Fall: Ein Angestellter fühlt sich spät abends elend. Er meldet sich per Email krank (in der Firma üblich und akzeptiert), umarmt bis 4 Uhr das Porzellan und geht dann schlafen. Am Nachmittag wacht er auf, ist wieder fit. Am frühen Abend möchte er deshalb gerne per Dienstwagen einen für ihn und die Firma sehr wichtigen Kundentermin wahrnehmen.
Nun 3 Alternativen: - Die Krankmeldung gilt nur für den "halben" Tag, ihm werden also 4 Stunden gutgeschrieben, den Rest arbeitet er. Minimaler Verlust für alle.
Er darf nicht mehr arbeiten ("man kann nicht am selben Tag krankgeschrieben sein und ein Dienstfahrzeug benutzen"), er muss daheim bleiben. Ärgerlich auch für ihn.
Er nimmt einen halben Tag Gleitzeit. Ist natürlich unehrlich (die Krankzeit steht ihm ja zu, er war ja wirklich krank). Ebenso ärgerlich.
Es geht also vor allem um das versicherungsrechtliche Thema: Kann ein Arbeitnehmer auch einen "Halbtag" lang krank sein ?
Zum Verständnis: Es geht hier nicht darum, was ein guter Chef akzeptieren sollte. Sondern darum, was ein guter Chef juristisch sauber erlauben darf.