Ich wollte heute einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler abholen. Schriftlich vereinbart war, dass der Wagen 2 Jahre TÜV hat - ohne Mängelangaben.
Der TÜV Bericht von heute morgen hatte tatsächlich keine Mängel angezeigt. Also 2 Jahre TÜV. Jedoch fehlte bei Übergabe der Verbandskasten und das Warndreieck. Auch war der Scheinwerfer innen mit Wasser befeuchtet.
Der Händler sagte lapidar, der Wagen hat doch "2 Jahre TÜV ohne Mängel" wie vereinbart. Mehr war nicht ausgemacht.
Hat der Wagen nun bei Übergabe (nach Vertragsrecht) "2 Jahre TÜV ohne Mängel" oder nicht? Also ist der TÜV Bericht die Rechtsgrundlage für den Vertrag oder der Zustand bei Übergabe.
Die Frage klingt jetzt erstmal recht einfach, kann aber vermutlich nur von jemanden beantwortet werden, der wirklich Sachkenntnis hat oder Jura studiert....
Freue mich auch jede Antwort die nicht mir "ich finde" anfängt....