Bk- Abrechnung und Jobcenter! Betrug?

Wenn man eine Bk- Abrechnung beim Jobcenter einreicht und die Aufgeführten kosten zwar für das Jobcenter korrekt erscheinen, man aber genau weiß das einige Posten nicht richtig sind, macht man sich da straf bar. Es geht z.B.. um kosten für die Haus-, Treppen und Straßenreinigung, die nur kostenpflichtig ist, wenn de Mieter dies nicht selbst erledigt. Der Mieter seinen Aufgaben aber immer nachgekommen ist. Oder Gartenpflege die der Mieter nicht selbst machen konnte weil der Hauswart (Vater der Vermieterin) mit Familie und Hund den Garten für sich selbst beansprucht hat (kein Gemeinschaftsgarten, sondern ein stück des Grundstückes, dass von den Gärten der anderen Bewohnern durch einen Zaun abgegrenzt war. Der Garten ist übrigens auch mit keinem Wort im Mietvertrag erwähnt, sodass der Mieter ihn nicht mal hätte einfach so rausschmeißen können. Auch die Überwachung und bedienung der Warmwasserversorgungsanlage sind mit 25 Euro beziffert. Ich habe nur 1x bem Einzug darum gebeten den Boiler anzuschalten und 2x den Boiler niedriger zu stellen weil das Wasser viel zu heiß war und ich musste ja schließlich auch den Strom bezahlen und hatte Angst, dass sich meine Kinder verbrühen. Das ist übrigens bereits die 4. Abrechnung. In allen anderen waren immerwieder Kosten enthalten die nicht vom Mietre zu tregen sind zb. Instandhaltungsvorauszahlung usw. und dem Mieter wurde auch sehr, sehr unfreundlich, man kann sagen schon bedrohlich gesagt "Du bekommst keinen Cent von meinem Geld. Ich will irgendwann mal das Haus Renovieren und da brauch ich das eben".

Wäre das nicht eine erschleichung von Sozielleistungen, Betrug oder sowas?

ARGE, Betriebskosten, Hartz IV, Jobcenter
Ich brauche dringend Hilfe! Jobcenter? Eigene Wohnung? Vom Freund ausziehen?

ich habe folgendes problem: ich bin letztes jahr als ich noch 17 war von zu hause ausgezogen zu meinen freund und seiner familie (sein vater und sein bruder). ich habe es zu hause nicht mehr ausgehalten bei meinen eltern und durfte auch bei meinen freund wohnen vom jugendamt aus. inzwischen bin ich 18 geworden. ich bekomme hartz IV. sein bruder auch. Sein vater ist frührenter weil er schwer krank ist. Meine freund arbeitet. ich habe jetzt meinen guten realschulabschluss gemacht und nun keine ausbildung bekommen. deshalb werde ich jetzt ein soziales jahr ab 1. oktober machen. ich möchte aber nicht mehr bei meinen freund wohnen weil mir das auf den sack geht, wir teilen uns sein zimmer, was früher ja sein "kinderzimmer" war und wir haben kein gemeinsammes bett, sonder müssen in getrennten betten schlafen weil auf dauer ein einpersonen bett zu eng wird. sein bruder geht mir auch auf den nerv, ich habe in der kurzen zeit die ich da wohnen mehr geputz, als er in seinem ganzen leben, obwohl der schon 21 ist... sein vater kann ja nicht mehr....generell möchte ich da ausziehen, weil ich mich da nicht wohl fühle... zwar sind alle lieb zu mir ich liebe meinen freund auch wir sind schon über 2 jahre zusammen, er liebt mich auch, da ist ja alles gut....aber ich will einfach nicht mehr hier wohnen bei seinen vater und seinem bruder...sein bruder sieht immer nur zu das wir sanktionen bekommen dieses jahr hatten wir schon drei monate 100%. im januar war noch alles normal und ab da an halt die 100% 3 montate lang und dann bis zum heutigen monat immer 30%. er hält keine termine ein und sieht immer zu das sein lebensunterhalt (etwa 300€ im monat) gekürzt wird. ich bin meinen freund/vater sehr dankbar das sie mich zu sich geholt haben das ist keine frage...aber das sein bruder nur scheiße baut und zusieht das es hinten und vorne nicht stimmt mit dem geld und er nichts im haushalt macht und nicht mal schafft seine teller aus sein zimmer zu tragen bis wir kein besteck mehr haben...der vater sagt nichts mehr er hat keine lust mehr, er kann sich nicht aufregen...mein freund weiß nicht was er ihm noch sagen soll und deshalb lassen sie sich alle von ihm "verarschen", finde ich jedenfalls so...ich möchte der arge aber dies nicht unbedingt so erzählen, ich will die ja nicht in die pfanne hauen oder sowas immerhin haben sie mich sofort hier einziehen lassen. Was kann ich machen um da auszusiehen? Zu meinen eltern möchte ich keinen falls zurück! ich halts echt nicht mehr aus...

