Angst vor der Sachbearbeiterin von Jobcenter, sie gibt mir die Schuld das ich Arbeitslos bin!

Hallo Communtiy,

mein Problem steht ja schon oben :( Ich bin jetzt seid 10 Monaten Arbeitslos leider.. Als erstes habe ich mich selber auf die Suche gemacht nach nem neuen Job für jetzt und Ausbildung für den August 2013. Ich hatte jeden Monat einen Termin beim Jobcenter doch nach paar Monaten als ich immer noch kein Job hatte habe ich die Hilfe von JB angenommen sprich bin in eine Maßnahme gegangen. Die Leute von da haben mir gesagt ich solle mich lieber auf die Ausbildung konzentrieren also konkret nach Ausbildungsplätze suchen und mich dort bewerben und das tat ich auch.. Jetzt haben wir September und bekam nach vielen Bewerbungen Absagen oder keine Antwort, also ich habe leider nichts gefunden :( Meine Maßnahme habe ich auch beendet, weil ich die gewünschte Zeit erfüllt habe. Ich hatte erst letztens ein Gespräch mit meiner SB und geendet hat es in Tränen, weil als wir im Gespräch waren und ich Ihr sagte das ich nichts gefunden habe wurde sie richtig wütend und meinte zu mir (mit meinen Worten) das ich mich nicht angestrengt habe und bei Bewerbungsgesprächen ich nicht gepflegt war WEIL ICH ETWAS LÄNGERE FINGERNÄGEL HABE die Sie im Gespräch gesehen hat. Ich fand die länge völlig in Ordnung, gepflegt, kein Nagellack und sie standen einigen Millimeter über der Fingerkuppe, meine Haare waren gebunden und hatte saubere schlichte gebügelte Kleidung angehabt.. Sie sagte mir (mit Ihren Worten) " Sie haben dazu Beigetragt das sie nichts gefunden haben, es ist Ihre Schuld" .. Und nicht nur das! Ich hatte die Möglichkeit gehabt die Maßnahme 1 Monat zu verlängern, habe es dennoch abgelehnt, weil es mir nichts gebracht hat mehr, meine Bewerbungsunterlagen wurden vervollständigt musste nur suchen und mich dort bewerben, das kann ich ja auch von zuhause aus machen was ich auch tat. Sie hat mich natürlich gefragt warum ich nicht 1 Monat verlängert habe und ich habe Ihr gesagt warum.. Dann meinte sie zu mir "Sie sind DUMM Frau ***, an Ihrer stelle hätte ich es verlängert!!" ... Das ganze hat mich schon getroffen.. Am Ende haben wir diesen üblichen Vertrag abgeschlossen und im Vertrag steht auch das ich in einem Monat 10 Bewerbungen schreiben soll was machbar ist doch dann meinte sie zu mir "Sie bekommen in 10-14 Tagen eine Einladung von mir, da möchte ich von Ihnen 10 Bewerbungen sehen" Und wenn ich eine Einladung bekomme war es IMMER so das ich in paar Tagen ein Termin habe... und jetzt stehe ich massiv unter Druck... Sie gibt mir die Schuld das ich noch Arbeitslos bin, beleidigt mich und stehe wegen Ihr unter Druck.. Ich traue mich nicht mein Mund aufzumachen, weil ich Angst habe was die Konsequenzen dafür sind WAS KANN ICH MACHEN?! Kann man irgendwie eine neue SB bekommen? Hilfe... :((

arbeitslos, Beleidigung, Jobcenter, sachbearbeiter
Kann ich aus bestimmten Gründen den angesetzten Amtsarzt beim Arbeitsamt ablehnen?

Hallo

ich habe eine Angststörung und depressionen. Ich traue mich oft kaum raus auch und bin deshalb in Behandlung.

Jetzt muss ich zum ärztlichen Dienst der arge, dort soll (nicht zum erstenmal) meine Arbeitsfähigkeit untersucht werden. Leider muss ich zu einem bestimmten arzt den ich von früher her kenne. Jetzt könnt ihr denken, dass sei kein Wunschkonzert...klar aber Ich habe Angst vor diesem Arzt weil er mal bei einer früheren Untersuchung dumme bemerkungen über mich gemacht hat. Ich bin transsexuell und er hat sich darüber lustig gemacht als ich ihm das gesagt habe (sehe weiblich aus). Will gar nicht ins Detail gehen dabei... Er wollte auch einen Drogentest von mir. Ich weiß auch, was er an negativem beim letzten mal in seinen Bericht geschrieben hat über mich. Er denkt ich simuliere nur und hat mich als faul hingestellt.

