Frage zur Untervermietung und Jobcenter?

Hallo, will von meiner 4 Zimmer Wohnung 3 Zimmer an eine Familie untervermieten. Die Familie bekommt Leistungen von Jobcenter. Soll heißen, dass die 3 Zimmer durch das Jobcenter bezahlt werden. Habe die mündliche Erlaubnis von meinem Hauptvermieter. Ich bekomme keine Leistungen vom Jobcenter, da ich seit längerer Zeit Vollzeit arbeite und mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben will. Haben mich lange genug schikaniert.

Habe der Familie die Mietbestätigung ausgefüllt und einen Untermietvertrag gemeinsam aufgesetztz, welcher von der Familie bisher nicht unterschrieben wurde, weil das OK vom Amt fehlt.

Das Amt möchte nun von der Familie den Hauptmietvertrag und die Erlaubnis zur Untervermietung. Hauptmietvertrag möchte ich nicht rausrücken aus Datenschutz Gründen. Und der Hauptvermieter möchte keine schriftliche Genehmigung für die Untervermietung geben. Er sagt, dass er ebenfalls nix mit dem Jobcenter zu tun haben will. Sein Name geht dem Amt nichts an.

Nun die Frage: Was kann man nun tun? Untermietvertrag ist rechtens und sollte ausreichen. Warum will das Amt nun eine Bestätigung? Woher soll man diese nehmen, wenn der Vermieter nur eine mündliche Genehmigung geben will? Meines Wissens ist sowas doch gar nicht rechtens. War selbst mal ein Untermieter und musste dem Amt keine Bestätigung vorlegen, dass mein damaliger Untervermieter überhaupt vermieten darf.

Danke für eure (hoffentlich hilfreichen) Antworten!

Wohnung, Miete, Mieter, Untervermietung, Vermieter, Arbeitsamt, Jobcenter, Wohnung mieten
Ich muss mein Zimmer mit meiner Schwester teilen; was kann ich machen, um auszuziehen?

Hallo allerseits,

ich habe ein großes Problem und bitte um Ratschläge.
Meine Schwester (fast 17) und ich (fast 19) müssen uns ein Zimmer teilen, weil meine Mutter nicht umziehen möchte. Meine Mutter ist Frührenterin und teilweise sehr eingeschränkt. Ich habe mir bis ich 12 war bereits ein Zimmer mit meiner Schwester teilen müssen, dadurch entstanden nur Probleme. Ich habe nicht gerade ein gutes Verhältnis mit meiner Schwester aber man akzeptiert sich gegenseitig mittlerweile. Früher war es anders, weil die reife noch nicht vorhanden gewesen ist. Ich musste ins Heim bis ich 18 gewesen bin bin, weil es nur probeleme gab in der Familie, hauptsächlich durch meine Schwester und mir. Meine Schwester ist in dem Zeitraum wo ich wieder zurückgekehrt bin bei mein Vater untergekommen, weil sie nicht mit den Freund von meiner Mutter klar kam und gerne zum Vater ziehen wollte. Beim Vater hat es aber nicht lange geklappt und zieht jetzt wieder zurück. (Sie hat sich nicht wohl gefühlt) Ich habe leider kein festes Einkommen, weil ich noch für zwei Jahre gerne zur Schule gehen möchte. Derzeitig beziehe ich dadurch Geld vom Jobcenter. Mein Vater kann auch kein Unterhalt zahlen oder mich finanzielle Unterstützen was ich eigentlich auch ungern möchte. Ich möchte jetzt ungerne Freunde und meine Freundin bei mir einladen, aufgrund des Platzmagel. Ich möchte auch nicht meine Schwester hier schlecht machen aber ich bin einer der seine ruhe braucht für die Schule und zum abschalten. Habt Ihr vielleicht einen Rat was ich jetzt machen kann? Habe ich vielleicht einen Anspruch auf eine eigene Wohnung? Angenommen ich habe einen Anspruch wie sollte ich vorgehen?

Ich bedanke mich für jeden Ratschlag den ich bekommen kann.

