Jobcenter möchte plötzlich eine Mietbescheinigung - Sind Leistungen ab sofort gestrichen?

Hallo zusammen,

erst neulich habe ich eine Frage gestellt, inwieweit ich von der Arge (Jobcenter) noch unterstützt werde, wenn ich einen Job mit 20-Stunden-Woche annehme. Dort wurde mir sehr gut geholfen und ich hoffe, dass das auch diesmal klappt. :-)

Abgesehen von dem neuen Job, den ich antreten werde, beziehe ich nun schon etwa 1 Jahr Leistungen der Arge. Es hat damals keinen Mietvertrag gegeben, bzw. gibt es ihn heute immer noch nicht, es wurde alles mündlich vereinbart (und sowieso tritt ja rechtlich der Standardmietvertrag in Kraft). Daher brauchte ich damals keinen von Vermeiter ausgefüllten Wisch bei der Arge einreichen. Meine Leistungen wurden immer tadellos bewilligt, es gab nie Probleme.

Auch jetzt sind meine Leistungen bis zum 31.08. bewillgt, doch heute bekomme ich ein Schreiben, dass noch folgende Unterlagen benötigt werden:

  • beigefügte Mietbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter

Weiter heißt es im Text: "Bitte reichen Sie diese Unterlagen [...] bis 12.06.2011 ein. [...] Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen. Dies bedeutet, dass sie keine Leistungen erhalten."

Für mich sieht dieser Brief wie ein Standardbrief aus. Klar bekommt man keine Leistungen, wenn man einen Antrag stellt und dann Unterlagen fehlen. Aber wie ist es jetzt bei mir? Ich bekomme ja schon Leistungen, die bis zum 31.08. bewilligt sind. Und ich werde natürlich auch diesen Mietvertragswisch dort rechtzeitig abgeben. Aber heißt das jetzt, dass meine Leistungen vorübergehend gestoppt sind und ich Ende diesen Monats keine Zahlung erhalte?

ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Es geht um ein Bedarfsgemeinschaft. Muss mein Freund alles angeben und ausfüllen?

Hallo Zusammen, komme gerade vom Jobcenter, wollte meinen Antrag auf ALGII abgeben. Vor einiger Zeit habe ich hier eine ähnliche Frage gestellt, nun bin ich wieder völlig planlos. Mein Freund (Beamter) u. ich ziehen zum 01.April zusammen. Ich erhalte noch bis Mitte April Überganggeld da ich eine berufliche Reha absolviert habe. Ich war der festen Überzeugung, einen Job zu finden, darum auch d. Zusammenziehen mit meinem Freund. Doch ich habe keine Arbeit gefunden ;o( u. muss nun zum Jobcenter, auch wegen der Krankenversicherung. Vom Jobcenter hab ich nun viele Unterlagen erhalten, d. mein Freund und sein Dienstherr ausfüllen muss. Er MUSS, laut Jobcenter alles Finanzielle offen legen, da wir ab 01.04. eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind. Doch wir haben vorher noch nicht zusammen gelebt, wir haben keine Kinder, keine gemeinsamen Konten u. verfügen auch nicht über das Geld des anderen.  Ich bin völlig planlos und verzweifelt! Was stimmt den nun? Im SGB II steht vieles, schlau werde ich daraus nicht. Muss er alles angeben, trotz unserer beschriebenen Situation? Er ist zwar Beamter und bezieht monatlich ca. 2000,-€, doch er zahlt auch ca. 1300,- € Kindesunterhalt, Kreditabzahlung und Versicherungen. Kann mir jemand helfen??? DANKESCHÖN!!! - PS. BITTE - nur Antworten, wenn Ihr WIRKLICH bescheid wisst! Keine Hören-Sagen Dinge!!!DANKESCHÖN!!! LG Josy

ALG II, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
wenn ich untermieter bin bezahlt jobcenter die hälfte der miete?

Hallo alle zusammen, ich hab nen dickes problem !

ich (21,seit 1 m0nat arbeitssuchend) und mein freund (24, in ausbildung) wollen umziehen nach berlin, momentan wohnen wir in ebw. in einer 1 raum wohnung(miete ca. 230 wm), ich bin am 5.7.10 bei ihm mit eingezogen nachdem ich meine ausbildung als verkäuferin erfolgreich abgeschlossen habe. nun suchen wir eine größere wohnung, haben auch schon eine in sicht in hohenschönhausen 2 raum whg. (ca,. 420 wm) bei der howoge. ich habe vor 2 tagen meinen antrag auf umzug abgegeben und dieser wird mir auch bewilligt wurde mir gesagt, wir stehen beide in der schufa, er ist bereits schon in insolvenz (in der wohlverhaltensphase, ich möchte dieses Jahr noch in inso.gehen).

