Arbeit Abmahnung gerechtfertigt? Azubi braucht Hilfe?
Hallo ich habe Folgendes Problem.
ich mach zurzeit eine Ausbildung und bin leider gestern krank geworden hab ne gute Grippe mir eingefangen.
ich hab gestern mein Arbeitgeber Bescheid gegeben das ich ne Grippe hätte und krank sei und zum Arzt gehen werde.
heute hab ich mein Chef angerufen um ihn mitzuteilen das meine au bis Mittwoch geht.
er fing an mit das wird ne Abmahnung geben weil ich zuspät ihm Bescheid gegeben hab wie lange ich krank wäre.
ps konnte gestern nicht mehr anrufen da er um 15 Uhr Feierabend hat und ich nur seine Dienstnehmer habe
folgendes
ich bin Asthmatiker und Allergiker und nehme dementsprechend Medikamente die morgens sehr müde und schlaflos mich machen aber ich krieg es noch auf die Reihe. Ich habe gestern codein vom Arzt bekommen und mit den anderen Medikamenten war es für mich unmöglich morgens aufzustehen. Ich habe mein Wecker um 6:00 gehabt und bin erst 8:25 aufgestanden da ich nicht aufstehen konnte irgendwie plus ich bin noch erkältet. mein arbeits/Schulbeginn ist um 8:00 heute war Berufsschule also nicht mal was betriebliches wo ich gebraucht war oder sonstiges. ist die Abmahnung rechtens weil ich 25 min zu spät ihm mitgeteilt habe das meine au bis Mittwoch geht weil hab mich ja gestern schon krank gemeldet und wenn man sagt man hat ne Grippe geht man doch davon das das es mehrere Tage sind oder ?
4 Antworten
Laut Gesetz (§5 EntFG) musst Du dem Arbeitgeber unverzüglich (!) deine Arbeitsunfähigkeit und die Voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen.
Unverzüglich heißt hier: Sobald Du die Info vom Arzt hast und ohne schuldhaftes Verzögern. Wenn Du erst um 15.00 beim Arzt raus warst, hättest Du entweder bei einem anderen Kollegen anrufen oder eine E-Mail schreiben können. Vielleicht wäre auch eine SMS an den Chef gegangen.
Anders sieht das nur aus, wenn eure Geschäftszeiten generell nur bis 15 Uhr gehen und Du keine Möglichkeit hattest, das gestern zu melden, abgesehen von der Mail.
wenn man sagt man hat ne Grippe geht man doch davon das das es mehrere Tage sind oder ?
Wenn es eine echte Grippe wäre, dann wärst Du nicht für mehrere Tage krank, sondern für 2-3 Wochen. Ich vermute eher, dass es nur eine Erkältung ist und da kann der Arbeitgeber nicht wissen, wie lange Du weg bist.
Mich selbst hebelt eine Erkältung gern mal 1-1,5 Wochen aus, ein guter Freund von mir ist nach 1-2 Tagen wieder einsatzfähig, wenn es nur eine leichte Erkältung ist..
Du hast mit Sicherheit eine Email vom Betrieb! Du hättest ihm die Dauer der AU auch gestern noch via Email mitteilen können.
Passiert ist passiert. Es bricht dir kein Zacken aus der Krone, wenn du "Es tut mir leid. Es wird nicht wieder vorkommen" sagst.
Damit beweist du Kritikfähigkeit und gutes Benehmen.
Irgendwelche Entschuldigungen sind nicht angebracht... Fakt ist, du hast unverzüglich die Dauer einer AU mitzuteilen,. Eine Email hätte dieser Forderung entsprochen.
Wenn du ihn gestern informiert hast, dass Du krank bist und zum Arzt gehst und gestern die Krankheit festgestellt wurde, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, die gestern ausgestellt wurde, kann er Dir gar nichts. Solltest Du eine Abmahnung erhalten, kannst Du diese direkt beim Arbeitsgericht einreichen, sag deinem AG dass und du wirst keine bekommen, Btw gibt es einen Betriebsrat? Dann bekommst Du eh keine
Er hätte ihn aber auch gestern über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung informieren müssen. Allein die Aussage "Ich gehe mal zum Arzt" reicht da nicht aus.
Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn er nachweislich nach der Geschäftszeit das Arztzimmer verlassen hätte
Ich hab aber die Arbeitsunfähig erst heute um 8:30 abgeschickt aber die ist von gestern
Schreibe dazu eine Gegendarstellung zu der (schriftlich vorliegenden) Abmahnung, verbunden mit der Bitte, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen oder Deine Gegendarstellung zur Akte hinzuzufügen.
Eine Klage gegen die Abmahnung vorm Arbeitsgericht ist völlig fruchtlos.
Eine Abmahnung ist ja keine Kündigung, sondern als eine Aufforderung vom Arbeitgeber aufzufassen, eventuelles Fehlverhalten nicht zu wiederholen,