Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft abgelehnt. Widerspruch?

Hallo

Kurzer Sachverhalt. Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Meine jetzige Freundin (mit 2 Kindern) auch von ihren Mann. Wir beide wohnen seid 01.06.2013 in einer gemeinsamen Wohnung. Da meine Freundin nur auf 400€ Basis arbeiten geht, hat sie ALGII beantragt. Auch mit den entsprechenden Formularen, dass ich nicht zu dieser Bedarfsgemeinschaft zähle. Die notwendigen Voraussetzungen:

  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

sind unserer Meinung gegeben! Das Jobcenter schickte meiner Freundin ein weißes Blatt Papier (kein amtliches Antragsformular!), auf welches auf 2 Seiten einige Fragen aufgelistet waren. Unter anderen, wie gegessen wird usw. Da ja 2 Kinder (7 und 8 Jahre) hat, ich nach Bandscheiben-OP zu Hause bin und meine Freundin Vormittags arbeiten geht, hatte sie eine Frage (Werden die Kinder gemeinsam versorgt) mit ja beantwortet. Was ja auch normal ist, wenn ich (noch) zu Hause bin und somit auf die Kinder aufpassen kann.

Somit war dies ein Grund, dies abzulehnen. Jetzt hat man mich aufgefordert, meine derzeitigen Einkommen darzulegen bzw einen Zusatzantrag zu stellen, in dem man mich mit zur Bedarfsgemeinschaft einberechnet.

Meine Anliegen dazu:

Soll meine Freundin sofort Widerspruch gegen dieses Schreiben einlegen oder soll ich den Aufforderungen (Zusatzantrag) nachkommen? Wie sind dann die Erfolgsaussichten? Ich denk mal, wenn ich den Aufforderungen des Schreibens nachkomme und diesen Zusatzantrag stelle, werden wir es schwerer haben, Widerspruch einzulegen.

Ich danke schon einmal für Tipps und Ratschläge.

Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Widerspruch
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