Mit freundlichen Grüßen Abcmen

Schule, Familie, Wohnung, Geld, Bruder, Jobcenter, Jugendamt, Schwester
kann ich mir aus gesundheitlichen Gründen vom Jobcenter ein neues Bett finanzieren lassen?

hallo,

Seit etwas über zwei Jahren wohne ich nun in dieser Wohnung. ich beziehe ALG II und habe einen Antrag auf Erstausstattung beim Einzug bewilligt bekommen. Da ich allerdings tatsächlich bei 0 angefangen habe (also ohne Töpfe, Pfannen, Kochgeschirr, Möbel etc.) waren die knapp 1500€ auch schnell weg. Ein Bekannter hat mir seine alte Schlafcouch geschenkt, die ich dankend angenommen habe. So konnte ich mich erstmal auf Kühlschrank, Waschmaschine, Kochgeschirr und Co konzentrieren.

Vor 2 Monaten ist allerdings genau auf Hüfthöhe eine Feder gerissen, die nun unten aus der Couch rausguckt und das Sofa hängt durch. Ich habe als vorübergehende Lösung ein Holzbrett zwischen zwei Balken in der Couch geschoben damit an der Stelle das Sofapolster dort aufliegt und nicht mehr durchhängt. Leider merkt man das Brett deutlich beim Liegen und sitzen auf dem Sofa und seitdem bekomme ich ständig immer schlimmere Rückenschmerzen.

Nun jetzt meine Frage: wenn ich mir von einem Arzt attestieren lasse, dass die Rückenschmerzen nicht mehr vertretbar sind und durch die in sehr schlechtem Zustand befindliche Schlafcouch verursacht werden. kann ich dann eine Sonderleistung oder ein Darlehen o.ä beantragen um mir eine neue Schlafcouch kaufen zu können?

wie muss ein solcher Antrag aussehen, welche Leistung könnte mir da zustehen?

Mit freundlichem Gruß, Naleesha

Darlehen, Jobcenter
wer muss zahlen , wenn harz4ler mit vermieter eine beziehung hatte?

ein freiberufler lernt eine junge harz4lerin kennen. er lässt sie über einen untermietvertrag bei ihm wohnen. das jobcenter bezahlt die miete jeden monat auf das konto des hauptmieters der wohngemeinschaft. dieser überweist die gesamtmiete an seinen vermieter ...

sie beginnen nach einer weile eine liebesbeziehung. der selbständige nicht bereit, für sie "einzustehen" - sagt das auch - und will keine "offizielle" beziehung gegenüber ihren sozialen ämtern. es besteht auch keine familienplanung / hochzeitsgedanken - wenn in sehr ferner zukunft. es gibt keine gemeinsame haushaltskasse, kein gemeinsames konto. sie bezahlt ihr essen und anderen lebenshaltungskosten größten teils selber. er unterstützt nur, wenn es mal knapp wird am monatsende mit ein paar euros hier und da - oder macht auch mal zum geburtstag ein schönes geschenk.

nach 4 jahren, trennen sich die beiden.

kann das jobcenter, wenn sie sagen würde das sie in einer beziehung war "eheähnliche verhältnisse" unterstellen? zb durch liebesbriefe oder fotos ? kann es rückwirkend versuchen leistungen einfordern ?

ist das verhalten juristisch also illegal - und wenn, wer muss die strafe / leistung zurückzahlen ?

sie, weil sie die beziehung nicht angegeben hat - und sich somit leistungen erschlichen hat?

oder er, weil er die miete vom amt angenommen hat ?

natürlich haben sich die beiden oft beteuert, das sie sich lieben, aber wie gesagt : es wurde abgemacht das es keine offizielle beziehung vor irgend welchen ämtern ist, und der selbständige nicht finanzell einsteht. ( und wenn er etwas spenden möchte, dann selbstbestimmt in form von geschenken oder mal in bar wenns eng ist )

danke für euere meinung.

