Moin. Ich bin gerade dabei, mich im Falle eines Schadens/Unfalls meines Autos zu informieren, da ich gerade meinem Auto eine Generalüberholung gönne.
Dabei kam mir folgende Frage auf:
Wenn ich (legale) Zusatzeinbauten im KFZ anbringe, und es nun zu einem Schadensfall kommt, wie sieht der Ersatz dann aus?
Mein Fahrzeug hat an sich einen geringen Restwert (15 Jahre alt, Kastenwagen). Daher würde die Reparatur schnell unwirtschaftlich werden (Zahlung erfolgt ja maximal bis 130% des Restwertes) und die Gegnerversicherung dementsprechend ein vergleichbares Fahrzeug zahlen.
Nun habe ich in meinem Fahrzeug einige Dinge nachgerüstet wie zusätzliche Dämmung mit Alubutyl, Einbau einer Sitzheizung etc.
"Vergleichbares Fahrzeug" würde ja dann heißen, dass ich ebenfalls ein Fahrzeug dieser Klasse mit ähnlichem KM-Stand und Alter erhalte, dass aber die Einbauten eben nicht besitzt, diese müssten nachgerüstet werden.
Hat jemand damit Erfahrung oder ist Experte in diesem Sektor?
Danke für alle hilfreichen Antworten, FreshPaule