ALG II Heizgeld trotz veraltetem Abschlagsplan?

Kurz zum Sachverhalt: Ich habe 2014 meine Mittlere Reife gemacht und im Anschluss keine Ausbildung gefunden. Da das Zusammenleben im Haushalt der Eltern nicht mehr verkraftbar war, habe ich im April ALG II beantragt und beziehe dies seit Mai 2014 (und ja, ich gehe Mo-Fr arbeiten, kein Schmarotzer^^) aber habe bis heute noch keinen Cent Heizgeld vom Amt gesehen. Habe direkt im April 2014 bereits den KEW Abschlagsplan von 2013 vorgelegt, dann haben die den in ihrer Ordnung verschlampt und mir dann Ende 2014 mal Bescheid gesagt, dass ich den wieder einreichen muss. Da ich nicht im KEW Vertrag stand, sondern er über meinen Mitbewohner (kein ALG II Bezug) lief, konnte die KEW mir logischerweise keinen Abschlagsplan aushändigen und somit habe ich weiterhin nur den von 2013. Wir haben 80€ Strom und 80€ Gas im Monat bezahlt, jeder die Hälfte, somit 80€ pro Person. Vor mir wohnte schon ein anderer Mitbewohner dort, den ich als Nachmieter abgelöst habe. Somit können die KEW Kosten ja nicht großartig neu berechnet worden sein (sind sie auch nicht!) und somit müsste alles beim Alten bleiben. Jetzt meine Frage: Kriege ich das Heizgeld trotz veraltetem Abschlagsplan nachbezahlt? Das wäre Heizgeld für Mai 2014 bis Januar 2015, was schon eine krasse Summe ergibt, die mir einfach fehlt und die ich von meinem Unterhalt bezahlen musste. Sollte dieser rechtsgültig sein, werde ich unverzüglich einen Anwalt einschalten. Falls nicht: Was kann ich tun? 2014 haben wir entweder keinen Abschlagsplan bekommen oder mein hinterlistiger Ex-Mitbewohner hat ihn warum auch immer vor mir versteckt... Von meiner Seite aus sind mir meines Wissens nach die Hände gebunden und ich hoffe, dass mir hier jemand das Gegenteil bestätigen kann. Meine Sachbearbeiterin meinte, dass das mein Problem sei und sie nix tun könnte. Das war im November (bevor ich den Brief erhalten habe, dass ich den Abschlagsplan erneut einreichen soll) und seitdem ist sie unerreichbar. Im Jobcenter selbst heisst es immer, ich solle ins Schnellbüro (wenn das schnell ist, will ich nicht ins Langsambüro...) weil die an der Info keinen Termin machen könnten und im Schnellbüro krieg ich dann immer irgend eine Sch... aufgetischt statt nen Termin mit ihr. "Telefonterror" hat auch nix geholfen, sie geht NIE ans Telefon, egal wann und wie oft ich anrufe. Ich bin ratlos, bitte hilft mir jemand, ich bin auf das Heizgeld angewiesen um meine Miete von Januar nachzubezahlen, weil das Geld irgendwann einfach nicht mehr für alles gereicht hat :(

Heizkosten, ALG II, Jobcenter
Zeitarbeitsfirma ruft bei Arbeitsagentur an?

Hallo, leute.

Ich hatte mich vor einer Woche bei einer, nennen wir sie, Firma-A für eine Stelle beworben, hatte auch keine große hoffnung bei der Firma-A. So die haben sich auch diese woche am Montag bei mir gemeldet und haben sofort für Dienstag einen Termin ausgemacht. Ich hatte mich für eine Stelle beworben die bei uns hier in der Stadt direkt ist, dachte ich zumindest, nun die Stelle ist aber fast 20km weiter weg kam im bewerbungsgespräch auf und ich habe keinen Führerschein. Ich sagte aber trotzdem zu und wartete diese woche ab. Gestern wiederum rief eine andere, nennen wir sie, Firma-B an, wo ich mich auch schon viel länger bewerorben hatte und diese stelle ist direkt hier in der innen stadt. Das problem mit dieser stelle ist nur das ich warten muss. Jetzt heute hatte mich um 9Uhr die Firma-A angerufen und machten einen Termin für heute 14Uhr, aber das doofe die Firma-B, wo ich eigentlich arbeiten möchte, rief auch heute an und sagte das alles klappen wird und ich noch einwenig geduld haben muss.

Jetzt das blöde Problem, ich rief grad bei Firma-A an und sagte das ich bereits eine Stelle jetzt habe und auch ein Vertrag hätte, das allerdings nicht stimmt (ich dummkopf)! Die Frau am telefon sagte auch, ich beziehe gerade ALG-2 ca.400€, das Sie für mich bei der Agentur anrufen wird und meinem JC sagen wird das ich eine Stelle nun habe, das gar nicht stimmt! Dürfen die für mich das machen? Also an meiner Stelle bescheid geben das ich nun eine Stelle habe? Und was für konsequenzen bekomme ich, vom JC, wenn das gar nicht stimmt mit der Stelle?