ARGE, erste Wohnung, Hartz IV, Jobcenter
1. Einladung vom jobcenter

hallo, was mich (selbstständig seit 2010) beschäftigt ist, dass mein lebendsgefährte (seit 2005 selbstständig mit einem laden) einen brief vom jobcenter bekam, worin u. a. steht:

frau b...... möchte mit ihnen über bewerberangebot bzw. ihre berufliche situation sprechen. bitte führen sie schriftlich aus, wie sie eine beendigung der hilfebedürftigkeit immerhalb eines jahrens herbeiführen wollen und bringen sie diese stellungnahme zum termin mit. bringen sie zusätzlich bitte eine einnahmen-überschuss-rechnung für die nächsten 12 monate mit. ...

ich hatte damals harz4 beantragt, da ich zufrieden bin, dass das amt meine krankenversicherung zahlt. ich muss alle halbe jahre die eks für 6 monate im vorraus ausfüllen. nun sind unsere umsätze seit dez. 2010 drastisch gesunken und das habe ich dem eks angeglichen. und nun muss mein lebensgefährte zum jobcenter. er hat doch aber nicht die unterstützung beantragt, sondern ich. es ist nicht leicht, das ageschäft aufrecht zu halten, wenn man nur steine in den weg gelegt bekommt, zumal die kaufkraft nicht nur bei UNSEREN kunden nachgelassen hat. ich weiß nicht, was das soll. was wollen die? wir haben uns selbstständig gemacht, damit wir niemandem unterlegen sind (außer dem staat, das reicht doch wohl) und unser hobby zum beruf machen können. ob mit oder ohne geld. ich find es nur so ungerecht, dass man sich den hintern aufreißt und dann wird man behandelt, wie ein schmarotzer. was erwartet meinen lebensgefährten, wenn er da auftaucht und eine unwissende person über ihn richtet. ich bekomme panik bei solchen briefen. vor allem fand ich die drohung, sollte er nicht erscheinen, so wird die unterstützung um 10% gekürzt. was machen wir, wenn diese eine person bestimmt, dass wir den laden aufgeben müssen? was soll das? es ist ja noch nicht einmal viel, was wir vom amt bekommen. die bezahlen unsere private miete und meine krankenkasse. mehr wollen wir doch nicht. muss ich mir jetzt gedanken machen, dass wir in ungnade fallen? vlt. kann mir ja jmd. von euch meine panik nehmen. ich danke euch schon mal im vorraus ... grüße

Selbständigkeit, Hartz IV, Jobcenter
Jobcenter verbietet Probearbeit! Rechtens?

Erst mal die Fakten zu mir:

  • seit 09/2006 arbeitslos und im ALG2-Bezug (vorher selbstständig, berufsunfähig in dem ausgeübten Bereich, Amt hat bisher jede Art von Umschulung abgelehnt)
  • mittlerweile 48 Jahre alt, alleinerziehend, 2 Kinder
  • seit 1 Jahr 40% GdB(Gehbehinderung)
  • zurzeit im befristeten Minijob, der endet diesen Monat!

Rund um den Job:

Gefunden habe ich über die Zeitung ein Stellenangebot als Aushilfe in einem Autohof ab nächsten Monat, anfangs im 400€-Verhältnis. Ich soll an die Kasse, dort könnte ich sitzen (Behinderung). Dieser große Autohof ist brandneu, hat vor 4 Wochen erst eröffnet, überall wird noch gewerkelt. Mitarbeiterstamm ist erst im Aufbau. Geplant lt. AG sind pro Schicht 4-5Leute (sobald der Betrieb voll läuft), derzeit hat er pro Schicht 1 Vollzeitler, stockt jetzt erst mal mit Minijobbern auf. Aus diesen will er dann, wenn es nötig wird, weitere Voll- und Teilzeitlern "rekrutieren" und neue Minijobber holen.

Ich bekomme da die Chance, als in dieser Branche unerfahrene Quereinsteigerin zuerst auf 400€-Basis arbeiten zu können. Wenn ich mich nicht grad saublöd anstelle, könnte es dann mit etwas Glück zumindest mit Teilzeit klappen. AG ist mir (zufällig) aus dem persönlichen Umfeld her bekannt... das ist auch der Grund, warum er mir eine Chance gibt.

Da er alle anderen Bewerber, die er in Betracht zieht, um eine einmalige Probearbeit bittet (4 Stunden), wurde das gestern im Vorstellungsgespräch auch mit mir vereinbart.

Das Jobcenter:

Habe heute brav die beabsichtigte Probearbeit und den in Aussicht stehenden Job gemeldet. Jetzt der Hammer: Wird nicht genehmigt, weil nicht sozialversicherungspflichtig. Das Ganze im persönlichen Gespräch, habe nichts schriftliches. Angeblich wäre das laut Gestz so.

