Hallo,

ich habe schon in mehreren juristischen Filmen während einer Beweisführung gehört, dass es einen Einspruch gab mit der Begründung "zu argumentativ". Habe leider im Internet nicht googeln können. Dem Begriff Argument haftet ja per se nichts negatives an, nur was bedeutet das in diesem Falle (grob). Vielleicht hat jemand einen Link o.Ä.?