Also denkt jetzt bitte nicht, das ich faul sei, ich möchte nur keine 20km jeden tag hin und her fahren mit zug, bus usw. wo ich ja eine Stelle auch direkt hier in der innen Stadt bekommen könnte.

Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Jobcenter, Zeitarbeit
ALG II WBA nicht bearbeitet. Kein Geld, keine Miete...

Hallo! Ich habe mit meiner Freundin am 18.12.2014 den Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter abgegeben, da unser Bewilligungszeitraum zum 31.01.2015 endet. Uns wurde gesagt, man soll den Antrag 6 Wochen vorher einreichen. 18.12.2014 = 7 Wochen vorher. Als ich dann beim Jobcenter anrief wurde ich immer wieder vertröstet. Der Antrag wurde bis heute noch nicht bearbeitet. Es wurde auch kein Schreiben rausgeschickt weil Unterlagen fehlen. Laut der Mitarbeiterin am Telefon steht auch kein Vermerk im System, dass was fehlt. Nun sollen wir wieder bis MO warten und nochmal anrufen. Problem ist: FR wäre das Geld normalerweise da. Nun können wir keine Miete, Strom, Handy, Internet, etc. bezahlen. Ich selber arbeite in Teilzeit und bekomme mein Gehalt erst zum 15.01.15. Meine Freundin ist Selbstständig und noch in der Anfangsphase, wo man noch kein geregeltes Einkommen hat. Auf die Frage, was wir denn nun unternehmen können sagte das Jobcenter nur: warten. Da ich genau letztes Jahr von Januar auf Februar das gleiche Problem hatte wurde ich natürlich, beim mittlerweile 4ten Telefonat in den letzten 9 Tagen etwas pampig. Lebensmittelgutschein, können wir erst ab MO beantragen. Am MO haben wir auch einen Termin beim Arbeitslosenhilfezentrum (vorher war leider nix mehr frei). Da ich MO aber auch arbeiten muss, kann ich mich leider nicht aufteilen und muss mich jetzt entscheiden, wo ich hingehe....

Hat irgendjemand Ideen, was ich machen kann? Selbst wenn mein Teilzeit-Gehalt kommt, reicht es für Miete & Strom (den Anteil für meine Freundin würde ich dann logischerweise erstmal übernehmen( und dann bleiben noch 12€ über für Lebensmittel. Wie gesagt, ich gehe Sozialversicherungspflichtig arbeiten und meine Freundin macht sich mit Hilfe des Jobcenters Selbstständig (nach abgeschlossenem Studium und 2 Jahren Arbeitslosigkeit). Sind also keine Leute, die zu faul zum Arbeiten sind und sich aufs Amt verlassen.

Was können wir unternehmen? Habe keine Lust drauf, dass Handy, etc. wieder gesperrt wird und andere Lastschriften nicht abgebucht werden können, obwohl wir gemeinsam unserer Pflicht nachgekommen sind und den Antrag fristgerecht abgegeben haben.

ALG II, Antrag, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Kein Geld, pleite
Maßnahme ohne Nachteile beenden

Hallo,

ich bin seit einigen Monaten in einer Maßnahme und wollte fragen, ob man diese beenden kann ohne das man finanzielle Nachteile (ALG) hat.

Grund:

Man wird nicht vernünftig beschäftigt, sitzt seine Zeit nur ab und macht eigentlich nichts produktives. Es gibt im Schnitt etwa 4 Stunden in der Woche, wo etwas gelehrt wird bzw versucht wird etwas zu vermitteln (Bewerbungstraining, Hirnleistungstraining), ansonsten sitzt man nur rum.

  • der Dozent gab mir gegenüber zu, das er selbst nichts anderes mehr findet / gefunden hat und deswegen bei der Maßnahme arbeitet (haben wohl selbst nicht viel drauf?)
  • schreibt man eine Bewerbung hat jeder Dozent eine andere Meinung, ob falsch oder richtig....es herrscht weder eine Absprache, noch eine klare Linie (Ärger, Lauferei vorprogrammiert)
  • im "Hirnleistungstraining kommen vom Dozenten (!) Sätze wie : Dänemark liegt gegenüber von der Ostsee
  • in der Werkstatt baut man immer nur unnütze Dinge wie Vogelhäuser, Karteikästen. Sachen für zu Hause kann man fertigen, kostet jedoch dann und ist auch nicht sinnvoll (alles billiges Pressholz) Teilweise ist die Werkstatt unbeaufsichtigt (was nicht sein darf)

Das waren nur einige Beispiele.