Rechtsanwalt, Beziehung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Familienrecht, Hartz IV, Jobcenter, Jura
Ich habe beim Jobcenter einen Antrag auf eine eigene Wohnung mit 20 gestellt ist diese Vorlage dafür gut oder sollte ich was ändern?
"Hallo, ich war gerade beim Hausarzt und der hat mir einem Atest zugestellt indem steht das man mir eine eigene Wohnung genehmigen soll. Ich habe das Jobcenter angerufen und ihnen dies mitgeteilt die meinten ich soll eine Kopie von dem Atest machen und es mit einem selbstgeschriebenen Antrag hinschicken. Ich wollte fragen ob diese okay ist :

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, strebe ich den Auszug aus dem elterlichen Wohnhaus an.

Ich begründe dies damit, dass ich durch den dort vorherrschenden Zustand aufgrund meiner Homosexualität von körperlicher und psychischer Gewalt zugesetzt bin. Desweiteren sehe ich meine weitere psychische, soziale und damit auch berufliche Entwicklung gefährdet.

Zudem ist durch den unstrukturierten Tagesablauf, dem chaotischen und unhygienischen Haushalt ein Erlernen von gesellschaftlicher Unnormalität so gut, wie unvermeidbar.

Als Vorteile eines Auszugs sehe ich das Erlangen von mehr Eigenständigkeit, Unabhängigkeit von meiner Mutter und vor allem den Ausbau von [...]. Dies begründe ich wiederum durch das Wegfallen dieser unnormalen und unwirklichen Umgebung, in der weitere Entwicklungen extrem erschwert bis unmöglich gemacht werden.

In der Hoffnung, dass Sie diesem Antrag zustimmen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Mustermann

BG-Nummer. -*

Außerdem würde ich gern wissen ob ich auch gleich ein Antrag auf Wohngeld und Erstausstaung stellen muss?"

Wohnung, Miete, Antrag, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter
BaE Kooperativ, "droht" mit Kündigung weil kein Betrieb gefunden wird, dürfen die das?

Hallo liebe Community. Seit dem 24.3. bekam ich die Chance auf eine BaE stelle. Davor musste ich mehrfach zum örtlichen Jobcenter um darüber zu reden. Dann kam die Frage, ob ich nicht lieber jetzt (am 23.3) mich da vorstellen wollte oder am 1.8. mit allen anderen. Er gab mir 1 Woche Zeit mich zu entscheiden und mir Berufe raus zu suchen die ich gerne machen würde bzw. welchen ich machen möchte.

Ich hatte mich für den Verkäufer entschieden, da mir leider nicht viele möglichkeiten offen stehen aufgrund meiner schlechten Augen.(Sehr sehr sehr viele Berufe fallen weg)

Ich hatte meinem Sachbearbeiter erklärt, dass ich gerne am 1.8. mit allen anderen zusammen anfangen würde, da ich noch liebend gerne nach Spanien fliegen wollte um meine Familie dort zu besuchen und genug Zeit hätte mich um BaB sowie sämtliche unterlagen kümmern hätte können.

Der Sachbearbeiter nahm das Telefon und rief bei der BaE Koop. an und meinte ich "will übermorgen anfangen.,,

Ich habe nichts dazu gesagt.(Die sitzen ja eh am längeren Hebel)

Naja schön und gut, Da hab ich also angefangen am 23.3 und sollte da nun täglich hin. Dann im April kam kein Geld mehr von Jobcenter aus und nur 71€ lohn Also hatte ich nur 71€ von der "arbeit" und 450€ wegen meines Partners.

Ich musste miete´und alles andere zahlen und musste mit 200€ im April auskommen, Im Mai war es das selbe problem da BaB mir nur 80€ gegeben hatte da ein riesen teil ans Jobcenter ging und das Jobcenter noch eine überzahlung zurückforderte...

Logischerweise hatte ich kaum Geld um dort hin zu gehen und wurde wegen stress ziemlich krank, auch musste ich zur Tafel gehen, wo ich halb abgelaufene Lebensmittel bekam wie Stein Brot, Schimmel Pizzen, Schwarze Bananen, all sowas halt.