Jetzt muss ich wieder zu diesem arzt. Ich sehe mich aber nicht in der Lage mich von diesem Arzt untersuchen zu lassen. Ich habe totale Angst vor diesem Termin und ich werde auch keinen Drogentest mehr machen. Ich habe angst das er mich anfasst usw. ich weiß das liest sich für manche zum lachen vielleicht aber für mich ist das mehr als unangenehm.

Macht es sinn, wenn ich auf der Rückseite meines Schreibens, dass ich dorthin muss das, was ich eben geschriebenhabe bei "sonstiger Grund" als Begründung angebe und um eine andere Ärztin bitte ? Oder sollte ich mich auf keinen Fall quer stellen und es über mich "ergehen lassen" ?

Arbeitsamt, ARGE, Jobcenter, Transsexualität, Amtsarzt
Auszahlung des Jobcenters ohne Bescheid?

Hallo, wir haben für wenige Monate ergänzende Leistungen vom Jobcenter bekommen (50,- Euro monatlich). Nun haben sich die Einkommensverhältnisse seit zwei Monaten geändert und wir erhalten - Gott sei Dank - keine Leistungen mehr. Nun seh ich heut auf unserem Konto ne riesen Summe (über 1000 €) vom Jobcenter. BG Nummer stimmt. Ich habe seit Jahren aus Zeiten meines Dauerbezuges von Alg2 zwei Widersprüche laufen. Einer von 2008, der andere 2010. Zusammen müsste das die Summe sein. An eine Berechnung bzw. einen Abschluss der Widersprüche hab ich schon lange nicht mehr geglaubt, trotzdem immer wieder ohne Antwort nachgefragt.

Im Service-Center konnte mir die Dame nur sagen, dass Widersprüche auch von dieser Abteilung und nicht vom Jobcenter ausgezaht würden. Diese Zahlung von 1000,- € wäre aber vom Jobcenter erfolgt. Sie könnte normalerweise Bescheide im PC einsehen, findet aber keinen aktuellen bzw. der zu der Auszahlung passt. Bescheide der Widerspruchs-Abteilung kann sie nicht einsehen und da kann es auch oft passieren, dass die einige Tage nach der Auszahlung ankommen. Aber wie gesagt, wäre das Geld aus den Widersprüchen, dann könnte sie gar nichts im PC sehen.

Nun meine Frage, auch wenn ich innerhalb der nächsten 48 Stunden zurückgerufen werde,.... Ist es jemand von Euch schon einmal passiert, dass Ihr eine Zahlung erhalten habt, die gar nicht für euch gedacht war? Und kennt sich jemand genauer aus, ob es eben doch sein könnte, dass die Widersprüche endlich bearbeitet wurden und die Auszahlung doch übers Jobcenter stat fand? Bei Google konnt ich nichts finden. Vielen Dank.

ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft abgelehnt. Widerspruch?

Hallo

Kurzer Sachverhalt. Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Meine jetzige Freundin (mit 2 Kindern) auch von ihren Mann. Wir beide wohnen seid 01.06.2013 in einer gemeinsamen Wohnung. Da meine Freundin nur auf 400€ Basis arbeiten geht, hat sie ALGII beantragt. Auch mit den entsprechenden Formularen, dass ich nicht zu dieser Bedarfsgemeinschaft zähle. Die notwendigen Voraussetzungen:

  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

sind unserer Meinung gegeben! Das Jobcenter schickte meiner Freundin ein weißes Blatt Papier (kein amtliches Antragsformular!), auf welches auf 2 Seiten einige Fragen aufgelistet waren. Unter anderen, wie gegessen wird usw. Da ja 2 Kinder (7 und 8 Jahre) hat, ich nach Bandscheiben-OP zu Hause bin und meine Freundin Vormittags arbeiten geht, hatte sie eine Frage (Werden die Kinder gemeinsam versorgt) mit ja beantwortet. Was ja auch normal ist, wenn ich (noch) zu Hause bin und somit auf die Kinder aufpassen kann.

Somit war dies ein Grund, dies abzulehnen. Jetzt hat man mich aufgefordert, meine derzeitigen Einkommen darzulegen bzw einen Zusatzantrag zu stellen, in dem man mich mit zur Bedarfsgemeinschaft einberechnet.