Solche Leute sollen mir was beibringen?! Ich (und auch andere) bekommen durch den Stress (durchs Nichtstun) täglich starke Kopfschmerzen.

Ist es möglich die Maßnahme zu beenden? Mit einer Krankschreibung / Gutachten etc?

ARGE, Jobcenter, Maßnahme
Gutschein zur Wohnungseinrichtung als Dahrlehen ,

hallo dies ist mein erstes ersuchen um einen Ratschlag hier.Von dem Jobcenter bekam ich auf Dahrlehensbasis (20€ monatlich)einen Gutschein für eine Küche , Waschmaschine , Herd und Kühlschrank insgesamt in höhe von 600 €.Also bin ich damit in Aschaffenburg in ein Sozial Kauffhaus und habe mich bei einem der Mitarbeiter erkundigt was es da so gäbe.Bevor ich dort etwas aussuchen konnte kam die Frage ob ich Bargeld dabei hätte ? Worauf ich antwortete ich habe einen Gutschein bekommen.Dieser Mitarbeiter ließ dann durchblicken :"kommen Sie am Montag oder Dienstag wieder , lassen Sie sich das Geld vom Gutschein in Bar geben , Sie bekommen dann auch die besseren Geräte mit Bargeld als mit dem Gutschein ".Das machte mich stutzig denn ich müsste doch eh das Gutscheindahrlehen zurückzahlen also möchte ich auch gleichbehandelt werden wie Barzahler.Also ist man mnit Bargeld eine bessere Person im Sozialkauffhaus ?Toll.Am Montage bin ich dann auf das zuständige Jobcenter mit meinem Gutschein legte den vor und forderte das er in Geld umgelegt wird damit ich auch die besseren Geräte Kaufen kann.Die Antwort der Sachbearbeiterin :"Sie wissen das es für so ein Geutschein keine Barauszahlung gibt ! Nein".Also hab ich ihr den Gutschein herübergeschoben und die Frau gebeten selbigen zu vernichten.Nun die Frage kann ich darauf Klagen diesen Betrag für eine Küche in Bar zu bekommen damit ich mir das aussuchen kann was mir gefällt da ich es eh zurückzahlen muss?

ARGE, Jobcenter
Muster Brief an das jobcenter versenden! Wie kann man diesen Brief ergänzen?

Da wir trotz vollzeit Job meines Mannes und ich in Elternzeit hartz vier erhalten. Haben wir ein Problem Es geht um Bescheide vom 01 April 2013 bis jetzt. Die Warmwasserbereitung läuft über einen Boiler den wir erst vor kurzem erhalten haben. Warmes Wasser wird über den Strom erzeugt.

Als wir eine hohe stromrechUng erhalten haben, wurden wir drauf aufmerksam. Es kam Jemand vom jobcenter und überprüfte das. Tatsächlich wurde zu gestimmt und wir erhielten allerdings keine rückwirkende Nachzahlung sondern Rückwirkend für die Monate von September 14 bis jetzt eine Nachzahlung.

Die vergangen Bescheide wurden nicht berücksichtigt. Kann mir jemand sagen ob dass der richtige Brief ist?? Was kann ich ändern??

Dieshabe ich gegoogelt Danke

( Bedarfsgemeinschaft) Musterstraße 123 Musterstadt 12345 BG-Nr. 1234567890

An ARGE/Arbeitsamt/Optionskommune Musterstadt Musterstraße 9 Musterstadt 12345

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Werte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich/beantragen wir die Überprüfung aller mich/uns betreffenden auf der Grundlage des SGB II erlassenen Bewilligungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2005. Gleichzeitig beantrage ich/beantragen wir, diesen Überprüfungsantrag bis zur Entscheidung des BVerfG über die dort anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 ruhend zu stellen.

Begründung:

Die derzeit beim BVerfG anhängigen Verfahren: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 richten sich gegen die Berechnung und Höhe des Eckregelsatzes und der Regelsätze für Kinder, sowie die Bedarfsberechnungen und -festsetzungen im Allgemeinen. Nach der Verhandlung des BVerfG vom 20.10.2009 zeichnet sich deutlich ab, dass das BVerfG entscheiden wird, dass sowohl die Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes als auch die prozentuale Ableitung der Kinderregelsätze und damit deren Höhe verfassungswidrig sind, möglicherweise auch die anderer Bedarfe des SGB II. Für den Fall, dass das BVerfG hierbei eine rückwirkende Entscheidung trifft, aus der sich Mehransprüche an Regelleistung, Einmal- oder Mehrbedarfen sowie Unterkunftskosten ergeben, beantrage ich/beantragen wir hiermit die entsprechende Überprüfung aller mich/uns betreffenden o.g. Bescheide und sichere/sichern mir/uns damit rechtlich einen rückwirkenden Nachzahlungsanspruch.

