Wie hoch ist der Widerstand einer Sicherung bei einem Stromfluss von 150 Ampere?

Ich hatte die Frage schon einmal, aber ungeschickt gestellt. Mein Problem ist, einen 12V Kreis abzusichern, in dem ca. 150 Ampere fließen (Wechselrichter-Betrieb im Kfz).

Ich bin der Meinung, dass eine Sicherung im Regelbetrieb sehr heiß werden wird. Der Spannungsabfall an der Sicherung würde eine zu hohe Verlustleistung erzeugen, was zu starker Erhitzung der Sicherung führt.

Was mir fehlen, um eine Entscheidung zu treffen, ist der (ungefähre) Widerstand einer solchen hochstromigen Sicherung. Um eine Regelbetrieb von 150A an einem 12V Blei-Säure Akku (also eine => Starterbatterie) abzusichern, würde ich zu einer 300A Sicherung greifen. Hoch genug, um den Regelbetrieb zu ermöglichen, und niedriger als der Kurzschlussstrom einer Starterbatterie.

falsch gestellt. Mir ist der Sinn von Sicherungen natürlich klar und ich habe auch nicht vor, irgend ein Risiko einzugehne (siehe "Natoknochen"). Aber ich kenne den Widerstand einer ... sagen wir mal .... 300A Sicherung nicht, wenn 150A (I max) fließen. Der Widerstand erzeugt einen Spannungsabfall, und dieser eine (meiner Ansicht nach) recht hohe Verlustleistung, und daher auch eine entsprechend hohe Temperatur. Aus diesen, meinen Schlussfolgerungen dürfte eigentölich erkannt werden, dass Fragesteller nicht "einfach so" auf Sicherung verzichten will, sondern nachvollziehbare Gründe hat, diese Frage in den Raum zu werfen.

Vielleicht kennt jemand den Widerstand einer so großen 12V Sicherung. Daraus kann man dann alle anderen Werte berechnen und entscheiden, was man tun soll (Sicherung kühlen?).

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KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?

A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.

Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".

Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank!

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