Meine Anliegen dazu:

Soll meine Freundin sofort Widerspruch gegen dieses Schreiben einlegen oder soll ich den Aufforderungen (Zusatzantrag) nachkommen? Wie sind dann die Erfolgsaussichten? Ich denk mal, wenn ich den Aufforderungen des Schreibens nachkomme und diesen Zusatzantrag stelle, werden wir es schwerer haben, Widerspruch einzulegen.

Ich danke schon einmal für Tipps und Ratschläge.

Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Widerspruch
Anrechnung bei Insolvenzgeld bei ALG2

hallo,

brauch mal dringend eure Hilfe ... hier mal kurz worum es geht:

bekomme nach 3 Monaten Insolvenzgeld nun seit Mai 2013 ALG 1 875,70€ und ALG2 für meine Frau 169,98€, nun wurde mir telefonisch heute vom Jobcenter mitgeteilt, das ich bzw. wir ab August 2013 bis November 2013 nur noch 0,67 € ALG 2 bekommen, weil Insolvenzgeld 1615,90 €, welches ich im Mai 2013 nachträglich für März 2013 ausgezahlt bekommen habe jetzt angerechnet wird. Wir hätten sozusagen ab August nur noch 876,37 € für 2 Leute pro Monat. Laut Aussage der Jobcenter Mitarbeiterin wird dieses Insolvenzgeld als Einmalzahlung auf die 6 Monate ab Mai verteilt gerechnet und somit würde so nur noch ein Leistungsanspruch von 0,67 cent enstehen. Des weiteren müssten wir die 169,98€ für Mai, Juni und Juli zurückzahlen. Ich verstehe langsam gar nichts mehr, geschweige denn wie man mit 875 € um die Runden kommen soll ... bin 1er Diabetiker und muss öfter zum 40 km entfernten Arzt

Bis vor kurzen wurden Überzahlungen in Form von Rückzahlungsraten von der ARGE ohne weiters akzeptiert, was anscheinend nun durch ein anderes Gesetzt gekippt wurde.

ich habe trotz Insolvenz hart für das Geld gearbeitet und werde nun betraft, weil die Insolvenzgeldstelle nicht eher aus dem Knick kam ... Mitarbeiterin war im Urlaub! Musste mir schon zwischenzeitlich Geld borgen und wieder zurückzahlen.

Widerspruch bräuchte ich gar nicht erst versuchen, sagte die Mitarbeiterin. Eine Chance auf Wohngeld oder ähnliches gäbe es auch nicht.

Also 875 müssen reichen.

Kann mir einer von euch sagen ob diese Rechnung so richtig sein soll. Bekomme den schriftlichen Bescheid in den nächsten Tagen per Post.

Danke schon mal für eure Antworten. Gruß

Arbeit, ALG II, insolvenzgeld, Jobcenter
Eingliederungsvereinbarung trotz Vollzeitstelle unterschreiben?

Hallo Leute, ich habe da ein Problem bei dem ich einfach nicht weiter weiß. Ich habe nun im Juli eine Ausbildung beendet und habe während dieser Zeit Bafög erhalten. Da ich leider noch keine neue Stelle gefunden habe in der ich nun auch erlerntes in monatliches Einkommen umwandeln kann. Da i.wie die Rechnungen trotzdem gezahlt werden müssen, habe ich mich letzten Donnerstag beim Job Center angemeldet und Alg 2 beantragt. Bzw. den Antrag mitbekommen und einen Termin am 31.07. an dem ich diesen Antrag angeben muss. Ein Anspruch auf Alg 1 besteht nicht da ich eine Schule besucht habe. Nun lebe ich seit 3 Jahren mit meinem Partner und meinem Sohn zusammen. Er ist aber nicht der leibliche Vater und wir sind nicht verheiratet. Da ich alles Korrekt machen will habe ich das auf dem Job Center schon erwähnt. Mein Partner hat allerdings einen Vollzeitjob und verdient für sich als einzelne Person genug. Allerdings fehlt uns mein Beitrag zu den monatlichen Kosten. Woraus sich ein Anspruch auf Alg 2 ergibt. Nun zu meiner Frage: Heute fand ich einen Brief vom Job Center an meinen Partner adressiert. Darin eine Eingliederungsvereinbarung. Natürlich der Standard. Das übliche mit Terminwahrnehmung und dem üblichen bla bla... Ohne meinen und damit meine ich meinen Antrag überhaupt abgegeben zu haben (ich weiß dass er zur Bedarfsgemeinschaft gehört), ohne dass er jemals einen Termin dort bekommen hatte, mit einem Vollzeitjob der unbefristet ist, also schon eingegliedert ist und meiner Meinung nach er das auch nicht braucht, da mehr wie 40 bzw. 45 Std./Woche er wirklich nicht arbeiten gehen kann. Was können wir da nur tun? ich wollte jetzt dass er vorerst dieses Schreiben nicht unterschreibt. Ist klar ich werde meine eigene natürlich unterzeichnen. Ich will arbeiten gehen und wenns was bringt warum nicht. Aber warum er? Es reicht doch dass ich sein komplettes Privatleben wie Kto.-Auszüge usw. darlegen muss obwohl er es ja nicht benötigt. Aber wenn er dieses Ding nicht unterzeichnet, kann uns da i-was passieren? Können die mir dann die (NOCH NICHT BEWILLIGTEN) Leistungen kürzen???