Dies gab mir viele Kranktage. Weil auch der Frühling anfing bekam ich auch schwere allergie probleme welches mir auch einige fehltage.im April und mai gab.

dann ende Mai gabs einen Termin beim Jobcenter und da ging ich mt dem BaE typ hin. Ich wurde angeschnauzt wegen meinen fehltagen etc. und das es so nicht weiter geht. Hab denen das geschildert, das ich mir 200/100€ nicht täglich dort hin konnte. Das haben die ja komplett ignoriert.(Alles mit Atesten belegt)

Da ich immer noch nach einen betrieb suche, werd ich dort jetzt tagtäglich angemault, dass ich einen Betrieb finden muss. Ist mir ja klar, kein Betrieb nahm mich bis jetzt, da sie alle schon Azubis haben.

Die Schule sagt schon, dass sie mich nicht in der Klasse weiter nehmen könne, weil mir das ganze erste Jahr fehle, aber Jobcenter meint ich muss Jahr 2+3 machen. Zeugnis kriege ich auch nicht. Nun das problem, dass sie mir "drohen" zu kündigen, wenn ich keinen Betrieb bis zum ende diesen Monats habe. Ich hab schon meine ganze Heimatstadt abgeklappert doch haben alle betriebe schon Azus.. Ebenso will ich nicht in eine andere stadt(18km weit weg) da ich: 1. Kein Auto hab 2. Nicht um 3;30 aufstehen will damit ich pünktlich um 6 da bin 3. Kaum geld für Tickets habe. Ist das rechtens?

Arbeit, Ausbildung, ARGE, Jobcenter, BaE
Hausarzt-Praxis geschlossen - Vertretung schickt mich weg wegen Überfüllung - was tun?

Ich hatte letzte Woche heftige Migräne, wohl auch bedingt dur die Hitze und das Schwüle. Am Freitag hätte ich einen Termin beim Jobcenter gehabt, den ich so natürlich nicht wahrnehmen konnte.

Info: Bevor Vorurteile, dumme Sprüche oder sonstige Unangebrachte Kommentare kommen: Ich bin kein "dummer fauler Hartz4-ler", sondern habe eine ordentliche Ausbildung und bin momentan nur eben auf Jobsuche. Normal müsste ich mich hier nicht rechtfertigen, aber man weiß ja, was sich so für Trolle rumtreiben, die unötige Kommentare zu allem abgeben.

So zurück zu meinem Fall: Ich schleppe mich also am Freitag zu meiner Hausärztin, um eine Krankmeldung zu bekommen. Leider hatte diese am Brückentag geschlossen... Es hing ein Zettel mit der Vertretungspraxis an der Tür. Also habe ich mich da hingeschlept. Dort standen allerdings die Leute bis raus auf den Gehweg, die Praxis und die Warteräume waren total überfüllt - denn außer meiner Hausärztin hatte noch eine weitere Praxis geschlossen und so musste diese Praxis gleich für zwei Praxen die Vertretung übernehmen.

Ich habe mich brav angestellt und als ich dran war und gesagt habe "Ich bin normal Patientin bei Frau ...", schlug mir schon ein "Dann muss ich sie bitten zum hausärztlichen Notdienst zu fahren, da wir so überfüllt sind" entgegen. Wie bitte??? Ich dachte ich höre nicht recht. Ich habe noch mal gesagt, dass ich ja keine aufwändige und lange Untersuchung brauche, sondern eben nur diese Krankmeldung. Aber nein, ich sollte gehen.

Dazu muss ich erwähnen: Wie gesagt waren zwei Praxen geschlossen und diese eine Praxis musste die Vertretung für beide übernehmen. Ich wohne in einem Ort wo es nur diese Praxen gibt, hätte also keine weitere Ausweichmöglichkeit gehabt. Und der hausärztliche Notdienst ist im Krankenhaus in der nächsten Stadt... 1. Hatte ich wirklich furchtbare Migräne, 2. habe ich kein Auto und hätte mit zig Bussen fahren müssen (was beides mit der Migräne und bei über 30 Grad eine Qual gewesen wäre) und 3. ist der hausärztliche Notdienst wie der Name schon sagt ein NOTdienst und eigentlich nur für außerhalb der Öffnungszeiten der Hausärzte gedacht (also abends und am Wochenende).

