Ich weiß das man eine Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben muss.Zwar wird dann der Verwaltungsakt zugeschickt,wobei man dann wieder eine Widerspruch einlegen kann.Kenne einen Fall von jemanden der diesen Eingliederungsvereinbarung (unter Druck) unterschreiben musste.Dabei ging es auch um eine Masnahme,die er auch bereit ist zu machen,aber den Rest des Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden ist.Außerdem dort nur von Pflichten die Rede ist,aber niemals erwähnt wird,welche Rechte man hat.Kann er jetzt diesen Eingliederungsvereinbarung wieder Rückgängig machen? Ist das möglich?Es heißt aber nicht,das er nicht um Arbeitsstellen bewirbt,das tut er.Er will nur nicht diesen Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.Außerdem steht auch dort,das man Sanktionen erhält,so man sich nicht an diesem Eingliederungsvereinbarung hält.Welche rechtliche Schritte kann er unternehmen?
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