Nun ist das problem nur er kann der Hauptmieter werden bei der howoge, ich falle komplett weg kann aber als untermieter dort einziehen.

nun war ich schon ein paar mal bei dem berliner jobcenter in lichtenberg, ich brauchte eine angemessenheitsbestätigung, die habe ich nicht bekommen da ein personen spezifisches expose fehlte. diese habe ich mir dann nach ein paar wochen besorgt bin wieder hin und dan wurde mir gesagt, das sie das nicht mchen können da ich kei n hauptmieter bin. bezahlt mir dann das neue amt nicht die hälfte der miete? und ein darlehen bekomm ich wohl auch nicht (kaution 1000€)

weiß jemand wat ich da jetz machen kann? wegen dem amt?

LG

Mietrecht, Mietvertrag, Darlehen, Jobcenter, Schufa, Untermieter
Geförderte Ausnildung abbrechen

Hi, Ich bin 18 und hab vor 1 Jahr ca. eine Ausbildung angefangen die vom arbeitsamt gefördert wurde. Bevor ich sie anfing hab ich mich beim arbeitsamt Infomiert.. auch darüber was passieren würde wenn ich mich nach einpaar Monaten umentscheiden würde. Sie meinten ich würde keine Konsiqenzen ziehn und könnte genau so aufhören wie ich angefangen hab. Mein Vater ist kurz dannach abgehauen und hat uns mit schulden dagelassen meine Mama hat ihrn Job verloren. Jetzt hab ich entlich ne Schule gefunden die mich annehmen würde wo ich mich sehr drüber gefreut hab(weil ich gerne doch lieber die schule weiter machen möchte und ich nach der schule einen nebenjob machen könnte wo ich das doppelte verdiene als in der ausbildung. Außerdem komm ich mit dem betrieb nicht klar da ich jeden tag 2-3 überstunden machen mussohne das ich sie abfeier oder es mir bezahlt wird). Wie auch immer, nun wollt ich die schule witer machen bin da hingegenagn und hab es dennen gesgat. Plötzlich meinen die ich müsste alles zurückbezahlen(nicht nur das was ich eingenommen habe sondern auch alles andere) zsm ca. 8000€ Begründung:Da meine mutter jetzt arbeitlos ist und hartz4 nimmt bin ich automatisch mit ins jobcenter gerutscht und da gelten andere regeln Ôo Ich hab nicht mal ne Info oder sonst was davor bekommen,Hätt ich ne info hätt ich natürlich sofort abgebrochen. Naja ist das gerecht?

Ausbildung, Arbeitsamt, Jobcenter
Ist das Erpressung?

Hallo,

eine Freundin rief mich gerade an und erzählte mir folgendes: Sie wurde vom Arbeitsamt (Hartz IV Empfängerin) Anfang Dezember aufgefordert, an einer achtwöchtige Trainingsmaßnahme teilzunehmen, Diese hat sie abgelehnt, mit der Begründung, sie habe eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich. Die Tätigkeit, die sie bei diesem Profiling ausführen sollte, war eine Sortierarbeit. Sie weiß, dass man jede Arbeit annehmen muss, aber 1. ist es keine Arbeit, sondern eine Trainingsmaßnahme, die man auch im kaufmännischen Bereich machen könnte 2. Sie hat eine Sehbehinderung und Hilfsmittel, um die Arbeit auszuführen, werden nicht zur Verfügung gestellt, da die Trainingsmaßnahme nur acht Wochen geht. Daraufhin hat sie eine Sanktion bekommen, 100 % Sperre des ALG II. Nur die Kosten für die Unterkunft werden noch übernommen.

Nun meinte die Sachbearbeiterin lächelnd zu ihr: Ich werde die Sperrung nach sechs Wochen aufheben, wenn sie die Maßnahme sofort antreten. Ist das Erpressung?

Die Freundin meinte, sie werde die Maßnahme bestimmt nicht antreten, immerhin müsse sie schauen, dass sie für die sechs Wochen jetzt erstmal ab 1. Februar eine Arbeit findet und sei es gegen Mahlzeiten oder Waschmittel, andere Dinge, die sie unbedingt benötigt. Essensgutscheine bekommt sie immerhin, meinte die Sachbearbeiterin.

Ist das Erpressung oder dürfen die Mitarbeiter der Arbeitsagentur sowas

Sperre, Arbeitsamt, ARGE, Behörden, Erpressung, Hartz IV, Jobcenter

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