Hallo zusammen,
Meine Mutti hat eine Wohnung von einen Bekannten bezogen. Der Mietvertrag wurde mündlich gemacht, es ist ja kein muss das schriftlich zu haben. Jedenfalls zieht meine Mama aus und erfuhr das die Wohnung beim Finanzamt NICHT angemeldet somit kassiert der Vermieter die Miete schwarz. Das wusste sie beim Einzug nicht.
Selbst bei einem mündlichen Mietvertrag gibt es ja die 3 Monatige Kündigungsfrist.
Weiß jemand ob diese Regelung (3 Monate Kündigungsfrist) auch gilt wenn die Wohnung NICHT angemeldet ist?
Und bitte keine Belehrungen etc warum es kein schriftlicher Vertrag ist.