Muss das Jobcenter die Fitness Studio Kosten für Schwerbehinderte Bezahlen?

Hallo Ihr lieben,

Ich möchte heute von euch wissen ob das Job Center die Fitness Studio Gebüren Für Schwerbehinderte Menschen zahlen muss ? oder ob das Job center nicht sogar zur zahlung verpflichtet ist?

Da ich ALG2 Beziehe habe ja anspruch auf geldleistungen und habe vor 1 woche mein Antarag zur kosten übernahme beim Jobcenter eingereicht zusammen mit dem Attest von meinem Schmerzarzt in dem volgendes stand.

Attest anfang ( Aus ärztlicher Sicht, ist für den Patienten, vor dem Hintergrund der bisherigen Krankengeschichte, die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit in einem Fitnessstudio erfotderlich, um in das Erwerbsleben eingegliedert werden zu können. ) Attest ende .

und heute kamm der Ablehnungsbescheid vom Job Center in dem bescheid stand leider müssen wir ihren antrag abgelehnt werden, mit der Begründung was der Regelbedarf alles umfasst ( Z.b.: Ernährung, Kliedung, Körperpflege, Hausrat und so was. )

Im zweiten abschnitt des Ablehnungsbescheides steht dan folgendes ( Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch den gewährten Regelbedarf abgedeckt und stellt nach den mir vorliegenden Unterlagen keinen unabweichbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.)

Aber ich bin der meinung da ich Schwerbehindert bin ist das Job Center verpflichtet die kosten für das Fitnessstudio zu übernehmen ob nun mit einem extrag regelsatz oder mit dem gesätzlichen mehrbedarf für schwerbehinderte menschen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und meine frage beantworten und leicht kennt ja jemand ein paar pasende urteile vom deutschen Sozialgericht, ich freue mich schon auf eure hofentlich hilfreichen komentare.

Mit freundlichen Grüßen euer Dumefragehabe ^^

Fitnessstudio, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, schwerbehindert
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