Inhalte einer Prüfung abfragen, welche nicht gelehrt wurden?
Hallo.
es geht um folgendes: Dürfen die Lehrer und Prüfer, Inhalte in einer praktischen Prüfung abverlangen, welche in der Schule nie genau besprochen wurden (sondern nur kurz angerissen wurden)? Das Grundlegene wurde durch zu Prüfenden gesagt. Die Prüferin hat darauf gesagt, er hätte sich den Rest selbst erarbeiten müssen (Internet etc.) Kann man etwas bewerten was man in einer ausbildung (Berufsschule) nie gelernt hat? Bzw was nie dran kam im Unterricht?
2 Antworten
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Für jeden Beruf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan und einen Rahmenlehrplan, BEIDE sind die Grundlagen der Prüfungsaufgabenerstellung der Zwischen- und Abschlussprüfungen. Der Inhalt des Ausbildungsrahmenplans sollte (muss) als Ausbildungplan für jeden Auszubildenden zeitlich und abteilungsmäßig geplant und als Anhang dem Ausbildungsvertrag beigefügt sein. Der Ausbildungsbetrieb ist dasfür verantwortlich dass ALLE Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Wenn ein Planpunkt vom Betrieb oder von Dritten (Schule) nicht vermittelt werden kann, so hat der Ausbildende dafür Sorge zutragen, dass dieser vermittelt wird. (Partnerbetrieb, Trainer, Dozent). Beide Pläne sind im Internet abrufbar und KEIN Geheimnis.
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ja, es gibt ja auch Prüfungsinhalte die die Firma erteilen sollte. Gerade in der praktischen Prüfung.