Jobcenter und Heroin

9 Antworten

Korrektur: Oder muss sie nur zur Suchtberatungsstelle?

Sie muß nur nen Antrag stellen...was sie dann mit ihren Regelsatz macht,ist glaube ihre Sache...

Was sie genau tun muss, um weiterhin ALG II zu erhalten vom Jobcenter, das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Allgemein sagt das SGB I:

§ 63 Heilbehandlung Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.

Nun erhält man ALG II ja nicht wegen seiner Krankheit. Also muss man diese auch nicht behandeln lassen. Aber wenn man sich mit seiner Krankheit herausredet aus einer Arbeitsaufnahme oder aus einer Bewerbungstätigkeit, dann steht die Krankheit - und deren mögliche Behandlung - wieder auf dem Spiel, auf der Tagesordnung.

Ob hier ein Entzug gefragt sein kann oder nur eine evtl. regelmäßige Beratung, das kommt sicher auf den Einzelfall an.

Wer aber immer alle Termine wahrnimmt und sich fleißig bewirbt, wie in seiner Eingliederungs-Vereinbarung vereinbart, der sollte in seiner Freizeit krank und süchtig sein dürfen, wie er mag.

OB man aber in seiner Eingliederungs-Vereinbarung eine Maßnahme oder eine Kur oder einen Entzug oder eine Beratung vereinbart, das ist eine ganz andere Frage.

Falls das vereinbart wurde, muss man es auch durchziehen, sonst sinkt das ALG II sehr schnell um rund 112,- pro Monat im ersten Schritt.

Es sei denn, man geht rechtlich gegen diese Eingliederungs-Vereinbarung vor mit Erfolg, etwa per Widerspruch und danach evtl. per Klage beim Sozialgericht - weil einem vielleicht ein Entzug als die falsche Maßnahme vorkommt - was ja vorkommen kann im Einzelfall eines Sucht-Schicksal.

Gruß aus Berlin, Gerd

Sie ist ja als Heroinabhängig nicht arbeitsfähig. Also muss sie kein ALG2 beantragen sondern Sozialhilfe.


Anyone09 
Beitragsersteller
 27.07.2013, 04:00

Ich hatte mich da jetzt bei der letzten Antwort schon über Sozialgeld schlau gemacht. Das heißt aber, dass sie keinerlei Wohngeld bekommt. Sprich: Aber der Straße sitzen würde. Weißt du denn, ob man das Wohngeld durch ALG II o.ä, dazu beantragen kann?

Wenn sie arbeitsfähig ist, ist das Jobcenter zuständig. Das bedeutet natürlich, dass sie dann auch alle Pflichten erfüllen muss, also bspw. zu jedem Meldetermin erscheinen muss. Erschiene sie dann bspw. nicht, würde sie entsprechend sanktioniert.

Das JC könnte bei Bekanntsein der Krankheit darin seine Chance sehen, mit Einladungen in schneller Folge die Leistungen bis auf 0 wegzusanktionieren. Desgleichen auch mit anderen Massnahmen wie den typischen sinnlosen Kursen oder hohen Bewerbungsauflagen.

Wenn schon klar ist, dass sie das nicht schaffen wird, ist es eher zu empfehlen, dass sie sich wegen dauernder Erkrankung mit in der Folge dauernder Arbeitsunfähigkeit auch als erwerbsunfähig einstufen liesse. Dann würde die Rentenversicherung und/oder das Sozialamt übernehmen und da gibt es keine Meldepflichten uä. mit Sanktionen.

Das ginge über ärztliche Untersuchungen durch Amtsärzte.

Das könnte man in Gang bringen durch einen entsprechenden Antrag, unterstützt durch ein eigenes ärztliches Gutachten (das man natürlich nicht einem Sachbearbeiter, sondern nur dem Amtsarzt vorlegt).