ALG II, Eingliederungsvereinbarung, Jobcenter, Vollzeit
ALG II ab august kein geld mehr wegen fehlender "mitwirkung" (anlage UH2) aber schwanger

hey ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgendes problem:

ich bin zurzeit in der 31+4 schwangerschaftswoche (32ssw) und bin von ALG II abhängig. ich habe die anlage UH2 (unterhalt für uneheliche schwangere und/oder kind bis zum 3. lebensjahr) zugeschickt bekommen. Da ich aber mit dem Kindsvater nicht mehr zusammen bin habe/hatte ich wenig kontakt zu ihm (nur untersuchungsergebnisse und ultraschallbilder wurden per whatsapp geschickt) nach dem letzten ultraschallbild haben wir keinen kontakt mehr (er antwortet mir nicht).

da ich keine daten von ihm habe (wohnort... einkommen...etc.) konnte ich natürlich im antrag nicht viel ausfüllen nur vor und nachname...geburtsdatum...und das er arbeiten geht aber ich nicht weiß wie viel er dabei verdient.

und habe den antrag bei meinem sachbearbeiter im jobcenter abgeben. er sagte mir daraufhin das er die restlichen daten des kindsvaters SPÄTESTENS zur 36 ssw haben will und wenn ich bis dahin die daten nicht gebe werden die leistungen KOMPLETT eingestellt.

da aber der kindsvater nicht auffindbar ist und auch nirgends gemeldet ist (ich vermute das er ohne festen wohnsitz "gemeldet" ist) ist es für mich unmöglich ihn zu finden auch über die verwandten des vaters kann ich ihn nicht finden oder irgendwelche daten bekommen weil die selber keine ahnung haben.

jetzt sagt der sachbearbeiter sogar meine aussagen wären nicht glaubwürdig. und ich bekomme ab august kein geld mehr weil ich nicht "mitwirke" obwohl ich seit 3 tagen rumtelefoniere und schreibe um ihn zu finden.

Darf mich der sachbearbeiter sanktionieren weil ich nicht die daten geben kann aufgrund des untertauchens des vaters?

wenn ja, darf er dann die komplette kosten einstellen? obwohl ich schwanger bin?

was soll ich dann tuen außer widerspruch einlegen?

lg xXsweetXx

Schwangerschaft, Unterhalt, ALG II, ARGE, Jobcenter, schwanger
Hilfe! Weiterbewilligungsantrag wird nicht bearbeitet, muss nun nächsten Monat wieder hungern

Ich hab am 05. oder 06. diesen Monats einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, der wurde unverschämterweise immer noch nicht bearbeitet.

Es wird immer behauptet ich hätte meine Selbständigkeit mit der ich nur Verlust hatte nicht angegeben, was nicht stimmt. Die Unterstellen immer Gewinn obwohl man Verlust macht.

Ich mache ja ambulant Zeitungsverkauf quasi, zu den Kunden liefern, wie Brötchen nur Zeitungen immer Sonntags bei jedem Wetter.

Dafür bekomme ich vielleicht 100 € höchstens, davon gehen 70€ Benzinkosten weg, hinzu kommen Verschleiß, Papierkosten für den Ausdruck der aktuellen Tour.

Wenn ich nun wegen den paar Euro so mit Papier bombadiert werde, ist das nicht normal und ich kann nicht um die Anträge alles mit der EKS perfekt auszufüllen wegen 10€ Gewinn, voraussichtlich keine Kfz Reparaturen dann einen Steuerberater bezahlen.

