Inhalte einer Prüfung abfragen, welche nicht gelehrt wurden?

2 Antworten

Für jeden Beruf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan und einen Rahmenlehrplan, BEIDE sind die Grundlagen der Prüfungsaufgabenerstellung der Zwischen- und Abschlussprüfungen. Der Inhalt des Ausbildungsrahmenplans sollte (muss) als Ausbildungplan für jeden Auszubildenden zeitlich und abteilungsmäßig geplant und als Anhang dem Ausbildungsvertrag beigefügt sein. Der Ausbildungsbetrieb ist dasfür verantwortlich dass ALLE Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Wenn ein Planpunkt vom Betrieb oder von Dritten (Schule) nicht vermittelt werden kann, so hat der Ausbildende dafür Sorge zutragen, dass dieser vermittelt wird. (Partnerbetrieb, Trainer, Dozent). Beide Pläne sind im Internet abrufbar und KEIN Geheimnis.

ja, es gibt ja auch Prüfungsinhalte die die Firma erteilen sollte. Gerade in der praktischen Prüfung.