Zudem konnten sie ja wohl auch kaum ältere Patienten wegschicken und von denen verlangen sie sollten doch in die Stadt zum Notdienst fahren... Aber mit mir jungen Frau kann man das ja machen...

So bin ich also abgezogen und nach Hause in mein Bett. Also habe ich keine Krankmeldung für den Freitag. Das bedeutet ein "unentschuldigtes Fehlen" und damit eine Sanktion von 10% über einen Zeitraum von drei Monaten... Aber ich konnte unmöglich in die Stadt fahren - es war einfach nur eine Frechheit der Praxis, mich dort wegzuschicken...

Was kann ich nun tun??? Mein Sachbearbeiter muss mich natürlich als unentschuldigt fehlend melden und dann muss ich zu einer "Anhörung". Dort kann ich mich nur darauf berufen, dass ich da eben weggeschickt wurde und hoffen, dass das Erfolg hat...

Migräne, Hausarzt, Jobcenter, Krankmeldung
Möbel von Alg2 gezahlt vor erwerb des Erstausstattungsgeldes, bekomme ich das Geld wieder?

Guten Abend!

Ich habe ein mehr oder weniger kleines problemchen.. & da ich vor meiner Schwangerschaft GAR NICHTS mit dem Amt zutun hatte, bin ich da ein wenig überfordert..

Ich bin schwanger ( 7. Monat ) habe vor 1 Woche die Genehmigung für eine eigene Wohnung vom Jobcenter bekommen ( habe vorher noch bei papa gewohnt ) und kann in 1 Woche dort einziehen. Nun habe ich vor ca 1 ½ Wochen Erstausstattung für die Wohnung und für Baby beantragt ( ging ja nicht früher, weil mir die Wohnung noch nicht genehmigt wurde ) und die Bearbeitungszeit dauerte ja auch seine Zeit. ‚ Also dachte ich, kaufe ich von meinem Alg2 GEBRAUCHTE Möbel, habe aber, weil die Möbel auf Flohmärkten Ebay Kleinanzeigen etc gekauft wurden, keine Quittungen, nur eine für die Küche. ( Da ich ja wie gesagt schwanger bin, kann ich doch nicht in eine Wohnung einziehen, wo NICHTS drin ist oder? Man muss ja auch „Glück“ haben, dass gerade dann wenn man selber sucht, diese Möbel die man brauch, zu haben sind. Zumal die Wohnung noch renoviert werden muss vorher)

Habe knapp 2000€ für die Erstausstattung vom Jobcenter bekommen und ca 600 für die Baby Erstausstattung ( habe allerdings da bisher nur ein GEBRAUCHTES Kinderbettchen gekauft. Für die Möbel habe ich nur ca 600-700 € ausgegeben. Mir fehlen noch paar Kleinigkeiten wie z.b. Matratze usw. Aber damit komme ich sicher nicht auf den 2000er Betrag.. was ist mit dem „Restgeld“? Das wollen die doch sicher wieder haben? Und was ist mit den Möbeln die ich nun von dem Geld was für mich zum leben war ausgegeben habe aufgrund der Notsituation?

auf dem Bescheid der Erstausstattung stand auch unten: Die zweckentsprechende Verwendung der Leistung ist bis zum 08.07.2015 durch Vorlage von Belegen ( z.B. Kaufquittungen) nachzuweisen. Sofern die Belege bei mir nicht eingehen, kann die Leistung zurückgefordert und ggf. mit dem laufenden Anspruch auf Arbeitslosengeld2 aufgerechnet werden.

ALG II, Erstausstattung, Jobcenter
Sollte ich den Jobcenter eine Lüge gestehen?

