss erst eine gewissen Zeit verstrichen sein,
Die jetzige Mieterin wohnt seit Oktober 2022 in der Einliegerwohnung.
Herzlichen Dank für Eure Antworten!