Sollte das BVerfG keine rückwirkende Entscheidung treffen, werde ich/werden wir ohne Aufforderung ihrerseits diesen Antrag zurück ziehen, um ihren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Ihre Entscheidung über diesen Überprüfungsantrag vor der Entscheidung des BVerfG wäre auf Grund der noch offenen Rechtsfragen unsinnig und würde meinerseits/unsererseits nur zu Widerspruch und Klage führen.

MfG Unterschrift Max Mustermann (bei Bedarf:)auch als rechtlicher Vertreter aller minderjährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

(hier Unterschriften aller weiteren volljährigen Miglieder der Bedarfsgemeinschaft)

Jobcenter
Bewerbung als Küchenhilfe - die passende Formulierung

Halo zusammen, ich möchte mich als Küchenhilfe bewerben, habe jedoch einige Schwierigkeiten beim Formulieren meines Anschreibens. Ich habe unzählige Musterbewerbungen angesehen, die mir allesamt nicht sonderlich gut gefallen. Vieles klingt meiner Ansicht nach einfach zu "ausgelutscht".

Es handelt sich um eine Kantine. Quereinsteiger werden gerne eingearbeitet bzw. angelernt- so die Stellenbeschreibung.

Bisher habe ich noch keinen Schulabschluss. Eine Ausbildung habe ich ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Ich werde bald 21.

Dies habe ich bisher zustande gebracht:

Sehr geehrte Frau XXX,

ich bewerbe mich als Küchenhilfe in Ihrem Unternehmen, um erste Erfahrungen in einer Großküche zu sammeln. Meine Herausforderung besteht im weiteren Verlauf darin, eine Ausbildung als Koch abzuschließen.

Da ich in meiner Freizeit leidenschaftlich gerne koche, bin ich mit den Vor- und Zubereitungen der Speisen vertraut. (Dieser Satz - insbesondere das Adjektiv am Ende - gefällt mir auch nicht gut, obwohl es zutreffend ist. Sollte ich mich überhaupt selber bewerten?)

Ich freue mich über die Einladung zum Vorstellungsgespräch (naja..)

Nun möchte ich meine Eigenschaften einbringen, habe lange nachgedacht und bin immer noch nicht weitergekommen.

  • Zuverlässigkeit
  • Sauberes sowie ordentliches und eigenständiges Arbeiten
  • Belastbarkeit und teamfähig

Hat jemand einen Rat für mich? Ich bedanke mich im Voraus!

nKoperni

Bewerbung, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Koch, Küchenhilfe
Zahlt das Jobcenter die Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen?

Hallo,

ich habe kurzfristig zum 1.12. einen Job gefunden. Leider 350km von Zuhause weg. Jetzt muss alles schnell gehen. Wohnung suchen, umziehen, arbeiten, Schulden abzahlen.

Da war ich mit dem neuen und unterschriebenen Vertrag bei meiner Arbeitsberaterin und wollte die Fahrkosten für drei Wohnungsbesichtigungstermine, alle an einem Tag, beantragen. Bahnfahrt, Sparticket, kostet 76€.

http://www.datentransfer24.de/jobcenter-%20umzugskosten.html

Da lacht sie und sagt: "Nein das gibt es nicht. Was wollen Sie noch alles beantragen?" Ich sag: "Umzugskosten Mietwagen und Helfer, unter Umständen Kaution oder Courtage, u.U. Erstausstattung wenn die Wohnung keine Küche, WaMa und Kühlschrank hat, da ich aus einer WG ausziehe."

Da lacht sie wieder und sagt:" Sie ziehen selber um, dann brauchen wir drei Kostenvoranschläge für den Umzugswagen, Helfer werden nicht bezahlt. Kaution/Courtage und Erstausstattung gibts nicht."

Meinen formlosen Antrag auf Fahrkostenübernahme zwecks Wohnungsfindung und Arbeitsaufnahme wollte sie auch nicht haben. Hat mir dann Vordrucke mitgegeben, getrennte Haushaltsführung, Umzugskosten, Reisekosten, sonstige Kosten. An den hat sie auch meinen formlosen Antrag drangeheftet. Getrennte Haushaltsführung - brauch ich nicht, Umzugkosten - OK, reisekosten - nur für Hinfahrt zum ersten Arbeitstag, sonstige Kosten- ähm ja meinen Antrag, Ummelden, was mir jetzt noch nicht eingefallen ist.

Hab jetzt fast kein Geld mehr, also tief im Dispo, und mir jetzt das Ticket gekauft, weil morgen Besichtigungstermine. Hat sie mich abgeledert und für das Jobcenter Geld gespart und ich pfeif aus dem letzten Loch. Das Geld für das Ticket krieg ich jetzt nicht wieder? Antrag nicht angenommen, oder nicht nachträglich beantragbar, richtig?

Hartz IV, Jobcenter

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