Einen schönen guten Morgen allerseits, ich stehe vor folgendem Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen (evtl. sogar mit Urteilen in ähnlichen Fällen oder Paragraphen auf die ich mich beziehen könnte):

Person A = (Mieter); Person B = (Bruder von Person A); Vermieter = Wohnungsgesellschaft; Dritte = Firma mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)

A hat vor ca. 7 Jahren eine Wohnung bei Vermieter angemietet. Da A jedoch kaum Einkommen (Hartz-IV Empfänger) hatte bzw. immer noch nicht hat, bezahlt B die Kaution, dies wird vom Vermieter auch akzeptiert. Zwischen A und B wird vertraglich mit Unterschrift festgehalten, dass die Summe für die Kaution zu verwenden ist und nach Auszug (und nach Abrechnung eventueller Ansprüche durch den Vermieter) in Absprache mit dem Vermieter vollständig auf B's Konto zu überweisen ist. Soweit so gut.
Nun bekommt Vermieter jedoch Ende 2010 von Dritte die PfüB zugestellt und A zieht Ende 2011 aus der Wohnung aus und in ein anderes Bundesland. Vermieter meint nun jedoch auf Grund des PfüB den entsprechenden Anteil der Kaution an Dritte zahlen zu müssen (Ansprüche seitens des Vermieters auf die Kaution bestehen nicht). Da B nicht schon wieder für A einspringen kann und will, ist meine Frage, ob B's Vertrag nicht Vorrang hat, bzw. wie B an sein Geld kommen kann (von A direkt ist es immer noch nicht zu holen).

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße Marv