Hallo zusammen, vor drei Tagen habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Da mir Freunde bereits gesagt haben, dass man große Schwierigkeiten bekommt, wenn eine Person einer Partnerschaft Geld beziehen will, der andere aber Unterstützung leisten könnte, habe ich in der Anlage VE angegeben, dass wir nur Mitbewohner seien und ich einen anderen Partner habe. Sollte das jobcenter nun einen Hausbesuch vornehmen, würde sofort festgestellt werden, dass es sich hier nicht um die angegebene WG handelt. Mein Freund und ich sind vor drei Jahren als Studenten in die WG gezogen. Im ersten Jahr hat sich daraus eine Beziehung entwickelt und wir haben die Wohnung zu einer gemeinsamen Wohnung umgestellt. Nach dem Studium bin ich arbeitslos und er hat einen job gefunden. Wir sind jedoch noch jung und alles andere als eheähnlich. Wir haben ein gemeinsames Konto für die Wohnung, wirtschaften aber in eigene Töpf. Im sStudium wurde ich von meinen Eltern unterstützt. Nun können sie mich nicht mehr finanzieren. Aber wieso sollte mein freund mich nun auf einmal finanzieren, wenn wir das davor auch nicht getan haben, geschweige denn wollten! Würdet ihr mir empfehlen, die falschangabe sofort zu gestehen, bevor der Antrag überhaupt in Bearbeitung geht (ich muss noch Unterlagen nachreichen, weshalb der Antrag vermutlich erst Ende des Monats bearbeitet wird). Was passiert, wenn das jobcenter rausfindet, dass ich gelogen habe? Wird dann ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet?

Arbeitslosengeld, eheähnliche Gemeinschaft, Jobcenter, lügen
Darf job center eine Kopie des reises pass verlangen?

Job center verlangt von mir eine Kopie von meiner reisepass. Nach meiner recherche ,das Verstoss gegen datenschutzgesetz. Hier den Text: Erhebung und Speicherung von Unterlagen Pass oder Personalausweis Bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II müssen die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen nach den §§ 7 ff. SGB II feststellen zu können, was auch die Überprüfung der Identität einschließt (§ 60 Absatz 1 Nummer 3 i.V.m. § 61 SGB I). Zur Kontrolle der Personalien können die Mitarbeiter der Jobcenter auch die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises verlangen, da die Daten des Personalausweises, insbesondere die aktuelle Wohnanschrift, mit den Angaben im Antrag übereinstimmen müssen. Eine Kopie des Dokuments in der Akte ist aber zur Identifizierung und Aufgabenerfüllung nicht erforderlich. Vielmehr genügt ein dort oder auf dem Antragsformular anzubringender Vermerk, dass der aktuelle Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegen hat. Dies entspricht auch der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (vgl. „HEGA 01/12 – 08 – Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte“, ab 20.03.2013 HEGA 03/13 - 09 [1]) und der für die Jobcenter in der Rechtsform der zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen) zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder, wie eine schriftliche Umfrage unter den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 31. Januar 2012 bestätigt hat. D.h job center darf nicht eine kopie von meiner reise pass verlangen um zu sehen ob ich im Ausland war Oder eine kopie an die Akte.

