Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Das Autohaus A kauft ein Kfz von einem gewerblichen Händler B und tritt vertraglich als Käufer auf. Danach verkauft Autohaus A das KfZ mit dem Vermerk "im Kundenauftrag".

Nun kommt unbescholtener Bürger C und kauft von Autohaus A das KfZ.

Im "privaten" Kaufvertrag tritt nun eine Person anstelle des Verkäufers, welche weder im KFZ Schein noch sonst irgendwo erwähnt wird.

Es liegt der Kaufvertrag des Autohauses A und Händler B vor. Das KfZ wird mit annähernd identischer Laufleistung verkauft (Differenz: wenige Kilometer).

Wie ist soetwas möglich? Hat Autohaus A betrügerische Absichten?

Danke!