Hab mich hingesetzt und gefunden:

  • § 2 SGB 2: Bin zu allem verpflichtet, wasdie Hilfsbedürftigkeit verringert.
  • § 10 SGB 2: Habe jeden zumutbaren Job anzunehmen.
  • § 16 Abs. 3 SGB 2: Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB 3 (als Kann-Leistung)

Aber die angebliche Rechtsgrundlage, dass Probearbeit bei 400€-Job NICHT genehmigt werden darf, habe ich nicht gefunden. Dem Geschwafel des SB entspricht nur der § 16b des SGB2. Nur: ich WILL ja gar kein Einstiegsgeld! Ich will nur nicht bei einer möglichen Kontrolle wegen Schwarzarbeit hingehängt werden! (Bei uns sind die Kontrolettis sehr eifrig)

Der Mitarbeiter des Jobcenters sagte: Dieser Arbeitgeber sei ja in der Datenbank gar nicht vorhanden (Kunststück, Firma ist brandneu). Auch hat er die in der Zeitungsanzeige angegebene Telefonnummer angerufen und ist meinem möglicherweise zukünftigem Chef telefonisch auf den Pelz gerückt.

Der ist jetzt vermutlich reichlich angekäst...

Meine Frage:

Hat das Jobcenter überhaupt das Recht, mir die Probearbeit zu untersagen? Wir reden hier von 4 Stunden! Existiert die mündlich behauptete, aber nicht spezifizierte "Rechtsgrundlage" überhaupt? Im SGB2 konnte ich jedenfalls nichts finde

Minijob, ALG II, Jobcenter, Probearbeiten
Jobcenter möchte plötzlich eine Mietbescheinigung - Sind Leistungen ab sofort gestrichen?

Hallo zusammen,

erst neulich habe ich eine Frage gestellt, inwieweit ich von der Arge (Jobcenter) noch unterstützt werde, wenn ich einen Job mit 20-Stunden-Woche annehme. Dort wurde mir sehr gut geholfen und ich hoffe, dass das auch diesmal klappt. :-)

Abgesehen von dem neuen Job, den ich antreten werde, beziehe ich nun schon etwa 1 Jahr Leistungen der Arge. Es hat damals keinen Mietvertrag gegeben, bzw. gibt es ihn heute immer noch nicht, es wurde alles mündlich vereinbart (und sowieso tritt ja rechtlich der Standardmietvertrag in Kraft). Daher brauchte ich damals keinen von Vermeiter ausgefüllten Wisch bei der Arge einreichen. Meine Leistungen wurden immer tadellos bewilligt, es gab nie Probleme.

Auch jetzt sind meine Leistungen bis zum 31.08. bewillgt, doch heute bekomme ich ein Schreiben, dass noch folgende Unterlagen benötigt werden:

  • beigefügte Mietbescheinigung ausgefüllt vom Vermieter

Weiter heißt es im Text: "Bitte reichen Sie diese Unterlagen [...] bis 12.06.2011 ein. [...] Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen. Dies bedeutet, dass sie keine Leistungen erhalten."

Für mich sieht dieser Brief wie ein Standardbrief aus. Klar bekommt man keine Leistungen, wenn man einen Antrag stellt und dann Unterlagen fehlen. Aber wie ist es jetzt bei mir? Ich bekomme ja schon Leistungen, die bis zum 31.08. bewilligt sind. Und ich werde natürlich auch diesen Mietvertragswisch dort rechtzeitig abgeben. Aber heißt das jetzt, dass meine Leistungen vorübergehend gestoppt sind und ich Ende diesen Monats keine Zahlung erhalte?

ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Es geht um ein Bedarfsgemeinschaft. Muss mein Freund alles angeben und ausfüllen?

Hallo Zusammen, komme gerade vom Jobcenter, wollte meinen Antrag auf ALGII abgeben. Vor einiger Zeit habe ich hier eine ähnliche Frage gestellt, nun bin ich wieder völlig planlos. Mein Freund (Beamter) u. ich ziehen zum 01.April zusammen. Ich erhalte noch bis Mitte April Überganggeld da ich eine berufliche Reha absolviert habe. Ich war der festen Überzeugung, einen Job zu finden, darum auch d. Zusammenziehen mit meinem Freund. Doch ich habe keine Arbeit gefunden ;o( u. muss nun zum Jobcenter, auch wegen der Krankenversicherung. Vom Jobcenter hab ich nun viele Unterlagen erhalten, d. mein Freund und sein Dienstherr ausfüllen muss. Er MUSS, laut Jobcenter alles Finanzielle offen legen, da wir ab 01.04. eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind. Doch wir haben vorher noch nicht zusammen gelebt, wir haben keine Kinder, keine gemeinsamen Konten u. verfügen auch nicht über das Geld des anderen.  Ich bin völlig planlos und verzweifelt! Was stimmt den nun? Im SGB II steht vieles, schlau werde ich daraus nicht. Muss er alles angeben, trotz unserer beschriebenen Situation? Er ist zwar Beamter und bezieht monatlich ca. 2000,-€, doch er zahlt auch ca. 1300,- € Kindesunterhalt, Kreditabzahlung und Versicherungen. Kann mir jemand helfen??? DANKESCHÖN!!! - PS. BITTE - nur Antworten, wenn Ihr WIRKLICH bescheid wisst! Keine Hören-Sagen Dinge!!!DANKESCHÖN!!! LG Josy

ALG II, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter

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