Muss der ehemalige Arbeitgeber Ausbildungsgehalt auszahlen nach Kündigung in der Probezeit?
Moin,
habe am 11.11.2023 meine fristlose Kündigung zum 13.11.2023 erhalten.
Ich war eigentlich grade in der Ausbildung.
Nun frage ich mich ob der ehemalige Arbeitgeber für die Zeit vom 1.11.23-13.11.23 mir die Zeit für die ich arbeiten war trotzdem auszahlen muss.
mein Bedenken ist das die Firma das nicht zahlt.
auf nette Antworten würde ich mich freuen.
Bist du am 11.11 und 12.11 und 13.11 noch ganz regulär arbeiten gegangen?
War in den Zeitraum krankgeschrieben wo ich die Kündigung erhalten habe durch eines Arbeitsunfalles
3 Antworten
Angenommen du meldest dich dann beim Arbeitsamt ( Agentur ) , wäre es nicht klug von dem Betrieb ..dich nicht in der Probezeit zu entlohnen ! Weiß doch die Firma um den Bürokratiewust der dann auf die Firma zukommen würde ! Wenn du einen Arbeitsunfall hattest ..besteht grundsätzlich Entlohnung auch auf die folgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ..die natürlich vorgelegt werden muss ! Arbeitunfähigkeit ; Zahlung des Arbeitgebers bis max. 6 Wochen , dann prozentuale Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse ! Wenn dein Betrieb die Folgekosten einer längeren Abwesenheit deiner Person durch einen Arbeitsunfall so eingeschätzt hat , dass evtl. weitere Kosten dem Betrieb entstehen würden 🙄 ( könnten ja Folgekosten durch medizinische Gutachten entstehen ) , ......dann wollte dieser Betrieb dir mit einer angeblichen fristlosen Kündigung zuvorkommen , ..um schnell aus der Verantwortung zu sein ! Keine Chance damit durchzukommen , aber selber handeln muss man ! Anwalt einschalten , weil bei größeren gesundheitlichen Schäden das Ergebnis der Gesundung oder der Wiederaufnahme von Arbeit ..die möglichen späteren Folgen durch den Arbeitsunfall auch erst dann ' sichtbar ' werden ! Beliebte Masche auch hier ..sich schnell vom Azubi , Gesellen ..oder den Mitarbeiter auf Probe zu trennen ! Arbeitsunfälle müssen über einen Unfallarzt behandelt werden ! Mit ' Bedenken ' darf man im Arbeitsleben nicht Überlegungen anstellen ; es zählt das Ereignis und die entsprechenden Möglichkeiten um im eigenen Interesse nicht im Endeffekt auf Spätfolgen sitzen zu bleiben ! ( auch auszufüllende Unfallberichte gehören zum rechtlichen Anspruch wenn nötig ) . Noch gibt es Gesetze im Reibachland Deutschland ! Wenn man die nicht ausreichend kennt ; gut , Ratschläge einholen im Elternhaus , Rechtsberatung oder bei Menschen die im Arbeitsprozess stehen . Angelegenheiten im Arbeitsprozess haben oft nur das reine Eigeninteresse im Blick !
Ja, die Arbeitszeit bis zur Kündigung muss natürlich bezahlt werden.
Ja, das muss bezahlt werden. Du warst anwesend und das ist zu entgelten. Ob Du da nur herumgesessen bist oder sehr gut gearbeitet hast, ist einerlei.
Eine Kündigung wegen eines Arbeitsunfalls ist mehr als zweifelhaft; da solltest Du den Betriebsrat hinzuziehen.
Ich vermute, dass Du dort nicht hinpasst, aus welchen Gründen auch immer. Gegen die Kündigung an sich kannst Du eher nichts machen. Bestenfalls könnte die Fristlosigkeit nicht in Ordnung sein. Es kommt darauf an, was dazu im Vertrag steht.
Man kann Dich fristlos rauswerfen, wenn Du beispielsweise schlägerst oder klaust. Ein nicht selbst verschuldeter Unfall ist kein gültiger Grund. Wenn Du aber mutwillig den Unfall herbeigeführt hats, ist das wieder anders.
Wir kennen die Umstände nicht.
Betriebsleitung, Betriebsrat und Meister/Ausbilder sind zu keinem Gespräch interessiert ☹️
Es werden auch auf keine Anrufe und Mails reagiert. Aufs Betriebsgelände darf ich auch nicht mehr. Keine Ahnung wieso