Nun schreiben die mir quasi, dass aufgrund der Komplexität die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt, ich hoffe, dennoch das meine Leistung noch kommt, hab ja Anspruch drauf und abends bis 22:00 Uhr Abendgymnasium ohne Essen und trinken, wie soll das gehen? Letzten Monat bereits fast 10 Tage gehungert deswegen, ich weiß nicht und ich wurde ja letztes Jahr ausgeraubt.

Gibt es nicht irgendeine Stelle die einspringen kann, evtl. das Sozialamt, wenn ich sage das mir die Bearbeitung meines Antrags verweigert wird und ich in Deutschland schon zum zweiten Mal zum hungern gezwungen werde.

Wie ist das eigentlich, normalerweise müsste doch bei der ständigen Papierflut ich die Toner und Briefmarkenkosten dem Jobcenter in Rechnung stellen.

Mein Toner leer alle Briefmarken auch, bei dem Jobcenter-Papier-Bombardement fast jeden dritten Tag eine Aufforderung zur Mitwirkung überschreitet das den Rahmen.

Wo sind im Regelsatz Jobcenter-Papier-Bombardement-Kosten aufgeführt, nirgends, aber die sind ganz schön hoch.

Hab nun per Rechnung bestellt, aber ich kann nicht zahlen, brauche es aber trotzdem.

Nun hab ich Bauchweh, Durchfall aber Medikamente kann ich mir nicht leisten, ich muss ja damit rechnen in wenigen Tagen wieder Radikal hungern zu müssen.

Wer ist zuständig wenn das Jobcenter sich für Bearbeitungen zum Beispiel nun sechs Monate Zeit lassen würde?

Müsste ich dann sterben, verhungern, verdursten, obdachlos werden? Dann wäre es ja wie die Zeit früher, wo Juden vergast wurden, so soll es nun wohl wieder mit Menschen sein, die sollen sterben, damit keine Leistungen mehr beantragt werden müssen, und der Staat noch mehr kassieren kann, auf Kosten anderer.

Wenn die dann mal Hilfe brauchen, bekommen sie nix auch wenn sie noch so viele Tausende eingezahlt haben. Die Caritas konnte mir letztes Mal telefonisch nicht helfen und die Diakonie hilft nur wenn man eine Pflege braucht, sprich sich nicht waschen kann, oder so, nicht aber bei absoluter Hungersnot.

Die Johanniter helfen nur wenn sie von der Polizei geschickt werden dort hinzufahren, also keiner kann helfen, oder ?

ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Abendschule
Jobcenter erlaubt mir nicht ins Urlaub zu fliegen

Ich bin 18 Jahre alt und meine Schule endet dieses Jahr im Juli. Ich habe leider keine Ausbildung gefunden. Freie Stellen gibt es für mich auch nicht mehr als Medizinische Fachangestellte. Es gibt andere Stellen für die ich ich aber nicht interessiere. Mein Problem ist mein Vater ist seit März 2013 beim Jobcenter angemeldet. Die bezahlen auch für mich mit weil ich ja noch zur Schule gehe. Und ich da auch als Ausbildungssuchend angemeldet bin. Aber jetzt ist das Problem ich will für 4 Wochen ins Ausland fliege. Wir haben das ticket schon im Dezember gekauft. Meine Berufsberaterin hat mir gesagt, dass ich nicht in den Urlaub fahren kann. Wenn ich in den Urlaub fliege werden die komplett ein Monat mein Anspruch nicht zahlen. Ich habe nicht mal ein Anspruch auf 3 Wochen Urlaub, weil ich als Ausbildungssuchend gemeldet bin. Sie meinte es könnten ja noch offene Stellen auftauchen aber was ich nicht glaube. Es ist ja schon sehr spät. Und es sind nur ein paar Stellen zur Verfügung. Ich weiß nicht was ich machen soll??? Ich finde das sehr ungerecht. Ich meine normale Arbeitslose haben sogar einen Urlaubsanspruch auf 3 Wochen. Ich verstehe das nicht wieso ich nicht in den Urlaub kann. Und wieso sie dann mein Geld komplett für ein Moant nicht bezahlen, wenn ich in den Urlaub fliege. Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht oder kennt sich jemand damit aus. ich danke im Voraus.

