Hallo, mein Mann und ich wollen uns trennen aber die gemeinsame Wohnung wegen der Kinder nicht aufgeben. Wir haben genugend Platz und auch 2 Bäder, so dass eine Trennung innerhalb der Wohnung möglich wäre. Auch haben wir getrennte Konten. Erkennt das Jobcenter so eine Trennung an oder zählen wir weiterhin als Bedarfsgemeinschaft? Können sie uns zwingen, dass einer auszieht? Vielen Dank für Eure Antworten...