Hallo, ich frage diesmal für einen Freund von mir. Er hat eine Wohnung in Aussicht, die etwas zu groß und zu teuer ist für Hartz 4. Hier werden 365 Euro Miete inkl. NK bis 50qm/Person übernommen Die neue Wohnung würde aber 385 Euro inkl. NK kosten und 57 qm groß sein.
Das Umzugskosten nicht genehmigt werden ist klar, aber würde das JC dann nur die Kosten anteilig für 50qm übernehmen (KM & NK & HK), oder erst eine Aufforderung zur Mietminderung innerhalb 6 Monaten aussprechen und solange die höhere Miete akzeptieren? Was wäre nach den 6 Monaten, wenn man die Miete nicht gemindert bekommt? Und wie ist das, wenn es eine NK oder HK Erhöhung gibt? Wird das komplett übernommen?Oder anteilig auf die angemessenheitsgrenze berechnet? Oder wird gar keine Erhöhung übernommen?
Vielleicht noch zur Ergänzung: Sollten die Kosten nicht komplett übernommen werden, könnte er die Differenz auch aus eigener Tasche zahlen, da er einen 100 Euro Job hat.