Urlaub, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Jobcenter
Jobcenter - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

Hallo liebe Boarder,

folgender Sachverhalt: am 01.05.2012 (da war ich 17 Jahre alt) zog ich mit meiner Mutter (Arbteitsunfähig durch Krankheit) in eine kleinere Wohnung. Da ich mich selbst weder in einem schulischen noch in einem berufsbildenden Lebensweg befinde, beziehe ich Leistungen nach SGB II.

Am 10.07.2012 bekam ich den oben genannten "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid" vom Jobcenter, in dem man mir mitteilte, dass ich auf Grund des Umzugs, meine Leistungen gemindert hätten, nämlich um rund 26,34€.

Gleichzeitig stellten sie mir für die Abrechnungszeiträume 1.5.12-31.5.12 sowie 1.6.12-30.6.12 eine Summe von 52,68€ als Erstattung in Rechnung. Aus privaten Gründen konnte ich damals diesen Betrag nicht begleichen und ich habe bis heute auch nichts mehr vom Jobcenter diesbezüglich gehört. Als nun heute die "Mahnung" kam, in der mir das Jobcenter nun einen Forderungsbetrag von 54,78€ in Rechnung stellte, war ich doch sehr verwundert, da im selbigen Schreiben nichts weiter genannt wurde, als das Datum vom oben genannten ersten Brief und einer Aufforderung zur Zahlung innerhalb 7 Werktage.

Nun meine Frage: Kann ich irgendwas dagegen tun, oder muss ich das Geld zahlen? Wieso hat sich das Jobcenter nun 1 Jahr Zeit gelassen und keine Zahlungserinnerung oder ähnliches gesandt, sondern direkt die Mahnung?

Da ich selbst kein Geld habe und nur von meiner arbeitslosen, kranken Mutter 35€ Taschengeld im Monat bekomme, weiß ich nicht wie wir das bezahlen sollen und ich hoffe ihr könnt mir da unter die Arme greifen!

MfG Chion

Jobcenter, Mahnung, Zahlung
Besprechungstermin beim Jobcenter - Auswandern erwähnen?

Bin mir gerade nicht sicher, welche Herangehensweise die cleverste ist. Folgende Situation:

Bis März hatte ich zusammen mit meinem Freund gearbeitet (Online-Bereich). Nicht als Angestellte und daher unentgeltlich. Offiziell habe ich demnach die letzten Jahre "nichts" gemacht.

Jedenfalls bin ich im April zu meinem Opa gezogen und habe da dann ALG2 beantragt. Mein Plan war, dass ich nun noch eine Ausbildung mache. Dazukommt, dass ich mich beim Jobcenter auch melden musste, weil ich meine KK-Beiträge nicht alleine zahlen konnte (UND noch diverse Nachzahlungen habe).

Nun haben sich meine Pläne wieder derart geändert, dass ich eventuell plane im August (spätestens) auszuwandern (mit vorher erwähntem Freund). (Außerhalb der EU)

Als ich mich letzten Monat für ALG2 angemeldet hab, habe ich den bereits dort gesagt, dass ich die Bezüge definitiv nur vorübergehend beziehen will und dass es auch sein kann, dass ich bereits nach 2 Monaten alles wieder kündige, weil ich dann eventuell auch selbst genug verdiene, weil ich weiterhin "im Internet" arbeite. Alles schon erwähnt.

In meiner Eingliederungsvereinbarung sind wir auch so verblieben, dass meine Bemühungen das Absolvieren eines Fernstudiums und das weitere Nachgehen meiner selbstst. Tätigkeit (das im Online-Bereich) ist. ABER letzten Monat sprach ich ja noch dazu von einer Ausbildung, weshalb ich dann jetzt demnächst auch zu einem Termin kommen soll wo meine "Bewerbungsaktivitäten" besprochen werden sollen -.-

Frage:

Soll ich denen nun sagen, dass ich vllt. im August ganz auswandere und nur bis dahin die Bezüge bräuchte (wegen KK)?. ODER soll ich sagen, dass ich doch keine Ausbildung mehr machen will, sondern weiter im Online-Bereich arbeiten möchte? In beiden Fällen möchte ich mich auf jeden Fall ab spätestens August selbst um meine Kohle kümmern.

Was ist cleverer bzw. bei welcher Version lassen die einen eher "in Ruhe"?

Danke für jede Antwort :-)

Ausbildung, ALG II, auswandern, Jobcenter

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