Ich habe vor kurzer Zeit eine Altbauwohnung bezogen. Meine Arbeitszeit wurde jetzt wegen wirtschaftlicher Probleme des Betriebes gekürzt und somit ging ich zum Jobcenter. Nach mehrmaligen Anläufen ( es wurde immer mit jedem neuen Sachbearbeiter etwas neues an Unterlagen verlangt ) verlangte man " -Bezugsfertigkeitsdatum der Wohnung". Da ich die Wohnung selbst renoviert habe bezog ich diese Frage auf mich und beantwortete sie entsprechend. Im Jobcenter erklärte man mir dann, das sie eine formlose Stellungnahme des Vermieters möchten ! Ich möchte gern wissen zu welchem Zweck das Jobcenter solche Fakten benötigt und ob ich wirklich meinem Vermieter von meiner jetzigen Lage in Kenntnis setzen muss !