Jobcenter
Wer kann weiterhelfen, Kurs wurde abgelehnt

Hallo. Ich lebe momentan von Hart 4. War zuvor immer selbstständig. Mir wurden von meiner Sachbearbeiterin eine Weiterbildung empfohlen, die ich auch sehr gerne annahm, weil ich leider ein Studienabbrecher bin.Ich hab mir eine Weiterbildung rausgesucht, die mir wirklich auf den Leib geschneidert ist mit Hochschulzertifikat etc. Diese Weiterbildung findet allerdings 200km von meinen Wohnort entfernt statt, dies wurde meiner Sachbearbeiterin noch am Tag der Ausstellung des Bildungsgutscheins von dem Träger mitgeteilt. Alles super, Hier ist ihr Bildungsgutschein die Unterlagen für Unterkunft etc. Dieser Termin fand am 10.04.2015 am 27.04.2015 lagen alle komplett ausgefüllten Unterlagen wieder bei ihr vor. Allerdings der Bildungsgutschein nur per Fax von dem Träger ( war mir allerdings nicht bewusst) So mein Kurs startet am 26.05.2015. alles vorbereitet.Ich sehe diese Weiterbildung wirklich als meine Chance an, habe mich im Vorfeld bestmöglich bereits vorbereitet. Alles andere geklärt,weil ich die komplette Woche dort vor Ort sein werde.Bereits mit AG Gespräche geführt.. Es war zu schön um wahr zu sein. Am Mittwoch den 20.05.2015 Mittag um 12.11 Uhr ein verpasster Anruf meiner Sachbearbeiterin. Ich habe von 12.30 Uhr im 20 Minutentakt bei ihr angerufen,leider nicht mehr erreicht. Donnerstag morgen 21.05.2015 bin ich einfach um 08.00 Uhr zu Ihr ins Büro. Sie teilte mir mit, dass mein Bildungsgutschein noch nicht im Original vor liege. Ich habe dann mit dem Weiterbildungsträger telefoniert, die haben den Gutschein umgehend zur Post gebracht. Jetzt kommt der HAMMER,Sie teilte mir weiterhin mit, dass ich diesen Kurs nicht machen kann, weil er 200km entfernt sei!!!!!! Wie bitte??? Wie bereits oben geschrieben, wusste die das bevor Sie mir den Gutschein ausgestellt hat, dass die Kurs dort stattfinde, weil Sie leider nicht genügend Teilnehmer zusammen bekommen und ihn somit in der Geschäftsstelle anbieten und nicht in einen nahelegenden Hotel.Wie versteinert, habe ich mich den kompletten Donnerstag mit nichts anderem beschäftigt wie doch noch am Dienstag diesen Kurs antreten zu können.Ich wurde dann ca. 10 mal am Telefon vertröstet. Wir warten noch auf den Teamleiter blabla....Zu diesem Kurs erscheinen Menschen aus ganz Deutschland. Ich bin Freitag morgen nochmal zu meiner SB leider nicht anwesend. ALLe anderen Kollegen waren aber bereits im Bilde. Ich wurde dann behandelt als wäre ich zurück geblieben. mir wurden die gängigen Floskeln an den Kopf geworfen etc.Zu Hause angekommen, habe ich vergeblichen einen vergleichbaren Kurs gesucht. um 14.30 Uhr kam dann Ihr Anrufe mir der finalen Absage. Ist jemandem etwas ähnliches passiert? Bzw gibt es Möglichkeiten für mich? Warum können 14 andere Teilnehmer einige davon 550km entfernt den Kurs machen ohne Probleme und ich nicht ? Bin für jeden Tipp dankbar.

Bildungsgutschein, Jobcenter
Darf das Jobcenter den Umzug verbieten?Oder kann es auch sein dass die neue Miete nicht gezahlt wird

Wir (Mein Freund,meine kleine Tochter und ich) möchten umziehen aber beziehen leider Hartz4. Wir möchten das weil wir im Moment in einem kleinen Dörfchen wohnen in welchem es weder Kita noch Lebensmittelgeschäft gibt. Es gibt keinen Bahnhof und Busse fahren sehr selten und nur in eine Richtung. Ich habe zwar ein Auto aber das brauche ich (Pflicht-vorpraktikum) also könnte mein Freund,wenn er den FS hätte, es nicht nutzen. Er findet so keine Arbeit. Also möchten wir in die Stadt ziehen in welcher auch meine Schule ist in die ich ab August gehen werde um meine zweite Ausbildung zu machen. Dort ist alles vor Ort und mein Freund könnte auch viel flexibler nach Arbeit suchen. Man ist einfach nicht mehr so oft auf das Auto angewiesen und alles ist näher dran.

Was ist denn nun wenn das Jobcenter den Umzug nicht befürwortet? Darf man dann trotzdem umziehen? Wir verzichten auch auf Umzugshilfe und die Kaution.... Könnten wir umziehen? Auch ohne dass mein Freund dort vorher schon einen Job findet? Oder kann es so passieren dass das neue Jobcenter (die Stadt ist in einem benachbarten Kreis) dann uns die Mietzahlung verweigert weil wir ohne Erlaubnis umgezogen sind :/ Wir suchen natürlich eine Wohnung die dem Preis entspricht den wir zu dritt in dieser Stadt haben dürfen.

Wer hat Erfahrung damit und kann uns helfen?

Wohnung, Umzug, Stadt, ALG II, Hartz IV, Jobcenter

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