Hallo,

hier wurde ja schon viel über die Rückzahlung von Mietkautionen geschrieben und das Mieetrecht ist ja auch eine komplizierte Angelegenheit aber ich hab noch keine Frage gefunden, die auf meinen Fall zu trifft. Also hier kurz meine Frage: In meinem Mietvertrag steht folgende Klausel: die Erstattung der Mietkaution wird 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnises fällig....über diesen Zeitraum hinaus kann ein Anteil in Höhe von 5 Nebenkostenabschlagszahlungen bis zur Abrechnung der Betriebskosten einbehalten werden.

Das mit den Nebenkosten ist verständlich. Und da wir Mitte des Jahres ausziehen wird die Abrechnung ja auch erst nach 6 oder 7 Monaten erfolgen, da man ja Bescheide der Kommune benötigt, die ja erst zum Jahresende bzw. Anfang erstellt werden z.B. ABwasser.

JEtzt meine Frage: ist die Reglung mit den 6 Monaten rechtens wenn es ein Übergabeprotokoll gibt und keine weiteren Mängel bestehen also die Mietsache ordnungsgemäß übergeben wurde und bereits wieder neu vermietet ist. Wir haben eine sehr hohe Kaution hinterlegt also drei Monatsmieten a 1000 Euro.

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen?