Da der Vertrag ja vorab ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten gar nicht erst rechtswirksam ist, inwieweit müssen diese dann über die Kündigung oder auch schon über die Gründe, die eine Kündigung nach sich ziehen, in Kenntnis gesetzt werden? (vgl. hierbei auch wem muss das Kündigungsschreiben zugehen, besteht evtl. ein besonderer Kündigungsschutz, müssen die Sorgeberechtigten über Fehlverhalten informiert werden etc.)